Ein Kabel für alles und trotzdem drei Netzteile in der Schublade
Seit dem 28.April 2026 müssen neue Notebooks in der EU über USB-C laden können. Damit ist die letzte große Gerätekategorie unter dem einheitlichen Ladeanschluss angekommen, sechzehn Monate nach Smartphones, Tablets und Kopfhörern. Im selben Sommer legt Google dem Pixel 11 Pro kein Netzteil mehr bei, nur noch ein Kabel. Beide Vorgänge gehen auf dieselbe Rechtsgrundlage zurück. Wie weit die Vereinheitlichung im Alltag trägt, entscheidet sich allerdings weniger am Stecker als an Netzteilen, Kabeln und den Geräten, die gar nicht erfasst sind.
Zwei Stichtage, dreizehn Gerätekategorien und eine 100-Watt-Grenze
Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2022/2380, die die europäische Funkanlagenrichtlinie ergänzt und in Deutschland über das Funkanlagengesetz gilt. Die Marktüberwachung liegt bei der Bundesnetzagentur. Die erste Stufe griff am 28. Dezember 2024 und erfasst Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, Earbuds, tragbare Spielkonsolen und Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse sowie Navigationsgeräte. Notebooks folgten in der zweiten Stufe. Ausgenommen bleiben Geräte mit mehr als 100 Watt Leistungsaufnahme, etwa manche Gaming-Notebooks, und alles, was ausschließlich kabellos lädt.
Der Anlass lässt sich beziffern. Nach Angaben der Bundesregierung vom März 2026 verursachten Ladegeräte in der EU rund 11.000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr, und im Durchschnitt besaß jeder Verbraucher drei davon. Auf der Verpackung zeigt seither ein Piktogramm, ob ein Netzteil beiliegt und welche Ladeleistung das Gerät mindestens braucht.
Ab Februar 2027 müssen Akkus wechselbar sein
Parallel läuft eine zweite Spur, die Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Ihr Artikel 11 verlangt ab dem 18. Februar 2027, dass Endnutzer Gerätebatterien mit handelsüblichem Werkzeug entnehmen und ersetzen können. Fest verklebte oder verlötete Akkus passen nicht in dieses Raster, was vor allem Einwegprodukte mit ihren kleinen Lithiumzellen trifft. Wiederaufladbare Geräteklassen stehen anders da. Aufladbare E-Zigaretten etwa laden seit Jahren über USB-C, obwohl die Funkanlagenrichtlinie sie nie erfasst hat. Der Anschluss setzte sich hier über den Markt durch, nicht über eine Pflicht.
In Deutschland kommt eine dritte Schiene dazu. Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Seit dem 1. Juli 2026 muss jede Verkaufsstelle, auch Kioske und Tankstellen, ausgediente Einweg-E-Zigaretten kostenlos zurücknehmen, ein Neukauf ist dafür nicht nötig. Für ein zusätzliches nationales Verkaufsverbot solcher Geräte steht dagegen kein Datum fest.
Im Karton des Pixel 11 Pro liegt ein USB-2.0-Kabel
Wie die Entkopplung von Gerät und Netzteil in der Praxis aussieht, zeigt Googles aktuelle Smartphone-Generation. Der Google Store listet für das Pixel 11 Pro und das Pro XL als Lieferumfang ein SIM-Werkzeug und ein einen Meter langes USB-C-Kabel nach USB-2.0-Standard. Ein Netzteil liegt nicht bei, der Einstiegspreis von 1.199 Euro gilt also für Smartphone und Kabel (Stand 18. August 2026). Genau das sieht die Richtlinie vor, Käufer sollen zwischen Gerät mit und ohne Ladegerät wählen und vorhandene Netzteile weiterverwenden können.
Die Buchse am Gerät beherrscht USB Typ-C 3.2. Das beigelegte Kabel bleibt beim Datentransfer trotzdem auf USB-2.0-Niveau, also bei 480 Megabit pro Sekunde.
Bei den Ladezeiten nennt Google für das Pro bis zu 55 Prozent in etwa 30 Minuten, vorausgesetzt, am anderen Ende hängt ein 30-Watt-Netzteil mit PPS, separat erhältlich. Das Pro XL kommt mit 45 Watt auf bis zu 75 Prozent. PPS steht für Programmable Power Supply, eine optionale Erweiterung von USB Power Delivery, bei der Netzteil und Smartphone Spannung und Stromstärke fein aushandeln. Ob euer Netzteil die vom Pixel genutzten Spannungsstufen liefert, steht selten auf der Verpackung. Stimmen sie nicht, lädt das Gerät trotzdem, nur langsamer. Eine Warnung gibt es nicht. Die Kompatibilitätsprüfung, die früher der beigelegte Adapter erledigte, liegt damit beim Käufer.
80 Gigabit und 240 Watt stehen nicht auf jedem Kabel
Beim Kabelkauf hilft seit Anfang 2025 ein überarbeitetes Logosystem des USB Implementers Forum, der Organisation hinter dem Standard. Statt Bezeichnungen wie USB 3.2 Gen 2×2 stehen auf zertifizierten Kabeln und Verpackungen zwei Werte, die Datenrate und die Ladeleistung:
- USB 5, 10 und 20 Gbps für die älteren Übertragungsstandards
- USB 40 Gbps für USB4 sowie Thunderbolt 3 und 4
- USB 80 Gbps für USB4 Version 2.0
- dazu die maximale Ladeleistung, 60 oder 240 Watt
Thunderbolt 5 fällt aus diesem Raster. Zertifizierte Kabel tragen dort einen Blitz mit der Ziffer 5 und garantieren 140 Watt, eine Wattangabe im Logo gibt es nicht. Das Pixel-Kabel aus dem Karton taucht in keiner dieser Klassen auf.
Die Pixel Watch lädt weiter nur an ihrem eigenen Dock
Am Handgelenk endet die Vereinheitlichung. Smartwatches und Fitnesstracker laden kabellos oder über Kontaktstifte und fallen damit aus der USB-C-Pflicht heraus. Google schreibt in der Hilfe zur Pixel Watch, die Modelle 1 bis 3 ließen sich nur mit dem mitgelieferten magnetischen Ladekabel aufladen, andere Ladegeräte funktionierten möglicherweise nicht und könnten die Smartwatch beschädigen. Die Pixel Watch 4 meldet fremde Lader als nicht unterstützt. Fitbit-Tracker nutzen je nach Modell eigene Magnetkabel, teils untereinander inkompatibel.
Auch die Batterieverordnung macht hier eine Ausnahme. Ein delegierter Rechtsakt vom 14. Juli 2026 nimmt Smartwatches, Fitnesstracker und drahtlose Ohrhörer von der Wechselpflicht des Artikels 11 aus. Wer Smartphone und Notebook längst mit einem einzigen Netzteil lädt, packt für die Uhr weiter das eigene Kabel ein.
Die nächste Stufe ist bereits beschlossen. Ende 2028 greifen geänderte Ökodesign-Anforderungen für externe Netzteile, dann brauchen auch die Ladegeräte selbst mindestens einen USB-C-Anschluss und ein abnehmbares Kabel. Die EU-Kommission beziffert das Einsparpotenzial für Verbraucher auf rund 100 Millionen Euro pro Jahr.
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