Blogger wegen Suchergebnis-Vorschau abgemahnt

Die deutschen Juristen versuchen wohl mit allen Mitteln Amerika den Titel als „Das Land mit den dümmsten Gesetzen“ abzujagen – und sie sind auf einem sehr guten Weg! Ein Blogger wurde abgemahnt, weil im Vorschau-Text der Suchergebnisse von Google die falschen Wörter zusammengewürfelt wurden.

Google zeigt unter dem Titel der Webseite immer einen kurzen Auszug aus dem Inhalt der Webseite. Dieser kurze Text wird voll-automatisch von Google ermittelt, darauf hat kein Mensch Einfluß. Bei einem bestimmtem Suchbegriff – welcher nicht genannt wurde – erscheint in diesem Text eine beleidigende Äußerung über eine bestimmte Person – welche aber so niemals im Blog erwähnt wurde.

Der Blogger hat nun dafür Sorge zu tragen, dass dies unterbunden wird. Dass er darauf garkeinen Einfluß hat – eben so wenig wie Google – interessiert die Rechtsanwälte nicht, eine 1.832 ? – Strafe kam ins Haus geflattert. Nun muss sich der Blogger theoretisch an Google wenden, damit sie diesen Vorschautext entfernen. Verrückte Welt…

» Bericht bei gulli

[thx to: nele]




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comment 1 Kommentare zum Thema "Blogger wegen Suchergebnis-Vorschau abgemahnt"

  • Jens, in Deinem Beitrag ist einiges durcheinander geraten. Hier mal eine kleine Zusammenfassung der Geschichte von mir:

    Zuerst einmal ist Google mit einer einstweiligen Verfügung belegt worden, dass vier in der Vorschau der Suchergebnisse befindliche Textextrakte eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes eines Immobilienunternehmers seien.

    Am 2. Mai 06 hat es dann ein Urteil des LG Hamburg (AZ: 324 O 993/05) gegeben, wo die einstweilige Verfügung gegen Google bestätigt wurde. Hat das Urteil bestand, und liefe das so, wie einer der Richter, die das Urteil gesprochen haben, dass nachher inoffiziell erklärt hat, dann müßte Google wohl ganz viele Zensoren einstellen.

    Ich habe daraufhin über diese Gerichtsentscheidung im meinem Blog berichtet und wurde daraufhin von eben jenem Immobilienunternehmer abgemahnt. Die Abmahnung und der dazu gehörende Schriftverkehr ist meinem Weblog „Mein Parteibuch“ unter dem Zeichen dd ./. www detailiert beschrieben worden.

    Gestern dann hat sich ein Justiziar von Google zu dem Urteil geäußert.

    Für weitere Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung.

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