Google Bewertung löschen: Ein rechtssicherer Leitfaden für deutsche Unternehmen

Für die meisten deutschen Unternehmen ist das Google Business Profile (ehemals Google My Business) zur digitalen Visitenkarte geworden. Es ist oft der erste Kontaktpunkt für potenzielle Kunden. Ein Blick auf die Sterne, ein kurzer Scan der Kommentare – und schon ist das Urteil gefällt. Studien zeigen, dass 87 % aller Verbraucher Online-Bewertungen lesen, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen. Ein Unterschied von nur einem Stern im Bewertungsdurchschnitt kann den Umsatz um bis zu 9 % beeinflussen. [1]

Doch was passiert, wenn das digitale Schaufenster durch unfaire, unwahre oder gar gefälschte Bewertungen beschädigt wird? Viele Unternehmer glauben, sie seien der Macht der anonymen Rezensenten hilflos ausgeliefert. Diese Annahme ist jedoch ein weitverbreiteter Irrtum. Das deutsche Recht bietet wirksame Instrumente, um sich gegen rufschädigende Einträge zur Wehr zu setzen – man muss sie nur kennen und richtig anwenden.

Google Bewertung löschen: Warum Sie nicht jede Bewertung dulden müssen

Die deutsche Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Rechte von bewerteten Unternehmen maßgeblich gestärkt. Ein zentraler Wendepunkt war ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das die Spielregeln grundlegend verändert hat.

Die Beweislastumkehr: Wer etwas behauptet, muss es beweisen

Der entscheidende Hebel ist die sogenannte Beweislastumkehr. In einem wegweisenden Urteil aus dem Jahr 2022 (Az. VI ZR 1244/20) stellte der BGH klar:

„Ein Bewerteter, der die Bewertung als unwahr beanstandet, muss lediglich substantiiert vortragen, dass ein Kundenkontakt nicht stattgefunden hat. Die Beweislast für die Wahrheit der bewerteten Tatsachen trägt dann der Bewerter bzw. die Plattform.“ [2]




Das bedeutet für Sie als Unternehmer: Sie müssen nicht beweisen, dass eine Person nie Ihr Kunde war. Sie müssen lediglich plausibel darlegen, dass Sie zu dem behaupteten Vorfall oder der Person keinen geschäftlichen Kontakt in Ihren Unterlagen finden können. Daraufhin ist der Bewerter – oder eben Google als Plattform – in der Pflicht, den Kundenkontakt nachzuweisen. Kann er das nicht, muss die Bewertung gelöscht werden.

Googles Verantwortung: Das „Notice-and-Take-Down“-Verfahren

Google ist zwar nicht der Verfasser der Bewertung, aber als Betreiber der Plattform ein sogenannter „mittelbarer Störer“. Das bedeutet, Google hat ab dem Moment, in dem es auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wird, konkrete Prüfpflichten (BGH, Az. VI ZR 93/10). [3]

Dieses Prinzip nennt sich Notice-and-Take-Down. Eine einfache Meldung über den „Bewertung melden“-Button reicht hierfür meist nicht aus. Notwendig ist eine substantiierte, rechtlich fundierte Beschwerde, die Google unmissverständlich auf den Rechtsverstoß hinweist und so das Prüfverfahren in Gang setzt.

Welche Google Bewertungen sind löschbar? Eine Checkliste

Nicht jede negative Google Bewertung ist automatisch löschbar. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Es schützt jedoch keine Unwahrheiten oder reinen Beleidigungen. Die folgenden vier Kategorien sind in der Regel gut angreifbar:

 

Bewertungstyp Beschreibung Angreifbarkeit
Kein Kundenkontakt Der Bewerter war nachweislich nie Kunde bei Ihnen. Dies ist der häufigste und am einfachsten zu gewinnende Fall dank der BGH-Rechtsprechung. Sehr hoch
Unwahre Tatsachenbehauptung Die Bewertung enthält nachweislich falsche Fakten (z.B. „Das Schnitzel war kalt“, obwohl Sie keine Schnitzel verkaufen). Hoch
Schmähkritik Die Bewertung zielt nicht auf eine sachliche Auseinandersetzung ab, sondern ausschließlich auf die persönliche Herabwürdigung und Beleidigung. Hoch
Verstoß gegen Google-Richtlinien Die Bewertung enthält Spam, Interessenkonflikte (z.B. durch einen Konkurrenten) oder ist themenfremd. Mittel bis Hoch

 

Ein Sonderfall sind textlose 1-Sterne-Bewertungen. Da sie keine Meinung äußern, implizieren sie lediglich die Tatsachenbehauptung „Ich war Kunde und unzufrieden“. Genau diese Tatsachenbehauptung kann angegriffen werden, was die Löschungschancen erheblich steigert (LG Hamburg, Az. 324 O 63/17). [4]

Drei Wege zur Löschung von Google Bewertungen: Ein Vergleich der Optionen

Unternehmern stehen grundsätzlich drei Wege offen, um gegen unzulässige Bewertungen vorzugehen. Diese unterscheiden sich erheblich in Kosten, Aufwand und Erfolgsaussicht.

  1. Der DIY-Ansatz: Der „Melden“-Button

 

Jeder Nutzer kann eine Bewertung direkt bei Google melden. Dieser Weg ist kostenlos, aber die Erfolgsquote liegt bei unter 10 %. Der Grund: Google kann anhand einer einfachen Meldung oft nicht erkennen, ob ein echter Rechtsverstoß vorliegt. Für offensichtlichen Spam mag es reichen, für substantiierte Fälle ist es meist Zeitverschwendung.

  1. Der klassische Weg: Der Anwalt für IT-Recht

Ein spezialisierter Anwalt kann eine rechtssichere Beschwerde formulieren und das Notice-and-Take-Down-Verfahren professionell durchführen. Die Erfolgsquote ist mit 75-90 % sehr hoch. Der Nachteil sind die Kosten: Pro Bewertung fallen schnell 150 € bis 250 € an. Bei mehreren negativen Bewertungen wird dies schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung.




  1. Der smarte Weg: Systemgestützte Lösungen

Eine moderne Alternative sind digitale Systeme, die das anwaltliche Wissen und die rechtlichen Prozesse automatisieren. Sie nutzen exakt dieselben juristischen Mechanismen wie ein Anwalt, sind aber deutlich kosteneffizienter.

Die moderne Lösung Google Bewertungen zu löschen

Das Reputations-Schutz-System ist ein Beispiel für einen solchen systemgestützten Ansatz. Es wurde entwickelt, um Unternehmern eine rechtssichere, schnelle und kostengünstige Methode an die Hand zu geben, um unzulässige Google-Bewertungen löschen zu können.

Die Funktionsweise basiert auf einem einfachen, dreistufigen Prozess, der die BGH-Rechtsprechung automatisiert anwendet:

  1. KI-gestützte Fallanalyse: Das System hilft dem Nutzer, den vorliegenden Rechtsverstoß (z.B. kein Kundenkontakt, unwahre Tatsache) korrekt zu identifizieren.
  2. Automatisierte Erstellung der Beschwerde: Basierend auf der Analyse generiert das Tool einen rechtlich fundierten Beschwerdetext, der exakt auf die Anforderungen von Googles Rechtsabteilung zugeschnitten ist. Dieser Text wird nicht über den Melde-Button, sondern über das juristische Beschwerdeformular von Google eingereicht.
  3. Geführte Kommunikation: Das System bereitet den Nutzer auf eventuelle Rückfragen von Google vor und stellt sicher, dass der Prozess bis zur Löschung der Bewertung korrekt begleitet wird.

Der entscheidende Vorteil liegt in der Effizienz und Skalierbarkeit. Statt pro Bewertung hohe Anwaltskosten zu zahlen, ermöglicht eine einmalige Gebühr die unbegrenzte Nutzung für alle aktuellen und zukünftigen Fälle. Die Erfolgsquote liegt mit über 90 % auf Anwaltsniveau, da der zugrundeliegende Prozess identisch ist.

Fazit: Nehmen Sie Ihren Ruf selbst in die Hand

Negative Google-Bewertungen sind kein Schicksal, das man einfach hinnehmen muss. Das deutsche Recht schützt Unternehmer wirksam vor unfairen und unwahren Behauptungen. Die Frage ist nicht ob, sondern wie man sein Recht durchsetzt.

Während der klassische Anwaltsweg effektiv, aber teuer ist, bietet der simple Melde-Button kaum Aussicht auf Erfolg. Für Unternehmer, die eine effiziente, rechtssichere und kostengünstige Methode zur Verwaltung ihres Online-Rufs suchen, stellen moderne, systemgestützte Lösungen wie das Reputations-Schutz-System eine zeitgemäße Lösung dar. Sie demokratisieren den Zugang zum Recht und geben Unternehmern die Kontrolle über ihr wichtigstes digitales Gut zurück: ihren guten Ruf.

Referenzen

[1] BrightLocal, „Local Consumer Review Survey“, 2023. [2] BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20 (Ferienpark-Entscheidung). [3] BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10 (Blogspot-Urteil). [4] LG Hamburg, Urteil vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17.



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