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Google Maps & Earth: Deutsches Gericht untersagt die Veröffentlichung von Satellitenfotos privater Grundstücke

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Mit der Kartenplattform Google Maps haben weltweit alle Nutzer die Möglichkeit, beliebige Orte zu erkunden und mit sehr viel Bildmaterial zu entdecken – von den Satellitenbildern über Fotos bis hin zu Streetview-Aufnahmen. Jetzt hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass Luftbildaufnahmen von bewohnten Grundstücken in Deutschland nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn der Eigentümer widerspricht.


Deutschland hat bekanntlich seine Geschichte mit Google Maps, allen voran mit Streetview. Nach über einem Jahrzehnt hatte man das Thema vor längerer Zeit geklärt, doch jetzt könnte das auf den nächsten Bereich überschwappen. Ein Hausbesitzer aus Frankfurt, der bereits die Unkenntlichmachung seines Hauses bei Streetview durchgesetzt hatte, wehrte sich gegen Satelliten- und Luftbilder. Diese zeigen auch rückwärtige, von der Straße aus nicht einsehbare Bereiche seines Grundstücks.

Weil Google Maps normalerweise keine Möglichkeit zur Verpixelung von Satellitenfotos bietet und Google mutmaßlich einige Anfragen ignorierte, zog der Mann vor Gericht. Das Gericht stufte das Vorgehen von Google als heimliche „Ausspähung“ ein. Da die Aufnahmen aus großer Höhe unangekündigt und unbemerkt stattfinden, hätten Betroffene keine Chance, private Grundstücksbereiche vorher zu verdecken. Laut Gericht müsse niemand hinnehmen, dass private, vor öffentlichen Blicken geschützte Rückzugsräume ohne Zustimmung weltweit digital zugänglich gemacht werden (Az.: 2-03 O 388/25).

Google berief sich auf die Informationsfreiheit und den „Abenteuergeist“ der Nutzer, um Wissen zu demokratisieren. Das Gericht wies diese Ansicht allerdings zurück: Das Eindringen in die Privatsphäre wiege schwerer. Die Neugier der Nutzer sei nicht schutzwürdig und könne im schlimmsten Fall sogar zur Vorbereitung von Einbrüchen dienen. Und damit entschied man dann, dass die Veröffentlichung von Luftbildern privater Grundstücke untersagt werden kann.

Aktuell ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, doch das dürfte gerade in Deutschland schlafende Hunde wecken und könnte zu einer Flut von Verpixelungs-Anfragen bei Satellitenbildern führen. Und damit macht Deutschland von oben genauso viel Spaß wie ein virtueller Streifzug durch die zum Teil extrem verpixelten Straßen…

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[Ariva]


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