Leistungsschutzrecht für Presseverlage – gegen Google [Update!]

Google

Noch mehr Gesetze, die die Justizminister-Konferenz an die Oberfläche spült, liegen bereits vor. Neuester Streich: Presseverlage wollen ein „Anti-Google-Gesetz“, welches Google und andere „kommerzielle Nutzer“ zur Kasse bitten soll. Schadhaft kann das nur für die Verleger sein.

Das Leistungsschutzrecht ist in aller Munde und kaum einer weiß damit anzufangen. Im aktuellen Vorhanden klagen die Verbände BDZV (Bundesverband der Zeitungsverleger) und VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger) nach einem Gesetz, welches Zahlungen an kommerzielle Anbieter von Inhalten Dritter festlegt. Damit ist vor allem die Sprache gemeint, denn Google News würde sich „Überschriften, Sätze, Satzteile“ bedienen und damit geistiges Eigentum stehlen, so die Verleger.

Netzpolitik hat noch einige Dokumente zu Tage gefördert, die an gewisse „Mitglieder des Arbeitskreis Leistungsschutzrecht“ gerichtet sind. Darin wortwörtlich:

Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen

Das Leistungsschutzrecht sollte gerade auch dort greifen, wo im gewerblichen Bereich die Nutzung der Onlinedienste der Verlage die Nutzung der gedruckten Presse ersetzt und zu diesem Zweck eine Vervielfältigung erfolgt. Unter Vervielfältigung ist daher auch die Vervielfältigung auf einem Gerät zur Darstellung auf dem Bildschirm zu verstehen.

Man kann also sehen, dass es auf ein „wir gegen Google“ hinausläuft. Vor allem in der Vergangenheit gab es öfter von Verlegern die Meinung, dass Google nur Inhalte stehlen würde und dafür nichts gibt. Dass aber Google auch nur ein Medium ist, um Informationen weiterzugeben und auf Quellen zu verweisen, wird komplett ausgelassen.

Heute wurden BDVZ und VDZ beim Justizministerium angehört. „Ein neues Leistungsschutzrecht sollte in den bewährten Schranken des Urheberrechts stattfinden.“, denn das Gesetz aus dem Jahr 1965 wäre seitdem nicht mehr angepasst wurden und müsse dringend nachgebessert werden. „Es dürfen keinerlei finanzielle Nachteile für die Urheber entstehen“, sagten die Verlegerverbände. „Im Gegenteil: Angestrebt werden finanzielle Vorteile für die Autoren“. Am Montag (28. Juni) soll es dann eine Entscheidung aus dem Justizministerium geben.

Immerhin bezieht der BDVZ in einer Stellungnahme, dass es „Eine Monopolisierung von Sprache“ nicht geben wird, vielmehr tritt der Verband „lediglich für den legitimen Schutz der von Verlagen erbrachten organisatorischen, finanziellen und weiteren verlegerischen Leistungen ein“. 

Und damit strafen die Verleger und deren Verbände sich selbst: Wo Google nicht zur Zahlung bereit ist, wird es auch kein Inhalt mehr geben. Das Fazit ist, dass sich der Traffic gen Null orientieren wird. Lediglich die RSS-Abonnenten und „zufälligen“ Besucher, über Blogs oder anderen Webseiten, werden die Seiten besuchen. Um das in der Praxis zu testen, können die Verleger mal für eine Woche oder länger ausprobieren, den folgenden Code in der „robots.txt“ im Hauptverzeichnis auf dem Webserver hinzuzufügen:
User-agent: *
Disallow: /

Wenn sich dann eine angebliche Besserung der Lage einstellt, können Sie es ja dabei lassen. Jedoch glaube ich nicht, dass dies der Fall sein wird, da Google schon Ressource Nummer Eins für Informationen im Web ist. Auch bei Google News.

[Update! 18:40]

Auch die BITKOM hat sich jetzt zu Wort gemeldet. Nach deren Aussage behindert ein sog. „urheberrechtliches Leistungsschutzrecht“ die Informationsfreiheit: 

Das den Presseverlegern geforderte Recht wird von BITKOM abgelehnt. Der kürzlich bekannt gewordene Entwurf zeigt, dass es um weit mehr geht als nur um eine bloße Schutzrechtsangleichung im Verhältnis zu Tonträgerproduzenten und Datenbankherstellern. Stattdessen fordern die Verleger eine dem Urheberrecht bislang unbekannte Kontrolle über den Bloßen Werkgenuss in Form einer „Verlegerabgabe“ für die Nutzungen frei verfügbarer Inhalte im Internet. Der Begriff des Leistungsschutzrechts ist vor diesem Hintergrund irreführend.

Eine ausführliche Stellungnahme der BITKOM  (pdf) offenbart außerdem:

Das Verbotsrecht für die Nutzung von textlichen Kleinstbestandteilen hättegrundlegende Auswirkungen auf die Informationsfreiheit und würde den urheberrechtlichenTextschutz in die Nähe eines reinen Informationsschutzesrücken, was einem Paradigmenwechsel im dt. Urheberrecht gleichkäme.

Mehr unter BITKOM.org.



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comment 4 Kommentare zum Thema "Leistungsschutzrecht für Presseverlage – gegen Google [Update!]"

  • ist ja richtig wüst, was da bei euch abgeht (ich bin aus der schweiz).

    der tipp mit dem codeschnipsel wäre interessant, wenn man denn wüsste, wo man ihn einfügen müsste. ich bin fast sicher, dass die angesprochenen leute das nicht wissen. und sie getrauen sich auch nicht, ihre it-leute dafür zu konsultieren, weil sie sich damit vor denen lächerlich machen würden oder weil die es vielleicht auch nicht wissen.

  • Die Verlage sind ja wohl sowas von dreist!!!!

    Dass Google (als Suchmaschine) ihnen dank der Suchergebnisse -kostenlos- Millionen Besucher auf die Seiten bringt ist ok, aber für Google News soll Google nun extra bezahlen! Was ist das denn?

    Wie ihr richtig vorgeschlagen habt, können die Verlage ja gern den Google Bot anweisen, die Seiten nicht zu indexieren. Damit sind dann auch die ach so genialen Überschriften geschützt, die sich Journalisten (meist Praktikanten) in stundenlanger Überlegung ausgedacht haben *äähm* von Presseagenturen abgeschrieben haben.

    *kopfschüttel*

  • Sowas regt mich total auf!
    Suchmaschinen machen doch nichts böses… im gegenteil: sie helfen den Verlagen zu mehr Traffic! aber sowas wird ja nicht erwähnt…
    Und wenn den das nicht gefällt sollen die sich eine robots.txt anlegen und da alles böse (also die suchmaschinen) aussperren!

    LG

  • Das wissen die Verleger längst alles. Google selbst hat bereits öffentlich Stellung bezogen, es gab diverse offene Briefe aus verschiedenen Richtungen, etc.

    Wenn es den Verlegern tatsächlich darum gehen würde, das „böse Google“ auszusperren, hätten sie es längst getan. Nein, sie wollen die Situation erhalten, genau so, wie sie ist.

    Nur, natürlich, mit mehr Einnahmen für die Verleger.

    Mehr steckt im Grunde nicht dahinter: Geschäftsleute, die merken, dass sie den modernen Markt nicht mehr verstehen, und jetzt verzweifelt versuchen, aus den Gewinnern des modernen Marktes per Gesetz Geld rauszupressen.

Kommentare sind geschlossen.