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Googles Anwälte: GMail-Nutzer dürfen keine Privatsphäre erwarten

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Auweh: In einem Statement zu einem aktuell in den USA laufenden Verfahren gegen GMail vertreten Googles Anwälte die Meinung, dass die Nutzer des hauseigenen Mail-Angebots keine Privatsphäre erwarten dürfen. Es sei völlig normal dass Nachrichten auch von Dritten gesehen und daraus Schlüsse gezogen werden.


In einem aktuell laufenden US-Verfahren klagt ein Nutzer gegen die kontextbasierten Werbeanzeigen in GMail. Um diese anzeigen zu können, schickt Google den kompletten Inhalt der Mail durch einen Algorithmus um passende Werbung auswählen zu können. Dieses Vorgehen praktiziert Google nun seit nahezu 10 Jahren und sorgt seit dem Start von GMail im Jahr 2004 immer wieder für Diskussionsstoff.

Um das Verfahren einzustellen haben Googles Anwälte ein 39-seitiges Schriftstück aufgesetzt in dem die Stellung des Unternehmens zur Privatsphäre doch sehr überraschend dargestellt wird. Der Nutzer muss sich nicht wundern wenn seine Mail auch von einem Dritten (In diesem Fall handelt es sich nur um einen Algorithmus) gelesen und ausgewertet wird.

Just as a sender of a letter to a business colleague cannot be surprised that the recipient’s assistant opens the letter, people who use web-based email today cannot be surprised if their emails are processed by the recipient’s [e-mail provider] in the course of delivery. Indeed, ‚a person has no legitimate expectation of privacy in information he voluntarily turns over to third parties.

Google vergleicht den eigenen Mail-Dienst mit einer Poststelle in einem Unternehmen, in dem ebenfalls die Post geöffnet, gelesen und dann in die entsprechenden Abteilungen sortiert wird. Korrekterweise aber nehmen nur die vom Nutzer händisch angelegten Mail-Filter die Poststellenfunktion ein, und in diesem Fall ist es vom Nutzer ausdrücklich gewünscht dass seine Post „geöffnet“ wird.

Tatsächlich muss sich GMail mit einem Post-Unternehmen vergleichen, dass einen Brief im Normalfall natürlich nicht öffnet. Das Unternehmen interessiert sich nur für die Header-Daten (=Anschrift & Absender) um den Brief richtig zustellen zu können. Der Inhalt selbst interessiert weder den Postbeamten noch die Sortiermaschine oder den Postboten. Was dann in der Poststelle des Empfängers (Die Arbeit der Post bzw. GMail ist in diesem Fall getan) weiter geschieht ist wieder Sache des Nutzers.


Gut möglich dass Google diese Aussage schon bald revidieren oder anders formulieren wird, aber jetzt steht das Dokument erst einmal im Netz und wird sich in den Köpfen der Nutzer festsetzen. In der Praxis werden Mails tatsächlich von einer Maschine gelesen, dies kann aber nicht damit gleichgesetzt werden dass die Nutzer keine Privatsphäre erwarten sollten…

» Das Dokument der Google-Anwälte

[futurezone]


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