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Prof. Caspar: Google hat erhebliche Probleme beim Verfahrensverzeichnis

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Ich konnte heute mit Herrn Professor Caspar, Datenschutzbeauftragter von Hamburg, über die Ankündigung von Street View sprechen. Seiner Auffassung nach hat Google derzeit viele Probleme bei der Erfüllung von einem der dreizehn Punkte, die letztes Jahr ausgehandelt wurden.

Der Datenschützer konnte heute bei Google das angekündigte Tool schon einmal testen. Seinen ersten Eindrücken nach nicht kompliziert und leicht zu bedienen. Menschen, die nun Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihres Hauses per E-Mail einlegen, werden dann an die Webseite weiter verwiesen.

Die Frage, ob Herr Caspar überhaupt wisse, was Street View ist – wie es hier gelegentlich in Kommentaren behauptet wird, lässt sich mit einem klaren Ja beantwortet. Er selbst nutzt verschiedene „Social Networks“ und beobachtet die Vorgänge dort. Auch Street View hat er privat schon genutzt.

Eine der Zusagen von Google ist diese „Google hat die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses zugesichert.“. Dieser Punkt – so die Ansicht von Prof. Caspar – bereitet Google derzeit erhebliche Probleme. Erst wenn alle 13 Punkte erfüllt sind, könne Street View in Deutschland starten und wäre dann rechtmäßig.

Hintergrund:
Prof. Caspar hat Google wenige Wochen nach seiner Amtseinführung im Frühjahr 2009 ein Ultimatum gestellt. Nach einigen Verhandlungen machte Google insgesamt 13 Zusagen, die den Datenschutz um Street View wahren. Eine der Forderungen ist das gewährte Verfahrensverzeichnis. Bei der Erstellung stellte Google fest, dass WLAN-Daten mit sogenannten Payload von unverschlüsselten Netzen gespeichert wurden. Im Zuge dessen stoppte Google seine Fahrten weltweit und arbeitet mit verschiedenen Behörden zusammen. In Deutschland ermittelte die Staatsanwaltschaft. Google Street View soll noch vor Ende des Jahres startet. Über das Tool können Eigentümer und Mieter ihr Haus aus Street View entfernen lassen. Es startet nächste Woche und steht zunächst vier Wochen online zur Verfügung.


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