Letzte Fragen geklärt – Street View kann in Deutschland starten

Street View

Google hat sich mit dem hamburgischen Datenschutzbeauftragen Prof. Dr. Johannes Caspar über den Start von Street View in Deutschland geeinigt. Caspar sorgte zuletzt mit einem Ultimatim für Aufsehen. Google stimmte der Löschung der Originaldaten zu.

Auch werden die Daten von Daten denjenigen, die bei dem Unternehmen Widerspruch gegen Abbildungen von Person, Grundstück oder Kfz eingelegt haben, im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist nun auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht und gelöscht. Google sicherte darüber hinaus eine zügige Umsetzung aller weitergehend geforderten Verfahrensmaßnahmen zum Widerspruchsrecht und zur Information der Öffentlichkeit schriftlich zu.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Caspar, begrüßt das Einlenken von google. in der bisher strittigen Frage der Unkenntlichmachung von Rohdaten: „Google hat rechtzeitig die Gelegenheit genutzt und ist auf unseren Kompromissvorschlag in allen Punkten eingegangen. Ursprünglich hatten wir zwar die Zusage der Unkenntlichmachung des gesamten Rohdatenbestands gefordert, können mit dem Ergebnis aber sehr zufrieden sein. Insgesamt wurde in kurzer Zeit viel für den Datenschutz erreicht: Dass die Rohdaten der Widersprechenden im Rahmen einer konkreten Frist endgültig unkenntlich gemacht werden, dass überhaupt eine Widerspruchsmöglichkeit der Betroffenen vor Veröffentlichung der Bilder im Internet eingeräumt wurde und dass das Unternehmen im Internet einen Link für Widersprüche einrichtet, schafft verfahrensmäßige Voraussetzungen für den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts für die Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die deutlich über das hinaus gehen, was Google im europäischen Kontext zugesteht.?

Weiter sagte Caspar, dass man aufgrund der Zusagen nun vom Erlass rechtlicher Maßnahmen absehen werde. Diese hätte eh nur beschränkte Wirksamkeit gehabt. Im weiteren Verlauf werde man die sachgerechte und zügige Durchführung der Zusagen genau beobachten. Auch wenn eine Überprüfung der Umsetzung der Widersprüche durch nationale Datenschutzbehörden in der Hauptniederlassung von Google in den USA nicht möglich ist, gehe man fest davon aus, dass die Verarbeitung der Daten dort wie vereinbart erfolgt. Denn künftig garantiert Google eine umfassende Dokumentation des Ablaufs des Widerspruchsverfahrens von der Einlegung bis hin zur Löschung sowie eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit den Rohdaten.

„Damit ist der Gesetzgeber künftig gefordert, effiziente und vollziehbare Regelungen zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts zu schaffen. Dies betrifft vor allem die völlig unbefriedigende Rechtslage, dass Datenschutzbehörden gegen die unzulässige Erhebung bzw. Verarbeitung von Daten keine Untersagungsverfügung erlassen können. Diese im deutschen Verwaltungsrecht wohl einmalige Situation, dass rechtswidriges Verhalten von der Fachbehörde nicht unterbunden werden kann und geduldet werden muss, bedarf dringend einer Korrektur. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist bereit, sich an der Diskussion über eine Novellierung des Datenschutzgesetzes zu beteiligen“, so Caspar abschließend.

Google hat im Google Produkt Kompass einen Beitrag zum Thema veröffentlicht. Darin heißt es: „Selbstverständlich gewährleisten wir, dass auch die deutschen Nutzer von den umfassenden Datenschutzmaßnahmen in Street View profitieren: Von unserer innovativen Technologie zur Verfremdung von Gesichtern und Autokennzeichen ebenso, wie von der Meldefunktion, um Bilder aus Street View entfernen zu lassen. Ferner sind wir gegenüber der Artikel-29-Datenschutzgruppe die Verpflichtung eingegangen, weiterhin transparente Informationen über unsere Fahrten zu liefern und klare Bestimmungen aufzusetzen, die regeln, wie wir mit den Originalen der Bilder umgehen, die wir in Street View verfügbar machen. (Mehr Informationen dazu findet ihr hier).

Unser Dialog mit den deutschen Datenschutzbehörden hat gezeigt, dass deren Auslegung hiesiger Datenschutzbestimmungen besondere Herausforderungen mit sich bringt. Deshalb sind wir zu der Überzeugung gekommen, zur Street View-Einführung in Deutschland einige neue Funktionen zu implementieren. So arbeiten wir bereits an der Entwicklung eines Tools, mit dessen Hilfe Nutzer uns eine bestimmte Örtlichkeit nennen können (z.B. den Standort ihres Hauses), den sie nicht bei Street View veröffentlicht sehen möchten. Diese Anwendung befindet sich momentan noch in einem frühen Entwicklungsstadium. Deutsche Nutzer werden aber auf jeden Fall ausreichend Zeit erhalten, dieses neue Tool noch vor der Veröffentlichung von Bildmaterial anzuwenden.“

Google Street View wird in naher Zukunft in Deutschland starten.



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comment 20 Kommentare zum Thema "Letzte Fragen geklärt – Street View kann in Deutschland starten"

  • Ich hoffe, dass am anfang viele Städte mitdabei sind. So wie bei Großbritannien der Fall war.

  • Endlich hat der Kasper aufgehört Ansprüche zu stellen.
    Ähh, der Herr Caspar meinte ich natürlich 😉

    Here we go!

  • @68208:
    So ungefähr dachte ich auch.

    Ich seh das mit dem Datenschutz jetzt nicht so eng, ein Gauner, der vorhätte, irgendwo einzubrechen, würde da schon vorher mal persönlich vorbeikommen.

    Aber gut, dass sich jetzt endlich mal was tut.

  • @68214:
    Zwar müsste Google es nicht machen, aber jeder hat ein Recht auf Privatsphäre und deswegen macht es Google eben.

  • Wieso müsste Google es nicht machen? Würde Google es nciht machen müssen, so würde Google es auch nicht machen…

  • Jeder darf in DE Panoramas anfertigen und diese dann veröffentlichen. Die Personen stehen ja nicht im Mittelpunkt und deswegen braucht man von denen keine Zustimmung zur Veröffentlichung.

    Wie Caspar selber sagt, gäbe es keine großen rechtliche Mittel dagegen.

  • Das rechtliche mal aussen vor gelassen.
    Muss man wirklich alles im Netz haben? Ganz im Ernst, wo ist denn der Sinn dabei, außer zu schauen, wie es in Hintertupfing an der 3 Kreuzung beim Bäcker aussieht?

  • Der Sinn ist bspw. der das man so der Tourismus gefördert wird und nicht das was so ähnlich heißt.

    Denn auf diesem Wege kann man sich eine Gegend in die gerne reisen würde, schon vorher schmackhaft machen.

  • Am besten hat mir im Google Produkt Blog gefallen „Unser Dialog mit den deutschen Datenschutzbehörden hat gezeigt, dass deren Auslegung hiesiger Datenschutzbestimmungen besondere Herausforderungen mit sich bringt.“

    Das ist eine wirklich nette Formulierung dafür, dass ein Herr Prof. Dr. Johannes Caspar einzig und allein im Sinn hat, seinen persönlichen Willen der Mehrheit der Bevölkerung aufzuzwingen, koste es, was es wolle – vor allem: koste es die Freiheit unserer Bürger!

    Ich empfinde nicht Google StreetView als Bedrohung. Die wahre Bedrohung geht von solchen Menschen wie Herrn Prof. Caspar aus. Denn diese missbrauchen Titel und Position, um andere Menschen in ihrer informationellen Freiheit einzuschränken und sie dabei zu bevormunden, was sie im Internet sehen dürfen und was nicht.

    StreetView ist für niemanden eine Gefahr. Herr Prof. Caspar aber ist eine sehr große Gefahr für eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft. Er will einem Informationsmedium nach seinem Gutdünken diktieren, was es berichten darf und was nicht, welche Bilder es zeigen darf und welche nicht. Der nächste Schritt ist, dass jedes Foto, was in Deutschland veröffentlicht wird, erst von seiner Behörde genehmigt werden muss. Wie er sich ja heute schon wünscht, möchte er gerne Unterlassungsbescheide erlassen können. Ja, geben Sie diesem Mann diese Möglichkeit, und er wird sie genauso missbrauchen, wie er auch jetzt schon seine Position missbraucht, um die Bevölkerung in ihrer Freiheit zu beschränken.

    Dabei muss man eines bedenken: Google StreetView verstößt in keinerlei Hinsicht gegen geltendes Recht. Herr Prof. Caspar versucht, hier sein Privatrecht zu erfinden und zum Standard zu machen. Das ist eine höchst bedenkliche Entwicklung. Diesen Mann halte ich für extrem gefährlich.

    Meine Hoffnung ist, dass in einer zukünftigen Gesellschaft Menschen, die diktatorische Ambitionen haben, leicht aus ihren Posten entfernt werden können.

  • Ich muss schon sagen, das Samuel Goldbergs Kommentar fast von einem PR-Mitarbeiter von Google stammen könnte 😉

  • naja hat ja auch lange gedauert bis es endlich mal soweit war, aber nun kann man sich ja auf SteetView in Deutschland freuen 🙂

  • @68231:
    Ganz so extrem seh ich das nicht, aber ich halte StreetView auch für keine Gefahr und das Engagment der Datenschützer für maßlos übertrieben.

  • Hi!
    Hab heute morgen auch einen schwarzen Astra mit dem Kamera-Aufbau auf der A659 von Weinheim bis Mannheim gesehen. Danach fuhr das Fahrzeug die A6 in nördl. Richtung weiter.
    Schon etwas beängstigend, solch ein Fahrzeug zu sehen.

    greetz

  • @68207:
    Ich bin jedenfalls auf nem Foto drauf.
    Mir kam heute der schwarze Wagen entgegen.
    Und ich wohne in einer relativ unbedeutenden Stadt …
    Obwohl hier gibts ja auch VDSL …

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