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[UPDATE] Leistungsschutzrecht: Schiedsgericht entscheidet gegen Google und bestätigt Gebührenforderungen der Verlage & VG Media

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Es ist mittlerweile schon zweieinhalb Jahre her, dass in Deutschland das Leistungsschutzrecht eingeführt wurde, und seitdem gibt es zwischen den Verlagen, deren Vertretern und Google eher mehr Streit als zuvor. In diesem Jahr ist es um das Thema Leistungsschutzrecht sehr ruhig geworden, aber das war wohl nur die Ruhe vor dem Sturm: Denn hinter den Kulissen plant die VG Media weiterhin einen Schlag gegen Google, und hat nun von einer Schiedsstelle Recht bekommen. Die nächste Runde im endlosen Streit.

UPDATE:
Durch eine verdrehte Darstellung in unserer Quelle enthält dieser Artikel einige falsche Aussagen.
Hier gibt es einen aktualisierten Artikel
Dennoch bleibt dieser Artikel Online.

Jahrelang war die Beziehung zwischen den Verlagen und Google in bester Ordnung: Google hatte die Überschriften, möglicherweise ein Vorschaubild und einen kurzen Auszug von den Online-Publikationen abgerufen und dann in den eigenen Google News aufbereitete dargestellt. Im Gegenzug bekamen die Urheber hunderte Millionen Klicks und profitierten stets von der Listung in der Suchmaschine. Doch irgendwann wollten die Verlage, allen voran Axel Springer, auch Geld für diese Listung – und Google stellte sich natürlich quer. Daraufhin wurde von der Politik das Leistungsschutzrecht durchgewunken, was aber genau gar nichts geändert hat.

Google hatte stets verkündet, dass man nicht bereit ist für diese Inhalte zu zahlen und bei einer zwingenden Einführung dieser Gebühr die Google News in Deutschland einstellen wird. Nach dem Beschluss des Gesetzes hatte man sich dann mit den Verlagen geeinigt, dass diese vorerst auf die Einforderung der Gebühr verzichten. Andernfalls werden die Angebote nicht mehr in den News gelistet, was zu einem gewaltigen Einbruch der Aufrufzahlen führen würde, und bei einigen auch geführt hat. Für längere Zeit sah es nun so aus, als wenn die Welt wieder in Ordnung wäre – aber die VG Media klagt im Hintergrund weiter und gibt nicht auf.

Ein Schiedsgericht hat nun entschieden, dass Google sich an das Gesetz halten und Gebühren für den Abruf zahlen muss – und da nützt auch die Vereinbarung zwischen den beiden Seiten nichts. Doch die Höhe der Vergütung ist noch immer vollkommen unklar, im Raum stehen aber etwa 6% des Jahresumsatzes von Google Deutschland – was 300 Millionen Euro entspricht. Die Verlage wollen diesen Anspruch, wenn man diesen denn gerichtlich durchsetzen kann, auch rückwirkend bis zum Beschluss des Leistungsschutzrechts einfordern. Doch das dürfte wohl eher auf ein langes Verfahren hinaus laufen und auch die Einigung mit Google dürfte wohl zumindest rückwirkend wasserdicht sein.



Das Schiedsgericht hat auch vorgeschlagen, dass man Google eine Möglichkeit geben müsste, diese Ausschnitte auch weiterhin kostenfrei nutzen zu können. Dazu ist angedacht, dass ein Auszug dann kostenlos für das Unternehmen ist, wenn dieser aus höchstens sieben Wörtern besteht. Das wird zwar nicht ausreichen um dem Nutzer einen groben Überblick über den Inhalt zu verschaffen, und führt dann wiederum zu geringeren Klickzahlen, aber auf eine solche Lösung könnte sich Google dennoch vielleicht einlassen.

Sollte es nun also tatsächlich wieder einen Streit um das LSR geben, dürfte auch Google wieder mit Drohgebärden starten und die Einstellung des Angebots in Betracht ziehen. Natürlich könnte Google aber auch einfach zurück schlagen und im Gegenzug für die Listung Geld von den Verlagen verlangen – und schon wären beide Seiten wieder bei Null angelangt. Da Google aber bis heute kein Geld mit den News verdient, wird das Unternehmen wohl kaum dazu bereit sein, nur einseitig Geld an die Verlage zu bezahlen.

[Welt.de]


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