Android-Klage: Google verliert erste Prozessrunde gegen Oracle

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Zwischenentscheidung im Android-Prozess Oracle vs. Google: Die Geschworenen-Jury hat Google für schuldig befunden geschützten JAVA-Code geklaut und zu unrecht verwendet zu haben. Dabei geht es um ganze neun (!) Zeilen Code und einer möglichen Höchststrafe von 150.000 Dollar.


Oracle wirft Google vor, mit Android eine Reihe von JAVA-Patenten zu verletzen und Quellcode 1:1 kopiert zu haben. Tatsächlich konnte Oracle belegen dass Google die Funktion rangeCheck kopiert hat, inklusive Kommentierung, und dafür muss Google nun zahlen. Ärgerlich: Diese doch recht simple Funktion besteht aus 9 Zeilen Code und hätte von einem Praktikant in der Mittagspause geschrieben werden können.

Uneinig war sich die Jury darüber, ob Google für die weitere Verwendung von Code durch die „Fair-Use“-Regel geschützt ist. Das heißt, dass der Code nicht einfach dreist kopiert sondern in einem angemessenen Rahmen verwendet wird, immerhin war diese Code-Teil schon immer frei verfügbar und lag für „Inspirationen“ frei. Dies habe für Google den Eindruck erweckt, dass für die Verwendung keine Lizenz nötig ist.

Oracle hat mit der Vorlage von internen Google-Mails zwar das Gegenteil bewiesen, nämlich dass sich Google durchaus darüber bewusst war eine Lizenz erwerben zu müssen – aber die Jury stellte sich dennoch teils auf Googles Seite. Diese Uneinigkeit der Jury möchte Google nun nutzen und ein Abbruch des Verfahrens erwirken.

Planmäßig wird der Prozess jetzt in die zweite Runde gehen und über 2 weitere Patent-Verletzungen verhandeln.

GoogleWatchBlog » Themenübersicht: JAVA-Patente – Oracles Klage gegen Android

[sueddeutsche & heise]




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comment 5 Kommentare zum Thema "Android-Klage: Google verliert erste Prozessrunde gegen Oracle"

  • Ich hab da eine Frage bezüglich des „Kopierens“ und dem fiktiven Praktikanten:
    Wenn man also eine neun Zeilen Code 1:1 inkl. Kommentar kopiert ist das böse, klar. Wenn man jedoch die Funktion nach- bzw. abschreibt, dabei vielleicht eine andere Einrückung oder andere Variablennamen verwendet oder gar die Struktur/Verschachtelung leicht ändert, der Algorithmus dahinter jedoch schlussendlich der gleiche ist (bzw. sein muss), ist das legitim?
    Geistiger Mehrwert wurde ja in keinem der beiden Fälle geschaffen. Da könnte ich ja eine Tippse anstellen die mir den Linux Kernel abtippt und ihn unter eine eigene Lizenz stellen. Das kann ja nicht sein, oder?

    • Wieso nicht? Wenn man das nicht dürfte, dann würde man schon bei einer simplen FOR-Schleife tausende Urheberrechte verletzen 😉

      Software Patente und Urheberrechte sind nur eine Illusion. Das gehört alles schon längst abgeschafft. Bei dem Prozess geht es ja auch nicht darum, irgendwelche Erfindungen zu schützen. Es geht nur ums Geld.

  • Also mir ist ein Rätsel wie man eine solche Schlagzeile machen kann, dass Google die erste prozessrunde verloren hätte.
    Das hätte ich von einem Apple-Blog erwartet, aber nicht hier. FUD sage ich nur.

    Selbst bei heise liest sich das gaaanz anders: http://gwb.me/KZtPs0

    Es ist eigentlich eher umgekehrt. Wenn man mal sieht was in dieser „Runde“ so alles Google vorgeworfen wurde, und dann bleibt davon nur der „rangeCheck“… Wer hat da jetzt verloren?

Kommentare sind geschlossen.