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Street View in der Schweiz: Google geht vor Bundesgericht

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Im Interesse der Schweizer Internetnutzer und Unternehmen führt Google gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde an das Bundesgericht, um sicherzustellen, dass Street View auch weiterhin in der Schweiz angeboten werden kann.

Seit der Einführung von Street View vor fast zwei Jahren ist der virtuelle Spaziergang auf Schweizer Strassen Teil des Alltagslebens für Schweizer Nutzer und Unternehmen. Jeden Tag erkunden abertausende Menschen die Schweiz über die Street View-Funktion in Google Maps. Eine aktuelle Umfrage belegt, dass 53 Prozent der Schweizer Bevölkerung den Dienst seit seiner Einführung schon einmal genutzt haben.

Auch für Schweizer Unternehmen erweist sich Sreet View als hilfreich: Nahezu 1’000 Schweizer Unternehmen, Institutionen und Verbände haben Street View in ihre eigenen Internetseiten eingebunden. So zeigt zum Beispiel die Schweizerische Post auf ihrer Webseite eine Reihe von Marathon-Strecken mit Bildern aus Street View unter dem Namen «Running View». Die Immobilienspezialisten von homegate.ch bieten mit Hilfe von Street View Wohnungssuchenden eine fotorealistische Ansicht möglicher Wohnobjekte und deren Umgebung an. Und auch die Stadt Biel zeigt mit Street View die schönsten Seiten der Uhrenstadt.

Allerdings besteht aufgrund des kürzlich gefällten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts die Gefahr, dass dieses für Schweizer Nutzer und Unternehmen so innovative Tool geschlossen werden muss. Das Gericht hat eine Reihe weitreichender Änderungen an Street View in der Schweiz angeordnet. Falls diese Anordnungen tatsächlich Bestand haben sollten, wäre Google leider gezwungen, den Dienst in der Schweiz einzustellen.

Patrick Warnking, Country Manager Google Schweiz: «Der enttäuschendste Aspekt des Gerichtsurteils liegt darin, dass es die Vorteile von Street View für die Menschen und Unternehmen in der Schweiz in keiner Weise in Betracht zieht. Mehr als die Hälfte der Schweizer haben Street View schon einmal genutzt, um sich ein neues Haus, eine Umgebung oder ihre Lieblings-Orte in diesem wunderbaren Land anzuschauen».

Warnking weiter: «Wir werden uns sehr bemühen, Street View für die Schweizer Nutzer zu erhalten. Wir führen nicht deshalb Beschwerde, weil wir eigene finanzielle Interessen verfolgen – wir verdienen kein Geld mit Street View – sondern wir stehen für Innovation ein und für die Vorteile, die Street View der Schweiz bringt. Wir hoffen, dass diese Grundsätze letztlich Oberhand haben werden und dass wir den Nutzern auf der ganzen Welt auch weiterhin die Städte, Dörfer, Berge und Landschaften der Schweiz zeigen können.»

«Wir erkennen an, dass das Gericht Bedenken wegen der Privatsphäre der Schweizer hat. Und ich möchte deutlich und unmissverständlich klarstellen, dass wir den Datenschutz äusserst ernst nehmen. Wir haben bereits Massnahmen ergriffen, um die Identität von Einzelpersonen und Fahrzeugen bei Street View zu schützen. Und wir hoffen sehr, dass dies im Beschwerdeverfahren auch entsprechend gewürdigt wird», so Warnking abschliessend.

Der Schutz der Privatsphäre ist integraler Bestandteil von Street View. Eine Technologie, die speziell für Street View entwickelt wurde, verwischt automatisch Gesichter und Autokennzeichen. Und falls dabei ein Bild übersehen werden sollte, ist es für jeden Nutzer möglich, Google durch den Link «Ein Problem melden», der sich unten links auf jedem Street View-Bild findet, darauf hinzuweisen.


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