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Urteil: Google muss Autovervollständigung der Websuche zensieren

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Vor wenigen Tagen hat der Bundesgerichtshof sein Urteil im Streit um Google Suggest gesprochen: Neben Bettina Wulff hatte auch ein deutscher Konzern gegen die Autovervollständigung geklagt und nun gewonnen. Google muss die Vorschläge aus der Liste auf Anfrage löschen, wenn diese das Persönlichkeitsrecht verletzen.


Geklagt hatte ein Hamburger Konzern, da nach der Eingabe des Firmennamens sofort die Vorschläge „Scientology“ und „Betrug“ auftauchten. Google weigerte sich anfangs diese Vorschläge zu löschen, und so zog das Unternehmen vor Gericht und bekam nun vor dem Bundesgerichtshof Recht. Google darf sich nun nicht mehr darauf berufen, dass die Vorschläge maschinell erstellt werden und dort nicht eingegriffen wird.

Das Gericht kam zu folgendem Urteil:

Die Suchwortergänzungsvorschläge “Scientology” und “Betrug” bei Eingabe des Vor- und Zunamens des Klägers zu 2 in die Internet-Suchmaschine der Beklagten beinhalten eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Kläger, da ihnen ein fassbarer Aussagegehalt innewohnt, zwischen dem Kläger zu 2 und den negativ belegten Begriffen “Scientology” und/oder “Betrug” besteht ein sachlicher Zusammenhang.

Die Kläger würden hierdurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn diese Aussage – wie sie vorgetragen haben – unwahr wäre und deshalb in der Abwägung ihrer grundrechtlich geschützten Position gegenüber derjenigen der Beklagten das Übergewicht zukäme.

Diese Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Kläger ist der Beklagten auch unmittelbar zuzurechnen. Sie hat mit dem von ihr geschaffenen Computerprogramm das Nutzerverhalten ausgewertet und den Benutzern der Suchmaschine die entsprechenden Vorschläge unterbreitet.

Allerdings verlangt das Gericht von Google nicht, dass die Vorschläge im vorhinein zensiert werden. Google muss erst dann aktiv werden, wenn es Kenntnis von den verunglimpfenden Vorschlägen bekommt und diese tatsächlich Persönlichkeitsrechte verletzen. Die betroffenen Personen und Unternehmen werden natürlich dafür sorgen, dass Google Kenntnis bekommt – so dass sicherlich schon bald einige Googler mit nichts anderem als der Zensur der Autovervollständigung beschäftigt sein dürften.

Der Betreiber einer Suchmaschine ist regelmäßig nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt.

Bisher hatte Google die Stellung bezogen, dass man in diese Vorschläge nicht eingreifen möchte und diese nur die Suchanfragen der Nutzer wiederspiegeln. Dies ist allerdings nur die halbe Wahrheit, denn in Wahrheit zensiert Google bereits seit Anfang an diese Liste etwa nach pornographischen Suchanfragen – nach Eingabe eines „verdächtigen“ Wortes wird die Funktion sofort deaktiviert.

[netzpolitik.org]


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