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Datenschützer: Google Mail verletzt Fernmeldegeheimnis

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Gestern haben wir berichtet, dass der Datenschutzbeauftragte von Berlin Google Mail und Google Analytics in Deutschland für nicht legal hält. Nun haben wir bei ihm angefragt, warum Google Mail illegal sei.

Alexander Dix teilte uns mit, dass Google Mail nach deutschem Recht die Frage aufwerfe, ob das Fernmeldegeheimnis verletzt werde, wenn die Betreffzeilen von Mails ohne Einwilligung beider (aller) Kommunikationspartner von Dritten ausgelesen werden, um gezielte Werbung einzublenden. „Meine Antwort ist: ja. Es genügt auch nicht, dass der Absender einer Mail, der bei Google Mail einen Account hat, seine Einwilligung erteilt, solange nicht auch die Empfänger seiner Nachricht eingewilligt haben. Deshalb habe ich von der Nutzung von Google Mail abgeraten,“ so der Berliner Datenschützer weiter.

Das Auslesen von Keywords aus den Mails wurde immer wieder kritisiert. Auch andere Freemailer analysieren Mails und nutzen solche Daten ggf. für Werbung. Fast jeder Mail-Provider setzt einen Spamfilter ein. Ob nun auch der Spamfilter bzw. der Virenscanner in Google Mail nicht legal ist, ist offen. Für beide Features werden die Mails überprüft und dann ggf. aussortiert. Dieser Prozess läuft völlig automatisch und existiert so nicht nur bei Google sondern eigentlich bei jedem Freemailer.


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