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Waymo vs. Uber: Google-Schwester erringt ersten Teilerfolg gegen den Taxi-Dienstleister

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Seit einiger Zeit tobt ein Rechtsstreit zwischen Uber und der Google-Schwester Waymo, der vor allem den Taxi-Dienstleister vor große Probleme stellen kann: Die Klage der Alphabet-Tochter könnte Ubers Ambitionen zur Entwicklung eines autonomen Fahrzeugs weit zurückwerfen und so in naher Zukunft chancenlos machen. Jetzt konnte Waymo einen ersten Teilerfolg erringen.


Waymo wirft Uber kalkulierten Diebstahl vor und beschuldigt das Unternehmen, systematisch und von langer Hand geplant viele Unterlagen und Technologien des Unternehmens entwendet und verwendet zu haben. Uber weist das ganze natürlich von sich, hat vor Gericht aber wohl kaum Chancen die Unschuld zu beweisen. Jetzt gibt es einen ersten Teilerfolg, mit dem beide Seiten angesichts der Schwere des Falles zufrieden sein können.

In der Klage geht es vor allem um die LIDAR-Technologie, mit der die selbstfahrenden Fahrzeuge ihre Umgebung und andere Fahrzeuge erkennen und identifizieren können. Jetzt hat das Gericht dem Betroffenen Anthony Levandowski die Arbeit und Forschung an dieser Technologie untersagt. Auch die von Waymo entwendeten Daten und Unterlagen dürften bei dieser Forschung nicht mehr verwendet und die Daten müssen zurückgegeben werden.

Levandowski hatte für längere Zeit bei der früheren Google-Tochter gearbeitet und hat dort mehrere Gigabyte an Daten heruntergeladen und kurz darauf sein eigenes Unternehmens gegründet. Dieses wurde dann innerhalb weniger Monate von Uber übernommen, so dass der Taxi-Dienstleister in den Besitz der Daten und Technologien gekommen ist, an denen Levandowski bei seinem früheren Arbeitgeber geforscht hat. Levandowski selbst möchte sich zu dem Verfahren nicht äußern und macht von seinem Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch.



Ob die Rückgabe dieser Daten aber ausreicht lässt sich schwer sagen, denn Uber hatte seit Monaten darauf Zugriff und dürfte sich wohl davon inspiriert und viele Dinge in die eigene Technologie einfließen lassen haben. Selbst wenn man also keinen Zugriff mehr hat, sind viele Erfahrungen und Daten längst übertragen und bei digitalen Unterlagen kann man eben nicht von Rückgabe sprechen. So wird über den Fahrzeugen immer ein dunkler Schatten des Technologie-Diebstahls schweben.

Waymo hatte ursprünglich noch sehr viel härtere Konsequenzen gefordert und wollte die Verwendung der gestohlenen Technologie unterbinden, was praktisch das Aus für Ubers selbstfahrende Fahrzeuge bedeutet hätte. Soweit wollte der Richter dann aber im ersten Schritt doch nicht gehen. Es ist aber davon auszugehen dass Waymos Anwälte so schnell nicht locker lassen und weiterhin auf der Suche nach eigenen Technologien in Ubers Fahrzeugen und Prototypen sein werden.

[futurezone]


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