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Street View: Google stellt einige Punkte klar

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Google hat soeben eine Klarstellung zu Google Street View verschickt. In dieser beschreibt Google detailliert wie der Widerspruch abläuft und welche Optionen es dafür gibt. Die Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen wird auch nach dem Start zur Verfügung stehen.

Diese Unkenntlichmachungen sind endgültig und lassen sich nicht rückgängig machen, heißt es. Diese drei Optionen bietet Google für Menschen an, die gegen die Veröffentlichung widersprechen wollen.

Option 1: Widerspruch per Mail/Brief
Dies bietet Google schon seit Mitte 2009 an. Hierfür muss man eine Mail oder per Post seinen Widerspruch an Google gerichtet haben. Sollte man per Mail widersprochen haben, dann wird man in einer Mail auf Option 2 verwiesen. Anträge, die per Post eingegangen sind werden eingearbeitet, eine zusätzliche Nutzung des Tools ist nicht nötig. Eigentümer und Mieter können Google weiterhin Anträge per Brief senden. Sollte man aber in der Stadt leben, die Google noch heuer online stellen will, dann muss der Brief mit Poststempel vom spätestens 21. September 2010 datiert sein, damit die Bilder noch vor dem Start entfernt werden können.

Option 2: Online-Tool
Das Online-Tool ist eine zusätzliche, ergänzende Möglichkeit für Mieter und Eigentümer in Deutschland, wie sie Google mit der Vorab-Unkenntlichmachung ihres Hauses beauftragen können, sofern sie dies nicht bereits zuvor per Brief getan haben. Das Tool wird vorerst nur für die 20 Städte bis Mitternacht am 15. September 2010 zur Verfügung stehen. Danach wird es für alle anderen Städte und Gemeinden, die Google nächstens Jahr online stellen wird, bereit stehen. Wer bereits per Brief die Vorab-Unkenntlichmachung seines Hauses beantragt hat, muss dies nicht nochmals mit Hilfe des Tools wiederholen. Diese Anträge werden bereits bearbeitet.

Option 3: Street View erst einmal testen und dann entscheiden
Den Start von Street View auch in Deutschland abzuwarten bietet laut Google den Vorteil, dass der Eigentümer erst einmal einen Blick auf sein Haus ansehen kann. So könne man die Vorteile von 360-Grad-Straßenansichten auch in Deutschland in der Praxis erfahren, bevor man die Unkenntlichmachung von Aufnahmen unwiederbringlich beantragen. Hierfür reicht es dann aus auf den Link „Ein Problem melden“ zuklicken. Damit kann man Google informieren, dass das Haus/Wohnung gelöscht werden soll. Diese Option bietet Google weltweit an. 

Die ersten beide stehen derzeit exklusiv für Deutschland zur Verfügung und wurden speziell dafür entwickelt. 

Update am 12. August:
Google hat auf Nachfrage noch eine Frage beantwortet zum Online-Tool beantwortet:
Wer sein Haus über das Online-Tool entfernen lassen möchte, erhält hierfür von Google per Brief eine PIN. Dies beugt den Missbrauch durch Dritte vor.
„Jeder Antragsteller erhält einen Brief mit einer PIN und einem Link, der in Verbindung mit der PIN verwendet werden muss, um die Anforderung abzuschließen. Diese Daten werden lediglich zur Bearbeitung des Widerspruchs verwendet und keinesfalls für andere Zwecke, noch werden sie an Dritte weiter gegeben,“ so Sprecherin Lena Wagner.


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