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Verletzung des Datenschutz: Google zeigt Urteil auf französischer Startseite

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Anfang des Jahres wurde Google vor einem französischen Gericht nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit der französischen Datenschutzbehörde CNIL zu einer Strafe von 150.000 Euro mit Auflagen verurteilt worden. Die Geldstrafe dürfte das Unternehmen mittlerweile bezahlt haben, die Auflage wird derzeit abgeleistet – in Form einer sehr auffälligen Botschaft auf der Startseite.


Aufgrund der Verletzung der französischen Datenschutzbestimmungen unterlag Google gegen die CNIL und leistet nun schon seit gestern die aufgelegte Strafe ab: Direkt unter den beiden Such-Buttons befindet sich eine große graue Box mit einem roten Hinweis und der Botschaft, dass Google zu eben dieser Strafe verdonnert worden ist. Außerdem findet sich auch ein Link zu einem ausführlichen Bericht auf die Webseite der Datenschutzbehörde.

Hier der Text:

Communiqué: la formation restreinte de la Commission nationale de l’informatique et des libertés a condamné la société Google à 150 000 euros d’amende pour manquements à la loi « informatique et libertés ». Décision accessible à l’adresse suivante:

Deutsche Übersetzung (Google Translate)

Release: die Restricted Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten hat die Firma Google von 150 000 Euro Geldstrafe für Verstöße verurteilt „und Freiheiten“ Gesetz. Entscheidung unter der folgenden Adresse erreichbar:


Mit der Botschaft dürfte Google gerade an diesen beiden Wochenendtagen sehr viele Menschen erreichen, was unter anderem auch die Tatsache zeigt, dass die Webseite der CNIL am Samstag nur schwer bis gar nicht zu erreichen gewesen ist. Interessant ist bei dem Blick auf die Webseite auch, dass die Datenschutzbehörde das Google-Netzwerk Google+ sogar noch vor Facebook platziert hat – ist natürlich nur eine Notiz am Rande, aber sicher bezeichnend.

Google hatte noch am Freitag versucht die Auflage der Einblendung aus dem Urteil entfernen zu lassen und dafür eventuell sogar die Geldstrafe zu erhöhen. Das Unternehmen argumentierte damit, dass ein solcher Text Google langfristig schaden würde und die Meinung der Nutzer beeinflusst. Doch das Gericht ließ sich darauf nicht ein und so ist der Text nun mittlerweile platziert.

Vor über 7 Jahren wurde Google schon einmal in Belgien zu einer solchen Strafe verurteilt, damals aber mit bedeutend größeren Ausmaßen: Der Text war sehr viel länger, hat sogar dafür gesorgt dass die Startseite eine vertikale Scrollleiste hatte, und musste für ganze 5 Tage eingeblendet werden. Da hat Google es in diesem Fall sogar noch gut getroffen…

» Google Frankreich
» Verlinkung zu CNIL

[MarketingLand]


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