Google setzt auf Barrierefreiheit und Inklusion im Internet

Barrierefreiheit ist im Internet ein nach wie vor unterrepräsentiertes Thema. Nur etwa ein Viertel aller Shops im Netz sind für jedermann zugänglich. Aus Sicht von Google ist das deutlich zu wenig. Das Unternehmen steht klar für Inklusion und dafür, dass jeder Mensch die Möglichkeiten des Internets für sich nutzen soll. Das ist einer der Gründe, warum bei der Suchmaschinenoptimierung Barrierefreiheit von großer Bedeutung ist. Das Ranking eines Webauftritts wird maßgeblich davon beeinflusst, wie gut der Zugang ist.

Neues Gesetz zur Barrierefreiheit kommt 2025

Bis zum 28. Juni 2025 haben Websitebetreiber Zeit, sich auf das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vorzubereiten. Ab diesem Zeitpunkt werden Strafen verhängt, die weit über die Abwertung des Rankings hinausgehen. Zwar wird es für die Betriebe eine Übergangsfrist geben, anschließend wird das BFSG jedoch vollständig umgesetzt. Es betrifft alle, die im Internet Webshops betrieben oder Dienstleistungen anbieten.

Die Absicht dahinter ist, dass die über zehn Millionen älteren, behinderten und fremdsprachigen Menschen in Deutschland Zugriff auf digitale Möglichkeiten und Informationen haben. Bislang richten sich drei von vier Webauftritten an den „Standardnutzer“, der weder Probleme mit Gehör, noch Sprache oder Augen hat.

Google und Aktion Mensch machen den Test

Wer Google nutzt weiß, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, mit der Suchmaschine zu interagieren, Sprachsteuerung, Bildschirmeingabe oder auch ausländische Befehle – das alles verarbeitet der globale Riese problemlos. Aber wie sieht es eigentlich bei anderen Websites aus? Google, die Aktion Mensch, die Stiftung Pfennigparade und BITV-Consult haben sich zusammengetan und große wie kleine Onlineshops unter die Lupe genommen. Zu Beginn standen die 500 am häufigsten besuchten Websites von Unternehmen in Deutschland auf dem Testplan. Insgesamt schauten sich die Initiatoren 78 davon sehr detailliert an und verfolgten das Geschehen von der Produktsuche bis zum Kaufabschluss. Die nachfolgenden Kriterien wurden bewertet:

  • Bedienbarkeit der Website per Tastatur, ohne Maus.
  • Verständliche Beschriftung und Erklärung bei allen Formularfeldern.
  • Variabel anpassbare Textgröße
  • Flexibel einstellbare Zeilen- und Zeichenabstände ohne zusätzlichen Textumbruch.
  • Untertitel bei multimedialen Inhalten
  • Aussagekräfte Beschriftungen und Überschriften auf Haupt- und Unterseiten.
  • Möglichkeit, multimediale Inhalte jederzeit zu beenden oder ganz auszublenden.
  • Auslesbarkeit von interaktiven Seitenelementen durch technologische Assistenten.





Nur, wenn eine aufgesuchte Website durch die Tester-Teams auch per Tastatur bedienbar war, wurden weitere Kriterien unter die Lupe genommen. Scheiterte die betreffende Website bereits an der ersten Hürde, fiel sie aus dem Test heraus.

Großer Nachholbedarf für Unternehmen in Deutschland festgestellt

Rund 7,8 Millionen Menschen sind schwerbehindert und auf Inklusion angewiesen. Das trifft auch auf den digitalen Bereich zu. Im Test von Google und seinen Mitstreitern wurde klar, dass rund 75 % aller untersuchten Websites enormen Nachholbedarf haben. Von den 78 genauer untersuchten Websites konnten 61 nicht ausschließlich mit der Tastatur bedient werden.

Für Menschen mit Sehschwäche wurde vor allem die fehlende Kontrastfarbe schnell zu einem Problem. Kommen eingeblendete Bannerwerbungen hinzu, die sich nicht schließen lassen, sinkt der Komfort. Es zeigte sich im Test, dass die Tastenbedienbarkeit einen Hinweis auf andere Bereiche der Barrierefreiheit lieferte. So boten 15 von 17 Websites mit Tastaturbedienung die Möglichkeit, Textgrößen zu verändern und damit auch sehbehinderten Menschen die Lesbarkeit zu erleichtern.

Warum Großkonzerne wie Google auf Barrierefreiheit im Web setzen

Wer einen Blick auf Leitstreifen in Städten wird merkt, dass in der Offline-Welt erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht. Ein Blick ins Internet hingegen offenbart, dass auch hier die Welt nicht für jeden offen steht. Für einen Giganten wie Google ist es unverzichtbar, sich im Sinne der schwächeren Personengruppen stark zu machen und Webseitenbetreiber auf diese Weise zu kontrollieren. Als Rankingfaktor bei der SEO ist Inklusion bereits ein zentrales Thema, spätestens mit dem neuen Gesetz wird die Umsetzung aber stärker vorankommen.



Aber wozu Inklusion im Web? Gibt es dafür wirklich so viel Bedarf? Die Antwort ist ein klares „Ja“. Es geht nicht nur um Menschen mit fehlendem Sehvermögen, Sehbehinderungen oder Gehörlosigkeit. Betroffen sind auch Personen mit Bewegungseinschränkungen, die bei der Internetnutzung auf Hilfsmittel angewiesen sind. Sie haben nur dann ein angemessenes Nutzererlebnis, wenn Websites (auch) auf sie zugeschnitten wurden. Nicht zu vergessen sind außerdem Personen, die unter kognitiven Beeinträchtigungen leiden. Die wenigsten Websites bieten heute die Option, eine „vereinfachte Variante“ anzuzeigen. Das ist aber sinnvoll, um Inhalte für jede Person verständlich zu übermitteln.

Strafmaßnahmen bei Nichteinhaltung neuer Gesetze ab 2025

Google wird zumindest bezüglich des neuen BFSG keine Strafmaßnahmen aktiv umsetzen. SEO-Experten wissen aber, dass nicht nur Bußgelder ein Problem sind. Wenn eine Website nicht barrierefrei aufgebaut wurde, straft Google die Betreiber ab. Trotz hochwertiger Inhalte droht die Gefahr eines Ranking- und Sichtbarkeitsverlust. Das schmälert im schlimmsten Fall die Conversion-Rate und damit letztlich auch den Umsatz.

Nach dem Ende der Übergangsphase wird es durch das neue BFSG dann sogar richtig teuer. Die Bundesländer und eigens dafür eingerichtete Institutionen übernehmen Kontrollen, ob Dienstleistungen und Produkte inklusiv und rechtskonform angeboten werden. Bei Zuwiderhandlung oder Nichteinhaltung des neuen Gesetzes, erwarten die Websitebetreiber zunächst Aufforderungen zur Korrektur. Wer diese nicht einhält, darf im schlimmsten Fall seine Dienstleistung nicht mehr anbieten.

Als Zusatz werden Bußgelder verhängt, die je nach Schwere der Verstöße bis zu 100.000 Euro betragen können. Selbst wenn die Behörden zu Beginn der neuen Regelungen nicht mit Prüfungen hinterherkommen, drohen Gefahren. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich selbst an entsprechende Stellen zu wenden und Websites zu melden, die nicht konform agieren. Das Gleiche gilt auch für Suchmaschinen wie Google und Mitbewerber, die sich beschweren können.





Auch außerhalb des Webs ist Google ein wichtiger Bestandteil der Inklusion im Alltag und im Berufsleben. Man setzt darauf, Menschen mit Behinderung berufliche Chancen zu ermöglichen und sich zu etablieren. Ein Schritt, dem Unternehmen weltweit folgen sollten und müssen, um ein faires gesellschaftliches Miteinander zu ermöglichen.

Fazit: Google kämpft für die Gerechtigkeit

Es mag ein wenig plakativ klingen, doch wenn es um den Kampf für die Gerechtigkeit geht, ist Google längst auf der Gewinnerstraße. Schon die Tatsache, dass nicht-inklusive Websites schlechter bewertet werden als barrierefreie Homepages, spricht für den Konzern. Es bleibt abzuwarten, ob es nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes sogar ein weiteres Update geben wird. Zuletzt setzte Google mit dem Helpful-Content-Update für mehr Inhalt und Mehrwert bei digitalem Content. Damit ist klar, dass das Web allgemein nutzerfreundlicher werden soll – für jede Personengruppe.



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