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TubeNinja: YouTube geht gegen Download-Portal vor und fordert umgehende Einstellung

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Der Betrieb der Videoplattform YouTube verschlingt monatlich Unsummen an Geld und muss natürlich von irgendwoher finanziert werden. Daher geht YouTube seit einiger Zeit nicht nur konsequent gegen AdBlocker vor, sondern ist auch weniger erfreut wenn sich Nutzer die Videos einfach von der Plattform herunterladen. Jetzt haben Googles Anwälte die Webseite TubeNinja kontaktiert und diese aufgefordert, die Download-Funktion innerhalb von sieben Tagen einzustellen.


Natürlich möchte YouTube die Zuseher auf der eigenen Seite halten und hat kein Interesse daran, dass die Nutzer die Videos herunterladen oder Offline ansehen können. Dennoch gibt es dutzende von größeren Webseiten im Netz die genau diesen Service anbieten: Den Download des ganzen Videos – wenn vorhanden auch in HD – oder den Download des Audio-Streams, was vor allem der Musikindustrie ein Dorn im Auge ist. Jetzt scheinen Googles Anwälte einen neuen Angriff auf diese Anbieter zu starten.

Obwohl der Download von Videos oder Audio-Material eindeutig in den YouTube-AGBs untersagt ist und auch mit der YouTube-API nicht erlaubt ist, bieten genau das viele Portale an. Eines der Bekannteren ist TubeNinja (absichtlich nicht verlinkt). Diese haben gestern eine Mail von Googles Anwälten erhalten, in der sie aufgefordert werden die Download-Funktion innerhalb von sieben Tagen – sprich bis Anfang nächster Woche – zu deaktivieren. Da dies die Hauptfunktion des Portals ist, muss die Seite also geschlossen werden.

TubeNinja hat bereits darauf reagiert und YouTube geantwortet. In der Antwort heißt es dass man die API gar nicht verwendet und den Nutzern den direkten Download-Link von YouTube anbietet, und dass diese selbst für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen verantwortlich sind. Wie Google auf diese Antwort reagiert bleibt abzuwarten, denn in der ersten Mail hat bei Nichteinhaltung mit Rechtlichen Schritten gedroht. Doch ob diese tatsächlich umgesetzt werden können, ist mehr als fraglich.



Schon in der Vergangenheit hat YouTube große Portale wie YouTube-MP3 vorgegangen, allerdings ohne Erfolg. Einige dürften allein aufgrund der Drohung den Betrieb eingestellt haben, doch wer es auf ein Verfahren ankommen lässt, hat sehr gute Chancen. Das wissen wohl auch Googles Anwälte, denn sonst hätte man wohl ein richtiges Schreiben inklusive Abmahnung geschickt – und nicht nur eine E-Mail in der lediglich die URL und der Name eingesetzt wurde.

Ob auch andere große Plattformen ein solches Schreiben erhalten haben ist nicht bekannt, wahrscheinlich handelt es sich aber nur um einen Routine-Schritt: Möglicherweise wurde TubeNinja angeschwärzt und Googles Anwälte müssen natürlich auf so etwas reagieren. Wir dürfen gespannt sein ob Google bzw. YouTube ebenfalls noch einmal antwortet und ob man es tatsächlich auf ein Verfahren ankommen lässt.

[futurezone & TorrentFreak]


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