Google Konkurrent veröffentlicht Straßenaufnahmen von Köln – weitere folgen

sightwalk.de ist ein weiterer Dienst der 360°Grad Fotos auf Straßenniveau ins Internet stellt. Als erster tut er dies in Deutschland. Während Google von einigen Datenschützern immer wieder Steine in den Weg gelegt werden, hat sightwalk ohne vorher etwas bekannt zu geben den Dienst gestartet.

Sightwalk beruft sich hier auf die §§ 22 und 23 KunstUrhG und argumentiert – übrigens wie es Google auch schon tat – dass die Personen nicht auf dem Fokus der Aufnahmen liegen. Dennoch habe man versucht Gesichter und Kennzeichen zu entfernen.

Derzeit ist ausschließlich Köln online. Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg und München sollen aber im zweiten Quartal folgen. Hier ist jeweils ein 360° Bild online.

In wenigen Tagen befassen sich die Datenschützer der Bundesländern mit dem Geotagging von Bildern. Je nachdem wie entschieden wird, könnten Street View schon bald kommen oder eben auch nicht. Für sightwalk könnte die Entscheidung das Aus bedeuten.



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comment 25 Kommentare zum Thema "Google Konkurrent veröffentlicht Straßenaufnahmen von Köln – weitere folgen"

  • tja, dann haben die aber mal nicht §23, Absatz 2 genau gelesen:

    Zitat:
    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

    mein berechtigtes interesse besteht darin, nicht meine person als abbildung auf einer kommerziellen im internet frei zugänglichen plattform per bild abgebildet zu werden – was sagen die googlianer und „sightwalker“ nun?

  • Ich find die Seite gar nicht so schlecht, ist ein guter Ersatz bis StreetView nach Deutschland kommt

  • @66648:
    nun… darum ja das unkenntlich machen. das sollte genügen. macht die bild seit über 10 jahren so und keinen juckts warum sollte es in streetview nich dürfen? im fernsehn wird auch jeder so gezeigt… es werden einfach gesichter unkenntlich gemacht von denen keine zustimmung existiert und fertig.

    was ist der unterschied zwischen streetview und zum beispiel comedystreet wo passanten verarschtw erden. alle die die einwilligung geben sind erkenntbar alle anderen haben nen verschwommenes gesicht. ich finde das ist quasi das gleiche. wobei im fernsehn sogar noch bewegtbilder sind und in streetview nur standbilder.

  • soso die bild macht bilder unkenntlich? lol egal, ich les die ja nicht

    im tv müssen diejenigen zustimmen, ja, und wenn sie sich im hintergrund aufnehmen kannst auch hingehen und drauf bestehen, dass sie das nicht senden..macht aber kaum jemand, weil die sich denken: „GEIL ICH BIN IM TV!!!!“

  • und was ist wenn ich oben ohne rumlaufe und ein einzigartiges tattoo trage, jungs denkt nach bevor ihr schreibt…

  • @66657:
    Dann kannst du ein „Problem melden“ und dein Foto entfernen lassen. So wird dein berechtigtes Interesse am Schutz deiner Privatsphäre gewährleistet.

  • und was ist wenn die meine katze schlumpel fotografieren…kann ich als besitzer der katze auch ihre rechte wahrnehmen?

    oder reicht es wenn sie ihr einen schwarzen balken über die augen legen ?

    fragen über fragen….

  • ja super, bis ich das aber gemerkt hab, das ich im internet bin haben das schon 100.000 menschen gesehen…mein interesse wird in dem moment verletzt, in dem der fotograf, welcher es für diesen zweck macht, auf den auslöser drückt, schon dort, nicht erst wenn das bild im internet ist.
    wenn du was klauts begehts du ja nicht erst die straftat, wenn du von der polizei festgenommen wirst

  • @brunick

    Zitat:
    und was ist wenn ich oben ohne rumlaufe und ein einzigartiges tattoo trage

    aha wenn du das machst, sehen dich doch die anderen Leute dabei.
    Die Öffentlichkeit ist keine Privatsphäre.
    Es ist wirklich Unglaublich
    für wieviele Leute das ein Problem ist.

  • Angenommen du wirst in Berlin fotografiert und einer aus München sieht das Tattoo dann zu fällig, meinst du wirklich, dass er dich dann in echt erkennen würde?

  • Witzigerweise ist sightwalk rein vom Urheberrecht § 59 UrhG (glaub ich) ebenfalls rechtswidrig. Durch die geplanten kommerziellen Nutzungsabsichten sowie ihren „perspektivverändernden“ Aufnahmestandort mittels eines Stativ auf einem Fahrzeug müssten eigentlich alle öffentlichen Kunstwerke (also auch Architekturen von Häusern, Denkmäler, usw.) durch die Auslegung des § 59 unkenntlich gemacht werden oder die Genehmigung zur Veröffentlichung vom Urheber eingeholt werden. Wenn das nicht passiert, drohen hier massig Schadenersatzklagen der betroffenen Künstler. Leider wird in den Datenschutzbedingungen von Sightwalk nicht darauf eingegangen… Warum wohl? Bin mal gespannt, wenn da der erste Architekt oder Künstler auf den Trichter kommt (siehe in ähnlicher Weise Hundertwasserurteil in Österreich).

    Wo sie aber recht haben, ist der Verweis auf §§ 22 & 23 KunstUrhG. Es ist tatsächlich so, dass in diesem Fall die Personen theoretisch nicht unkenntlich gemacht werden müssten, da sie niemals zentraler Bildbestandteil sind. Ein „berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder seiner Angehörigen“ wird ebenfalls nicht verletzt. Esist natürlich schlau, die Unkenntlichmachung trotzdem vorzunehmen, da man als Passant sich nicht gegen seine Ablichtung „wehren“ kann, weil sie von einem vorbeifahrenden Fahrzeug gemacht wird… Da gibts automatisch Konfliktpotential.

    Gleiches kann man übrigens zu großen Teilen auch auf Street View anwenden. Mal sehen wie Geotagging-Beratung der Datenschützer ausgeht…

  • Um die Sache mit dem „erhöhten“ Standort (Aufnahmen über Hecken und Mauern hinweg) und den daraus abzuleitenden Datenschutzbestimmungen und Haftungsfolgen noch mal näher zu beleuchten, lohnt sich auch ein Blick § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:
    1. Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    2. Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
    3. Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    4. Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

    Wie gesagt – hier kommt noch einiges auf die Inhaber der „fahrenden Stativ-Autokameras“ zu, wenn man auch dem Geflüster der Datenschützer glauben darf 😉
    Nur so am Rande….

  • Ich finde es inordnung das es StreetView gibt und es soll auch endlich mal nach Deutschland kommen!!! Was ich aber nicht inordnung finde ist das jetzt mehrere Dienste Fotos von mir machen… wenn es nur Google macht dann kann ich mir relativ sicher sein das ich diese Fotos auch von mir anschauen kann die dort online sind und mich gegebenfalls, wenn ich sie nicht inordnung fine entfernen lasse. Aber bei mehreren Diensten wird es sicherlich irgendwann unmöglich werden diese ganzen Fotos zuüberwachen.

  • @badrat
    „Ich finde es inordnung das es StreetView gibt und es soll auch endlich mal nach Deutschland kommen!!! Was ich aber nicht inordnung finde ist das jetzt mehrere Dienste Fotos von mir machen… wenn es nur Google macht dann kann ich mir relativ sicher sein das ich diese Fotos auch von mir anschauen kann die dort online sind und mich gegebenfalls, wenn ich sie nicht inordnung fine entfernen lasse.“

    Das kannst du aber auch sowas von vergessen.
    Man kann es auch höflich ausdrücken: Google ist mit Abstand der größte Datenrake von allen. Was die an Daten verknüpfen und über dich wissen kannst du dir nicht annähernd vorstellen. Die anderen Anbieter können das nicht, weils sie eben keine Suchmaschine oder Google Mail usw. betreiben.
    Daher sollten dir die anderen deutlich angenehmer als SV sein.

    Habe mir übrigens grad mal die zitierten Gesetze von Jurist zu Gemüte geführt. Schon nett, was da tatsächlich alles nicht annähernd gesetzeskonform durch EU-Recht ist 🙂

  • @ Jurist

    Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Das sind wirklich sehr interessante Ansatzpunkte mit dem perspektivverändernden Standort. Nach eigener Recherche hab ich sogar einige diesbezügliche Abhandlungen von D. Seiler dazu entdeckt, dem Autor des gleichnamigen Beck-Rechtsbandes, also dem Experten auf diesem Gebiet.

    Ich selbst bin ein Architekt aus Bonn (also gleich nebenan von Köln) und zusammen mit vielen meiner Kollegen beobachten wir die Sache natürlich mit Skepsis, da wir mit als Erstes direkt davon betroffen sind. Es ist für uns einfach nicht hinnehmbar, daß einige unserer Umsetzungen (Häuserarchitekturen) direkt dazu verwendet werden, um damit kommerzielle Einnahmen zu erzielen. „Sightwalk“ hat uns auch nicht gefragt, diese Aufnahmen zu veröffentlichen (wenn Street View kommt wird das wohl nicht anders sein).
    Auf alle Fälle werden wir uns hierzu in Kürze garantiert juristischen Beistand holen und uns mit anderen Kollegen abstimmen (betrifft ja nicht nur die Stadt Köln, sondern bald auch noch mehr Städte in Deutschland). Es kann nicht angehen, dass mit den „kreativen Leistungen“ anderer viel Geld verdient wird.

    Und noch kurz an alle, welche immer gern die vielen „Vorteile“ eines solchen Projekts hochjubeln: es gibt Berufsgruppen, die leben von ihrer geistigen Arbeit und die wird eben vom UrHG geschützt. Mag sein, dass so ein Vorhaben interessant ist – vollkommen legal muss es deshalb noch lange nicht sein.

    Vielen Dank noch einmal an „Jurist“.

  • So, dann schauen wir mal kurz in diesen Thread: http://www.googlewatchblog.de/2009/04/26/street-view-einigung-mit-datenschuetzer-steht/

    „Google muss aber noch spezielle Datenschutztools entwickeln. Wann genau Street View starten wird ist unklar. Nachdem das Dorf Molfsee wegen eines angebliche Street View Autos protestiere, geriet das Projekt unter Beschuss.“

    Auf gut Deutsch: sightwalk ist damit schon jetzt für komplett rechtswidrig erkärt worden und die Betreiber der Site täten gut daran, zu ihrer eigenen Sicherheits (Schadenersatzklagen usw.) die Inhalte sofort aus dem Netz zu nehmen.

    Ich kenne selbst jemanden, der darauf mit Freundin fotografiert ist und da die Blurring-„Technologie“ bei sightwalk komplett versagt (lt. einem Mitarbeiter machen die das von Hand)ist er immer noch erkennbar. Das an sich ist nicht schlimm, aber es gefragt wurde nicht, ob Sightwalk seine Aufnahmen veröffentlichen dürfe – er hatte auch keine Chance, denn wenn die mit ihrer Kamera auf dem Dach vorbeifahren, besteht da keine Möglichkeit.

    Auf jeden Fall sollten die Datenschützer nochmals vorsichtshalber darüber informiert werden, dass hier ein Projekt online ist, was trotz der nachträglichen Rechtswidrigkeitserklärung auch noch Geld damit verdienen will.
    Da werden gleich reihenweise Gesetze verletzt (Datenschutz, Urheberrechtsschutz, Vereinbarungen mit den Datenschützern, Privatsphäre, …).

    Wird Zeit, dass hier zum Gegenschlag geblasen wird – nicht daß mit solchen Mißachtungen der Privatspähre noch Geld verdient wird !
    @Architekt: Viel Erfolg! Kann ich gut nachvollziehen…

  • Witzigerweise ist sightwalk rein vom Urheberrecht § 59 UrhG (glaub ich) ebenfalls rechtswidrig. Durch die geplanten kommerziellen Nutzungsabsichten sowie ihren „perspektivverändernden“ Aufnahmestandort mittels eines Stativ auf einem Fahrzeug müssten eigentlich alle öffentlichen Kunstwerke (also auch Architekturen von Häusern, Denkmäler, usw.) durch die Auslegung des § 59 unkenntlich gemacht werden oder die Genehmigung zur Veröffentlichung vom Urheber eingeholt werden. Wenn das nicht passiert, drohen hier massig Schadenersatzklagen der betroffenen Künstler. Leider wird in den Datenschutzbedingungen von Sightwalk nicht darauf eingegangen… Warum wohl? Bin mal gespannt, wenn da der erste Architekt oder Künstler auf den Trichter kommt (siehe in ähnlicher Weise Hundertwasserurteil in Österreich).

    Herrlich. Mittlerweile hat sightwalk.de auf ihrer Datenschutzseite einen entsprechenden Hinweis platziert.
    Und das Beste: der User wird hier richtiggehend in die Irre geführt (auf Deutsch: belogen). Es wird behauptet, dass die Aufnahmen urheberschutzrechtlich nicht bedenklich seien, da alle Ansichten unter 2 Meter gefertigt wurden. Allerdings ist auf allen Aufnahmen klar ersichtlich, dass deutlich über den Personen fotografiert wurde, also mind. aus 3 Meter Höhe oder mehr. Damit darf im juristischen Sinne kein einziges Haus oder Kunstwerk in Köln (bisher) fotografiert und mit kommerziellen Hintergrund veröffentlicht werden, dessen Künstler dieser Veröffentlichung nicht explizit zugestimmt hat. Besonder brisant ist, dass die Aufnahmen bereits jetzt kommerziell genutzt werden.

    Hier wird es nach aktuellen Kenntnisstand noch einige handfeste juristische Ausenandersetzungen geben und ich sowie viele meiner Kollegen sind sich sicher, dass der Dienst in Kürze gesperrt wird da er den User und die Datenschützer trotz offensichtlicher Verstöße in den eigenen Richtlinien in die Irre führt.

    Inwiefern die „leichgläubigen“ Kunden davon betroffen sind ist noch nicht abzusehen, denn auch sie haben beim Kauf eines Produktes immer auf die Rechtmäßigkeit dessen Herkunft zu achten.
    Dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich vorher über die juristische Richtigkeit der Dienstleistung informiert haben oder dabei von Sightwalk absichtlich in die Irre geführt worden sind. Schadenersatzforderungen werden hier nicht ausbleiben. Das ist sicher.
    Der Dienst ist und bleibt illegal – das wird durch die neuerliche Beschreibung auf deren Seiten und die für jeden ersichtliche Aufnahmemethode mehr als deutlich untermauert.
    Wir sind gespannt, wie die Kunden reagieren, denn in dem Falle können sie jederzeit von diversen geschlossenen Vereinbarungen zurücktreten.

  • @ Jurist

    Ja, scheint so, als hätte sightwalk Ihre/Deine Ausführungen hier tatsächlich gelesen und versucht nun durch solche Falschaussagen gegenzusteuern (habe es auch grad schmunzelnd auf deren Seiten gelesen und dann gleich ein paar Bilder angeschaut. Wenn das kleiner als 2 Meter sein soll, sind wohl alle Kölner kleiner als 1,20m oder was? LOL).

    Ergänzend zu Ihrem Post möchte ich noch hinzufügen, dass ich durchaus glaube, dass die Kunden von geschlossenen Verträgen zurücktreten können. Sie wurden ja offen von sightwalk belogen – um nicht zu sagen vera*** (man muss den Kunden aber zugute halten, dass sie sich wohl nicht alle selbst um die Gesetzeslage kümmern oder recherchieren, sondern einfach glauben). Das kann und wird dann auch heftigst auf sie selbst zurückfallen, wenn hier wirklich Schadenersatzklagen von Architekten oder anderen Künstlern kommen. Mir würde das auch nicht gefallen. Der Hohn ist ja, dass auf sightwalk sogar behauptet wird, dass man versucht hat, alle Künstler etc. ausfindig zu machen. Das ist nicht bloß ein dreiste Lüge, sondern auch das Eingeständnis der eigenen „Illegalität“. Wenn sie die Künstler nicht ausfindig machen können, dann dürfen sie die Aufnahmen nicht mit kommerziellen Absichten veröffentlichen. Punkt.

    Aber ich bin bester Dinge. Wie man am Post von „KölnArchitektur“ sieht, hat man sich in der Branche dieses Problems schon angenommen. Das wird auch ein Großteil der Nichtbetroffenen Bürger (Datenschutz) begrüßen, denn hier kann doch nicht jeder Geld machen, mit was oder welchen Methoden auch immer er will.
    Für die gelinkten Kunden von sightwalk tut´s mir leid.

  • uaaahh. Die Googgle kommt!
    aber paar interssante beiträge bei, naja außer vielleicht der letzte oneliner

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