GoogleWatchBlog

Gefahr gebannt: Gesetzesentwurf für Leistungsschutzrecht wurde stark entschärft

» Web-Version «

Heute wird es zum ersten mal Ernst beim K(r)ampf um das Leistungsschutzrecht: Der Gesetzesentwurf soll heute durch den Bundestag geboxt und damit der Weg zum Beschluss frei gemacht werden. Allerdings gab es überraschenderweise vor wenigen Tagen eine Änderung im Gesetzestext, der das komplette Gesetz stark entschärft.


Bereits seit Juni 2010 fordern die Presseverlage in Deutschland dieEinführung eines Leistungsschutzrechts und 2 Jahre später wurde der erste Gesetzesentwurf präsentiert. Dieses Gesetz hätte vorgesehen dass News-Aggregatoren, allen voran Google, eine Lizenzgebühr für die Snippets (Textauszüge) an den Urheber hätten zahlen müssen. Google startete daraufhin eine Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht und hatte diese kürzlich noch ausgeweitet.

Googles Kampf gegen das Leistungsschutzrecht wurde von vielen kritisch beäugt und vorallem von Verlagen als Diebstahl geistigen Eigentums dargestellt. Doch Google hat von Anfang an klar gemacht, dass man nicht bereit ist Lizenzgebühren für etwas zu zahlen von dem schlussendlich nur die Verlage profitieren. Die Google-Websuche sowie die Google News sind die wichtigste Besucherquelle für fast alle Online-Medien – ein Wegfall hätte beiden Seiten erheblich geschadet.

Gesetz stark aufgeweicht
Am Dienstag wurde der Gesetzesentwurf nun noch einmal überarbeitet und stark aufgeweicht: Laut dem aktuellen Entwurf sollen nun „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ lizenzfrei bleiben – aber genau um diese ging es in dem Gesetz. Das bedeutet, dass die 2-3 zeiligen Snippets die Google in seinen Ergebnislisten verwendet nicht von dem Gesetz betroffen sind und die Verlage keine „Google-Steuer“ verlangen können.

Eine genaue Definition von „kleinste Textausschnitte“ gibt es allerdings nicht, was zu neuen Diskussionen führen dürfte. Es könnte ein Absatz, eine bestimmte Wort- oder Zeichen-Anzahl oder eventuell auch ein Prozentsatz des Gesamt-Textes gemeint sein. Die erlaubte Länge der Auszüge soll zwischen den Content-Anbietern und den Suchmaschinen ausgehandelt werden. Sprich: Die Politik hält sich ab sofort aus dem Streit heraus.

Leistungsschutzrecht schafft sich selbst ab
Da die Verwendung von Textausschnitten nun doch erlaubt ist und deren Länge zwischen den beiden Parteien selbst ausgehandelt werden kann, stellt sich natürlich die Frage wozu das Leistungsschutzrecht überhaupt beschlossen werden soll. Wie heise berichtet, wird die Übernahme eines kompletten Textes durch das Urheberrecht geschützt. Das LSR hat sich durch die Änderung quasi selbst abgeschafft.

2:0 für Google.

[heise]

UPDATE:
» Leistungsschutzrecht beschlossen: BDZV hält Googles Snippets für nicht zulässig


Keine Google-News mehr verpassen:
GoogleWatchBlog bei Google News abonnieren | Jetzt den GoogleWatchBlog-Newsletter abonnieren