Bildersuche

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) stellt jetzt fest, dass die Bildersuche von Google nicht rechtswidrig ist. In der ursprünglichen Anklage ging es darum, dass eine Klägerin von Google verlangte, Schadensersatz zu leisten, da ihre Ölgemälde bei Google abgebildet waren.

Aufatmen für Google: Das Urheberrecht beginnt nicht beim Suchmaschinen-Riesen. Wie der Bundesgerichtshof feststellte, sind Miniaturbilder bei Google Bildersuche zulässig. "... in der Trefferliste als verkleinerte und in ihrer Pixelanzahl gegenüber den auf den Originalseiten vorgehaltenen Abbildungen reduzierte Vorschaubilder gezeigt (sog. Thumbnails). [...] In Übereinstimmung mit den Feststellungen des Berufungsgerichts ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass die Klägerin zwar nicht durch eine ausdrückliche oder stillschweigende rechtsgeschäftliche Erklärung Google ein Recht zur Nutzung ihrer Werke als Vorschaubilder im Rahmen der Bildersuche eingeräumt hat. [...] Denn die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen."

Ein sichtlicher Erfolg, denn Google weiß jetzt, dass Miniaturbilder keinem Urheber schaden. Lediglich Bilder in Originalgröße dürften ein Problem sein. Für Google ist es ganz klar: Sie verstoßen gegen keine Gesetze, da sie nur Inhalte vermitteln, nicht aber direkt anbieten: "Internetnutzer und Webseitenbetreiber in Deutschland werden weiterhin von der Google Bildersuche profitieren können. Journalistische Angebote im Netz, Anbieter von Bildern und Postern, Künstler, Fotografen, Designer und viele mehr können die Bildersuche auch weiter als eine wesentliche Plattform zur Bekanntmachung ihrer Werke einsetzen"

Der deutsche Verband Internetwirtschaft feiert auf seiner Homepage: "Bildersuche in Deutschland ist gerettet – endlich mehr Rechtssicherheit für Suchmaschinenbetreiber". Der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende von eco, Oliver Süme dazu: "Ich freue mich, dass der Bundesgerichtshof ausdrücklich feststellt, dass Suchmaschinenbetreiber die Haftungsbeschränkungen der E-Commerce-Richtlinie für ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen dürfen. Wir freuen uns besonders, weil die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs erwarten lässt, dass dieses Urteil über den Einzelfall hinaus geht und wegweisend für andere Dienste ist, nicht allein für die Bildersuche. Die deutsche Internetwirtschaft hätte damit ein wichtiges Stück Rechtssicherheit gewonnen."

(Google)
Karl Drais
Mit diesem wunderbaren Doodle gratuliert Google Karl Drais zum 225. Geburtstag, der heute wäre. Er war der Erfinder des früheren Fahrrads und gilt auch als kreativer Kopf in der Goethezeit

Karl Friedrich Christian Ludwig Freiherr Drais von Sauerbronn, wie Karl Drais mit bürgerlichen Namen heißt, kam am 29. April 1785 in Karlsruhe zur Welt. Er studierte bis 1805 nach erfolgreichem Abitur und wurde 1810 Forstmeister. Diese Stelle hielt allerdings nur ein Jahr, sodass er sich ab 1811 voll und ganz den Erfindungen widmen konnte. Als bedeutendste Erfindung gilt die Draisine, die erstmals ein Fortbewegungsmittel mit zwei Rädern darstellte. Sie wurde nach dem Erfinder benannt und konnte zumindestens mit wenig Antriebskraft eine Person in der Spur halten. Zu vergleichen mit den heutigen Fahrrädern ist dies allerdings nicht, da die Erfindung keine Pedalen hatten und man sich meist mit Schwung und Fußkraft fortbewegen musste.
Search

Wir kennen alle die "Ähnlichen" Suchen bei Google. Oftmals klickt man den Link an, um eine "gleichwertige", also ähnliche Seite zu finden. Dieses Feature möchte Google etwas in den Vordergrund rücken und stellt daher - ab demnächst - Ähnliche Seiten unter die Suchergebnisse.

Wenn man auf der Suche nach einem Begriff ist, sucht man bestimmt auch nach ähnlichen Begriffen oder gar Synonymen. Wenn man z. B. auf der Suche nach einer Zoohandlung ist, dann möchte man schon einige Läden angezeigt bekommen. Also klickt man häufig auf "Ähnliche Seiten", um noch mehr Shops zu bekommen.

Das Prinzip möchte Google jetzt vereinfachen. Google kennt ja schon ähnliche Seiten und warum diese nicht auf der Suchseite anzeigen? In Zukunft könnte man damit auf einen Blick sehen, welche Shops es da noch gibt, neben dem, welcher auf Platz 1 ist. Allerdings sucht Google nur die Ähnlichen Seiten heraus, die im Top-Ergebnis (also das Erste) stehen.

Similar Pages

Allerdings ist das noch nicht weltweit verfügbar. Bei einigen Usern in der USA sollte es schon klappen, Andere müssen warten.
Neue Version

Die neue stabile Version von Google Chrome wurde nun veröffentlicht. Die Version 4.1.249.1064 für Windows beinhaltet eine Reihe von Bugfixes und Security Updates.

Bugfixes; folgende Fehler wurden beseitigt:
- Chrome hat den falschen Pfad für die Java-Installation verwendet (Version 6 Update 20)
- 4.1.249.1059 war viel langsamer als 4.1.249.1045 in Benchmarks (Issue 42158)

Security Updates; Sicherheits-Updates (u. A.):
- Memory-Leaks in HTML5 Media und Schriftarten-Behandlung beseitigt

Die Version liegt im Stable-Channel zur Verfügung oder via Menü -> Info zu Google Chrome.
reCAPTCHA Logo

Vor etwas weniger als 7 Monaten kaufte Google die findigen Entwickler und deren Technologie reCAPTCHA. Der Kaufpreis ist zwar bis heute unbekannt, aber böse Zungen behaupten 150 Mio US-Dollar. Seit heute kann man sich nun auch mit seinem Google-Konto reCAPTCHA besorgen.

Have an old reCAPTCHA account? - Diese Frage dürfte dem Ein oder Anderen ins Auge springen. Seitens Google geht man offen damit um, dass reCAPTCHA jetzt mit Google-Accounts läuft. Als Option kann man seine bisherigen Accounts migrieren lassen und den Single-Sign-On von Google benutzen.

reCAPTCHA: Accounts zusammenführen

Interessant dürfte auch sein, dass so ziemlich alle recaptcha.net-Adressen an www.google.com/recaptcha weitergeleitet werden. Sonst bleibt aber alles beim Alten - Accounts sind weiterhin verfügbar, jedoch erst nachdem man sich per Google-Account eingeloggt hat. Benutzer werden daher gezwungen, Google zu nutzen - neue Benutzer sowieso.

"reCAPTCHA ist jetzt ein Teil von Google. Wenn du es benutzen möchtest, musst du einen neuen Google-Account anlegen oder dich mit einem existierenden einloggen. Wenn du bereits reCAPTCHA-Benutzer bist, kannst du deine alten Accounts migrieren, nachdem du dich mit einem Google-Account angemeldet hast."
Street View

Viele Datenschützer zeigten sich davon empört, dass Google's Autos mit Street View WLAN-Daten erfassen. Aufgrund dessen hat Google die häufigsten Daten gesammelt und einen kleinen Blogeintrag zu dieser Thematik verfasst. Wir haben ihn für euch übersetzt.

Originaler Blogpost: Data collected by Google cars (Erhobene Daten durch Google-Autos), geschrieben von Peter Fleischer, globaler Datenschutz-Berater/Google.

Welche Informationen erfassen und erheben Ihre Autos?
Wir erheben die folgenden Informationen -- Fotos, lokale WLAN-Netz-Daten und 3D-Gebäude-Metaphorik. Diese Informationen erlauben uns, neue Dienste anzubieten und Vorhandene zu verbessern. Viele Unternehmen speichern diese Daten solange, wenn nicht sogar länger als Google.

  • Fotos: Die benötigen wir für Street View, unseren 360°-Kartendienst auf Straßenhöhe. Fotos wie Diese werden auch von TeleAtlas oder NavTeq für Bing Maps gemacht. Wir benutzen die Bilder, um die Qualität unserer Karten zu erhöhen, indem wir z.B. Shop-, Straßen- und Verkehrsschilder benutzen, um unsere Liste der lokalen Geschäfte zu verfeinern
  • WLAN-Netzwerk-Informationen: um unsere Standort-bezogenen Dienste, wie Suche oder Maps, zu optimieren. Deutsche Organisationen, wie das Fraunhofer Institut oder Skyhook haben diese Daten bereits global erhoben; 
  • und 3D-Gebäude-Metaphorik: wir erfassen Geodaten aus den 3D-Objekten, mit Lasern, die nur geringfügig Energie haben (wie die Supermarkt-Scanner), um unsere Maps zu optimieren. NavTeq sammelt diese Daten auch für Bing - genau wie es TeleAtlas tut.
Was meinen Sie mit "WLAN-Netzwerk-Informationen" genau?
WLAN-Netzwerke senden Informationen, die das Netzwerk identifizieren können und wie das Netzwerk ansich arbeitet. Das beinhaltet die SSID Daten (z. B. der Router-Name oder Netzwerk-Name) und die MAC-Adresse (eine einmalige Geräte-Nummer, die an ein Netzwerkgerät, wie einen WLAN-Router, vergeben wird).

Netzwerke senden auch Informationen an Computer, die sich im Netzwerk befinden. Diese Daten nennt man Payload Daten, aber Google erfasst und speichert keine Payload-Daten. 

Aber kann man mit diesen Daten nicht Personen identifizieren?
MAC-Adressen sind nur Hardware-IDs, die vom Hersteller vergeben werden. Und SSID's sind oft nur der Router-Name, der vom Hersteller oder vom Internetprovider vergeben wird (mit Nummern und Buchstaben), doch oftmals personalisieren die Benutzer das auch.

Wie auch immer, aktuell speichern wir keine Informationen über den Hausbesitzer, wir können auch keine Person anhand der Geo-Daten erfassen, die wir mit den Street View-Autos aufnehmen.

Ist es, wie die Datenschützer in Deutschland sagen, illegal, WLAN-Informationen zu erheben? 
Wir glauben nicht, dass es illegal ist - diese Daten sind öffentlich und von jeden auszulesen, der ein solches WLAN-Gerät besitzt. Firmen wie Skyhook haben diese Daten weit über Europa, schon länger als Google, erhoben - wie auch das deutsche Fraunhofer Institut.

Warum sagen Sie den Datenschützern nicht, dass Sie solche WLAN-Daten speichern? 
Für Street View war es relativ unwichtig, dass WLAN-Daten erhoben werden, weil ja andere Firmen das ebenfalls tun. Daher denken wir, dass es relativ unbedeutend war. Wie dem auch sei, wäre es im Nachhinein besser gewesen, wenn wir transparenter gewesen wären.

Warum erhebt Google eigentlich diese Daten?
Die Daten werden benutzt, um Google's Standort-bezogene Dienste auszubauen, wie auch die Dienste, die die Google Geo Location API verwenden. Zum Beispiel, Benutzer von Google Maps für Mobiltelefone können "Mein Standort" einschalten und dann wird mit Mobilfunkmasten (Cell ID) und WLAN-Access Points der ungefähre Standort bestimmt. Auch Seiten wie Twitter können mithilfe von Standort-bezogenen Diensten Geo-Daten hinzufügen, um einen größeren Kontext zu erreichen.

Können diese Daten von Dritten weiterverwendet werden?
Ja, aber die einzigen Daten, die Google an Dritte weitergibt, sind die die über unsere Google Geo Location API gehen. Geprüft wird ein Geo-Code, der den Standort bestimmen kann, indem alles in Erfahrung gebracht wird, was über den Standort bekannt ist. In keinem Punkt wird Google MAC-Adressen aus seiner Datenbank an Andere weitergeben (im Gegensatz zu anderen Diensten in Deutschland und anderswo).

Veröffentlichen Sie diese Informationen? 
Nein.

Doch würde nicht GPS reichen, ohne die ganzen Daten zu sammeln? 
Ja, jedoch ist es viel langsamer und lückenhaft (z. B. wenn man den Himmel nicht sehen kann, er durch hohe Gebäude versperrt wird). Außerdem haben viele Geräte gar nicht GPS eingebaut. GPS ist auch sehr ineffizient in Bezug auf den Stromverbrauch. Ein weiterer Grund, WLAN statt GPS zu verwenden ist somit das Sparen von Energie.

Wie arbeitet diese Standort-Datenbank?
Googles Standort-bezogenen Dienste benutzen WLAN-Informationen wie folgt:
  • Das Gerät, welches Infos benötigt, sendet an Googles Standort-Server eine Liste mit MAC-Adressen, die derzeit in der Umgebung sichtbar sind 
  • Der Server wertet dann die MAC-Adressen aus und assoziiert damit Standort-bezogene Codes (wie Längengrad / Breitengrad)
  • Der Standort-Server berechnet dann den Durchschnitt dieser MAC-Adressen-bezogenen Standort-Codes, um einen etwaigen Standort festzulegen 
  • und diese Geodaten werden dann an den Benutzer weitergegeben 
Wie können Ihre Autos die Daten erfassen? 
Sichtbar, auf dem Dach des Fahrzeugs, sitzt eine kommerziell erhältliche Funkantenne. Diese Antenne empfängt öffentliche WLAN-Signale im Umkreis des Autos. Das Equipment im Fahrzeug selbst arbeitet passiv, das heißt es empfängt nur, sucht aber nicht nach WLAN-Netzen oder sendet initalisierende Codes an die Access Points.

Warum lassen Sie nicht den deutschen Datenschützer Ihre Autos begutachten? 
Wir haben im letzten Jahr angeboten, dass sie es sich anschauen - Das stimmt absolut nicht, dass sie unseren Fuhrpark nicht ansehen können. Sie sind jederzeit herzlich Willkommen, dies zu tun.

Wie erfassen Sie 3D-Geometrie-Daten der Gebäude?  
Wir erfassen die Geometrie-Daten mit sehr energiearmen Lasern (ähnlich wie de im Einzelhandel)

Ist das sicher?
Ja.

Außerdem sind Sie dazu eingeladen, unsere Publikation (PDF; englisch) anzusehen, die heute an die nationalen Datenschützer gesendet wurde.
Street View

Aufgrund der anstehenden Debatten könnte Google Street View's Termin in Deutschland noch weiter in die Ferne rücken. Hamburgs Senat fordert "gesetzlich bindende" Regeln für Street View, die das Abfilmen von Häusern und Straßen einschränken.

Weiter Ärger um Googles neuen 3D-Kartendienst "Street View" gab es heute von Hamburgs Senat Till Steffen. Er fordert, dass man Google, und andere ähnlich arbeitende Unternehmen, verpflichtet, Gesichter und KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen, bevor sie ins Netz gestellt werden und somit zum Beispiel an Navigationsgeräte weitergibt. Außerdem sollen die Unternehmen Rohdaten innerhalb eines Monats löschen.

"Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein. Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht", sagte Steffen der schon am 7. Mai im Bundesrat ein Gesetz vorschlagen möchte. Sollte ein Unternehmen ein Gebäude oder Ähnliches abfilmen, so solle dies an den Datenschutzbeauftragten und die Öffentlichkeit weitergesagt werden. Eine Veröffentlichung im Netz reiche nicht. Desweiteren müssen Bürger ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht haben, welches sich auf Gesichter, Häuser und Straßen bezieht: "Das erleichtert die Planung derartiger Straftaten ganz erheblich, wenn man sich im Detail das Gebäude ansehen und (...) planen kann wie man vielleicht eine Fassade erklimmen kann." Desweiteren ist die Marke von 1.80m verpflichtend für die Kameras, da der Bereich ab 2 Meter zur Privatsphäre gehört. Hat als einer einen Sichtschutz unter 2m dürfte das sein Problem sein. Verstoße jemand gegen diese Regel würde eine Bußgeld-Strafe von 50.000 Euro fällig, so Steffen.

Erst letzte Woche hat man Ilse Aigner beauftragt, jedoch findet Till Steffen, dass "der See" still ruht und sich "einfach gar nichts ... tut". "Es geht um den Qualitätssprung, dass Sie jede Adresse mit einem Bild verbinden können und dass es dann möglich ist, diese Datenbank noch einmal zu verknüpfen mit weiteren Daten, so dass sich ein sehr umfassendes Persönlichkeitsbild ergibt.", so Steffen gegenüber der Presseagentur DPA.
YouTube

YouTube startet auch dieses Jahr wieder eine Aktion, um zwei Menschen ein Trittbrett nach Cannes zu geben. Dieses Mal müssen sich die kreativen Köpfe in Sachen Werbung auskennen. Wer aber beworben wird, verrät man erst zum Beginn des Wettbewerbs. 

Zwischen 14. und 16. Mai können sich wieder die Kreativsten die Klinke in die Hand geben: Gesucht wird beim diesjährigen "Cannes Lion Young Ad Contest" die kreativste Werbung zum Thema Hilfsorganisation und Stiftung. Der Beitrag sollte nur 60 Sekunden lang sein, man hat nur 48 Stunden Zeit. Denn am 17. Mai beginnt schon die Bewertungs-Phase. Da sollte der Video-Autor so viele Stimmen wie möglich absahnen, um dann am 20. bis zum 26. Juni nach Cannes Lion zu reisen - dort findet das internationale Werbe-Festival statt. 



Mitmachen kann jeder, der zwischen 18 und 28 Jahren alt ist. Hilfe ist auch erlaubt, jedoch kann nur jeweils eine Person nach Cannes Lion fahren. Mehr Informationen zum Festival gibt es auf der CannesLion-Webseite, wer mitmachen möchte, schaut am besten auf der entsprechenden YouTube-Microsite nach.
Die 20. Google-Kurzmeldungen heute mit: Google kauft LabPixies, Android-Market wird Paypal unterstützen, Google stellt zwei Mitarbeiter für Linux-Entwicklung ab.

Google kauft LabPixies
LabPixies ist nun offiziell in Googles Händen. Als Grund für den Kauf wird die Zusammenarbeit genannt, die durch die Mitarbeit im Google-Team verstärkt wird. Allerdings sind erstmal keine Änderungen geplant. LabPixies ist der führende Gadget-Hersteller für iGoogle und entwickelte, zusammen mit Google, OpenSocial-Gadgets. Außerdem werden seit geraumer Zeit Anwendungen für Android und iPhones entwickelt.

Android-Market wird Paypal unterstützen
Angeblich will der Android-Market neben Googles Checkout auch Paypal als mögliche Zahl-Option bereitstellen, das berichtet WinFuture.de auf Berufung von "iPhoneClub". Demnach soll es gut möglich sein, dass man bald weltweit Apps ohne Kreditkarte kaufen könnte. 

Google stellt zwei Mitarbeiter für Linux-Entwicklung ab
Wir berichteten kürzlich darüber, wie derzeit versucht wird, Android wieder in den Linux-Hauptzweig zu bringen. Google wird nun zwei Mitarbeiter abstellen, die etwa für Gespräche und die Entwicklung dahingehend zuständig sind. » Heise
Maps Earth

Habt ihr euch schon einmal gefragt, ob es möglich wäre, nicht Earth in das www zu bringen? Klar ist das schon längst möglich, aber seit gestern kann man diese Funktion auch sehr einfach in Google Maps benutzen. Die neue Earth-Ansicht für Google Maps - eine Vorstellung.

Jeder weiß, dass es seit 2005 Google Earth gibt und das interaktive 3D-Tool entwickelt sich seitdem rasend schnell weiter. Nicht mehr nur ein Desktop-Programm, sondern ein leichtes Browser-Plugin, welches die Maps-API optimal nutzt, ist Google Earth seit 2008 auf vielen Webseiten zu finden. Nicht ganz 2 Jahre später kommt heute das erhoffte, worauf sich schon viele freuten: Google Maps kann jetzt auch die Earth-Ansicht. Aus Sicht von Google Maps ein eigentlich längst fälliger Schritt.

Google Earth-Ansicht in Maps

Nun kann man in Maps - neben der Satelliten- und Standard-Karten-Ansischt - auch die Earth-Ansicht begutachten. Dabei lädt man sich zunächst das kleine Browser-Plugin für Earth herunter und installiert es. Nach wenigen Sekunden kann man dann loslegen und die Welt aus der Erd-Ansicht sehen.

Matterhorn in Google Maps

Mit dabei natürlich alle Features von Earth: Schönes, flüssiges Scrollen, Zoom, 3D-Ansicht und so weiter. Man findet auf der linken Seite alle gewohnten Steuerelemente, wie Zoom, Ansicht und, das aus Google Earth bekannte, Rad zum Navigieren und drehen der Karte.



Wer auch Google Earth ohne Browser benutzt, wird bereits die tollen Funktionen, wie Sharing (KLM-Dateien), Flugsimulator und GPS kennen.