Google Earth-Screenshots: Rechtslage jetzt geklärt

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In den letzten Tagen gab es in einigen Blogs, allen voran bei BasicThinking Diskussionen darüber ob und wie die Bilder aus Google Earth verwendet werden dürfen. Ausgelöst wurde die Diskussion durch ein Posting im Saftblog in dem ein Screenshot von Earth enthalten war. Kurze Zeit später hatte der Blog eine Abmahnung im Briefkasten, wegen Verwendung der Satelitenfotos.

Die Klage kam, wie ihr euch sicherlich schon gedacht habt, nicht von Google selbst sondern von GeoContent – einer der Fotolieferanten von Google. Zwar stellt Google die Bilddaten Millionen Usern kostenlos zur Verfügung, sowohl via Earth als auch via Maps, aber die Rechte daran besitzt Google dennoch nicht. Google hat nur eine Nutzungslizenz erworben, die gilt aber natürlich nicht für die User.

Google Support Center: Darf ich Bilder im Web verwenden?

Wir freuen uns, dass Sie Google Earth noch stärker in Ihre Online-Welt integrieren möchten. Sie persönlich dürfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen.

So lautet der Eintrag im Support-Center derzeit noch. Aber im Saftblog war der Copyright-Hinweis eindeutig noch enthalten, dennoch gab es eine Abmahnung, da diese kleine Zeile natürlich nicht den Erwerb einer teuren Lizenz ersetzt.

Nachdem weder Google noch GeoContent sich eindeutig über die Rechtslage geäußert hatten, ließ Robert Basic nicht locker und fragte immer weiter nach. Jetzt hat auch Spiegel Online das Thema aufgegriffen und prompt eine ausführliche Antwort von Google erhalten in der die Nutzungs- und Verwendungsbedingungen genau geschildert sind.

Dürfen Privatpersonen Screenshots von Google Earth auf ihren Seiten zeigen?
Privatpersonen dürfen Screenshots von Google Earth auf ihrer privaten Webseite abbilden.

Dürfen (Klein)unternehmer Screenshots von Google Earth auf ihren Seiten zeigen?
Gewerbliche Nutzer dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis Screenshots von Google Earth auf ihren Webseiten verwenden, die Erläuterung ist abrufbar.

Dürfen Privatpersonen Screenshots von Google Maps auf ihren Seiten zeigen?
Nein. Die Nutzungsbedingungen von Google Maps erlauben nur die Einbettung über die API (Application Programming Interface) .

Dürfen (Klein)unternehmer Screenshots von Google Maps auf ihren Seiten zeigen?
Nein. Die Nutzungsbedingungen von Google Maps erlauben nur die Einbettung über die API (Application Programming Interface) .

Wer darf Karten und Luftbilder von Google Maps per API eingebettet zeigen?
Die kostenfreie Google Maps API darf auf Seiten angezeigt werden, welche für jedermann frei zugänglich sind, unabhängig davon ob es sich dabei um gewerbliche oder nicht-gewerbliche Seiten handelt. Ansonsten wird eine kostenpflichtige Google Maps Enterprise Lizenz benötigt.

Auch trotz dieser Eindeutigen Ausführungen wird es wohl auch weiterhin Abmahnungen geben. Geht lieber auf Nummer sicher und bindet die Fotos via Google Maps API ein, eventuell auch über Einbindung einer My Map. So habt ihr das gleiche Ergebnis und Google trägt die volle Verantwortung für den Inhalt.

» Posting bei BasicThinking
» Artikel bei Spiegel Online

[thx to: Jens & Nutznieser]




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comment 9 Kommentare zum Thema "Google Earth-Screenshots: Rechtslage jetzt geklärt"

  • soweit fast alles richtig, nur ne Kleinigkeit: Kirstin hat zwei Jahre nach dem Posting die Watschn kassiert.

  • hab ich das richtig verstanden..ich darf eine karte von google maps in meine seite einbinden wen ich über..HTML-Code zum Einbetten in eine Website…gehe.
    egal ob gewerblich oder privat.

    horst

  • @Horst: So verstehe ich das auch.

    Man könnte das ganze aber auch als Haarspalterei bezeichnen. Letztlich wird das Bild auf der Seite angezeigt und je nachdem wie dies technisch realisiert wurde ist es weder legal oder illegal.

    Absolut gaga wenn ihr mich fragt und ein Zeichen dafür, dass das heutige Urheberrecht schon lange nicht mehr zeitgerecht ist.

  • @ahe: Haarspalterei ist es keinesfalls.

    Wenn es über den Google-Server eingebunden wird, kann Google festlegen was bei jedem Aufruf angezeigt wird. Das betrifft natürlich auch die Copyright-Hinweise dann.

  • @micha: Aboslut richtig. Und falls der Vertrag zwischen GeoContent und Google beendet werden würde, würden zig unlizensierte Bilder im Web rumschwirren.

  • ich würde das einbinden von google plugins -sei es google earth oder you tube – einfach ganz sein lassen, dann kann man sich auch keine abmahnungen einhandeln. ich sage nur „Do no evil“.

    grusz
    PH

  • Es ist auch wichtig, WIE die Karte eingebettet ist.

    Screenshot von Google Maps: Nicht gut.
    Einbetten über API: Gut.

    Grund: Dinge, die per API eingebettet sind, hat Google unter Kontrolle, Screenshots nicht.

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