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Android: Apps mit unerlaubtem Zugriff auf SMS und Telefonprotokoll werden aus dem Play Store entfernt

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Google hat in den vergangenen Monaten viele Schritte unternommen, um die Sicherheit der Android-Plattform weiter zu erhöhen und greift dafür vor allem zu neuen Richtlinien, die über den Play Store umgesetzt werden. Eine dieser neuen Richtlinien wurde im Vorfeld heftig diskutiert, wird nun aber schon in den kommenden Wochen in Kraft treten: Apps können nicht mehr ohne weiteres auf die SMS oder das Telefonprotokoll zugreifen.


Hier nur mal eine kurze Auswahl an Restriktionen, die Google in den vergangenen Monaten eingeführt hat, um Apps in die Schranken zu weisen, Ressourcen zu sparen und mehr.

Wer eine neue App installiert und erstmalig nutzt, muss nicht selten eine Reihe von Zugriffen freigeben. Während einige Nutzer zumindest eine halbe Sekunde darüber nachdenken, tippen viele einfach auf JA und geben alle Rechte frei, nur um die App bzw. das Spiel endlich verwenden zu können. Und schon hat man die typische Taschenlampen-App, die über jeden Anruf und jede eingehende Nachricht Bescheid weiß. Das wird sich nun ändern.

Schon seit einigen Monaten gelten neue Richtlinien, die nun in den kommenden Wochen umgesetzt und entsprechend sanktioniert werden. Es bekommen nur noch Android-Apps Zugriff auf Nachrichten und das Protokoll der Telefonate, wenn sie vom Nutzer als Standard-App eingestellt wurden – ganz unabhängig davon, ob die Berechtigung bereits erteilt wurde. Da dies auch Apps betreffen kann, die den Zugriff aus anderen Gründen benötigen – wie etwa eine Backup-Lösung – wird es Ausnahmen geben. Diese werden aber nur dann erteilt, wenn der Entwickler mit dem Play Store-Team in Kontakt tritt und dies entsprechend begründen kann.

Doch genau um diese Ausnahmen und Begründungen gab es auch in den vergangenen Monaten immer wieder Diskussionen, denn der Auswahlprozess der Apps scheint doch recht von der Gefühlslage des Mitarbeiters und weniger von handfesten Richtlinien abzuhängen.



Die Zustimmung und Ablehnung kreist vor allem um die Definition von Kernfunktion:

Sie sollten nur dann auf die Berechtigung „Anrufliste“ oder „SMS“ zugreifen, wenn dies erforderlich ist, um die Hauptfunktionen Ihrer App zu aktivieren.
 
Hauptfunktionen dienen dem Hauptzweck der App. Hierbei handelt es sich um die Funktion, die in der Beschreibung der App als zentrale und wichtigste Funktion hervorgehoben wird. Sie ist von entscheidender Bedeutung für die Funktionalität der App. Wenn diese Funktion nicht bereitgestellt wird, ist die App fehlerhaft und funktioniert beispielsweise nicht so, wie es von den Nutzern erwartet wird.

Da diese Definition sehr weit gefasst ist, hängt das Wohl einer App auch von der Tagesform der Person ab, die die App im Auftrag von Google bewertet – eine ganz eindeutige Fassung gibt es nicht, wird aber benötigt werden.

Google betont, dass man auch bei den eigenen Apps mit den gleichen Maßstäben misst, aber dennoch wird es Veränderungen für viele Apps und deren Nutzer bringen. Einige populäre Apps wurden in den vergangenen Wochen abgelehnt und müssen nun teils sehr wichtige Funktionen entfernen, um weiterhin im Play Store verbleiben zu dürfen. Andere wiederum wurden sofort angenommen, obwohl die Features eindeutig keine Kernfunktion waren – da kam dann eher die Popularität einer App zum tragen.

In den „kommenden Wochen“ werden nun alle Apps aus dem Play Store entfernt, die weiterhin solche Zugriffe fordern und keine Ausnahmegenehmigung beantragt haben. Welche Auswirkungen das haben wird, bleibt abzuwarten.

» Ankündigung im Android Developers Blog

Siehe auch
» Was ist eine ‚Kernfunktion‘? Neue Android-Richtlinien sorgen bei vielen App-Entwicklern für Probleme

» Endlich kein Warten mehr: Android-Updates lassen sich erneut manuell anstoßen


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