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Street View darf in Österreich starten – Google will aber nicht

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Gestern gab die Datenschutzkommission von Österreich Google das OK Street View in Österreich zu starten. Drei Empfehlungen sollten aber vor dem Start erfüllt sein. Wann es soweit ist, steht noch aus. Google zeigte sich erfreut.

Diese Empfehlungen wurden von der Datenschutzkommission gemacht:

  • Bei Aufnahmen von Personen in besonders sensiblen Bereichen sind jedenfalls nicht nur die Gesichter, sondern auch die Gesamtbilder der Personen unkenntlich zu machen. Dazu zählen insbesondere die Eingangsbereiche von Kirchen, Gebetshäusern, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Gefängnissen.
  • Bildaufnahmen privater, für einen Spaziergänger nicht einsehbarer Immobilien, wie insbesondere umzäunter Privatgärten und -höfe, sind vor einer Veröffentlichung im Internet unkenntlich zu machen.
  • Gemäß § 28 Abs. 2 DSG 2000 steht dem Betroffenen ab dem Zeitpunkt der Ermittlung der Daten ein Widerspruchsrecht zu. Um den Betroffenen auch vor Veröffentlichung der Bilddaten diese Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Gebäuden einzuräumen, sind geeignete Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, die ein einfaches und unbürokratisches Geltendmachen des Widerspruchrechts ermöglichen. Auf dieses (bereits vor Veröffentlichung bestehende) Widerspruchsrecht und das Werkzeug zur Ausübung des Widerspruchsrechts ist auch auf der Website der Google Inc. hinzuweisen.

Die ersten beiden sollten bei der Veröffentlichung umgesetzt werden. Das Tool zum Widerspruch mindestens drei Monate vor dem Start.

Gegenüber der APA sagte ein Google-Sprecher: „Wir haben heute den Bericht der österreichischen Datenschutzkommission erhalten und freuen uns natürlich sehr über die bestätigte Registrierung.“ Eine Veröffentlichung der Aufnahmen von Österreich sei aber bis auf weiteres nicht geplant.

» Empfehlung der Datenschutzkommission

[via]


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