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Google-Konto: Inaktive Nutzerkonten können jetzt nach zwei Jahren vollständig gelöscht werden – neue Regeln

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Es ist davon auszugehen, dass jeder Google-Nutzer sein Konto regelmäßig verwendet und wenigstens sporadisch eines der vielen angebundenen Produkte verwendet. Doch das gilt vielleicht nicht für Zweit-Konten oder aus anderen Gründen angelegte Benutzerkonten, sodass man jetzt eine wichtige Änderung angekündigt hat: Wird ein Google-Konto mehr als zwei Jahre nicht aktiv genutzt, kann es von Google vollständig und ohne Rückkehr gelöscht werden.


Schon vor einigen Jahren hat Google Regeln für Konten eingeführt, die nicht mehr aktiv genutzt werden. Im Fall der Workspace-Apps oder Google Fotos ist es bereits seit längerer Zeit der Fall, dass die darin gespeicherten Daten (die 15 GB Gratis-Speicherplatz) nach einer Periode von zwei Jahren gelöscht werden konnten – nur die Inhalte, nicht das Konto selbst. Jetzt erweitert man diese Regelung auf das gesamte Konto.

Wird ein Google-Konto für mindestens zwei Jahre nicht aktiv genutzt, kann es von Google vollständig gelöscht werden. Das gilt für alle Daten, alle angebundenen Apps, alle Backups und auch für das Konto und die E-Mail-Adresse. Also weg weg. Nach eigenen Angaben hält man sich damit an den Industrie-Standard, der wohl üblicherweise bei zwei Jahren liegt. Als Grund gibt man Sicherheitsbedenken an, denn ältere und inaktive Konten haben mit einer zehn Mal so hohen Wahrscheinlichkeit kein 2FA oder nutzen unsichere Passwörter.

Diese Regelung will man frühestens im Dezember 2023 erstmals umsetzen, bis dahin wird überhaupt nichts passieren. Das bedeutet, dass erst ab Dezember 2023 erstmals Konten gelöscht werden könnten, die folglich seit Dezember 2021 oder davor nicht mehr genutzt wurden. Genügend Vorlauf, um sich über die eigenen Konten und deren Verwaltung Gedanken zu machen bzw. diese wieder einmal zu reaktivieren.




Niemand wird überrascht
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ihr ein wichtiges Konto für zwei Jahre nicht nutzt und praktisch vergesst, hat Google ein umfangreiches Warnsystem etabliert. Man wird mehrere Monate im Voraus und mehrfach auf die drohende Löschung hinweisen. Per E-Mail an die Hauptadresse, an die hinterlegte Recovery-Adresse und möglicherweise auch auf anderen Wegen. Es sollte also niemand überrascht sein, wenn das Konto plötzlich verschwunden ist.

Die große Frage ist nun, was „inaktiv“ bedeutet. Habt ihr beispielsweise ein GMail-Konto angelegt und holt von diesem nur extern E-Mails oder lasst diese weiterleiten, gilt das Konto als inaktiv. Ein Login in jeglicher Form gilt als Aktivität. Das Versenden einer E-Mail gilt als Aktivität, genauso wie der Aufruf eines YouTube-Videos, die Nutzung von Google Drive, die Installation einer App oder eine Websuche. Selbst die Nutzung von Google für den Login bei einem Drittanbieter gilt als Aktivität.

Nutzer mit einem aktiven Abo, etwa Google One, gelten automatisch als aktiv und laufen nicht Gefahr, dass ihr Konto als inaktiv eingestuft werden könnte.

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