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Caspar kritisiert Ankündigung zu Street View

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Caspar hat sich zur Ankündigung von Street View zu Wort gemeldet. Er kritisiert unter anderem das komplexe Widerspruchsverfahren, eine fehlende Telefonhotline und die Terminwahl.

In seiner Pressemitteilung heißt es, dass die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Hamburg Ende letzter Woche über den Start des Online-Tools informiert wurde. „Es hat mich sehr überrascht“, so Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, „am Donnerstag vergangener Woche zu erfahren, dass das Tool bereits ab Anfang nächster Woche frei geschaltet werden soll. Meine Bedenken, das komplexe Widerspruchsverfahren so kurzfristig in Gang zu setzen, wurden leider nicht berücksichtigt.“

Durch die kurzfristige Einführung des Widerspruch-Tools, eine Terminwahl, die den Beginn der Widerspruchsfrist in die Sommerferien verlagert sowie die Tatsache, dass Google es ablehnt, eine Telefon-Hotline einzurichten, um die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten, lassen seiner Meinung nach durchaus Zweifel aufkommen, ob Google an einer einfachen und bürgerfreundlichen Umsetzung der Vorab-Widersprüche interessiert sei. Ein Verfahren mit einer Frist müsse sorgfältig vorbereitet, abgestimmt und angekündigt werden. „Hier verpasst Google die Chance, verloren gegangenes Vertrauen durch eine bürgerfreundliche Umsetzung der mit uns vereinbarten Zusagen zurückzugewinnen“, meint Caspar.

Google hat im Sommer 2009 zugesagt, den Umgang mit den Daten der Widersprechenden von der Entgegennahme des Widerspruchs bis zur endgültigen Löschung bzw. Unkenntlichmachung der Bilder ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung dieser Datenverarbeitungsprozesse steht noch aus. „Wir erwarten, dass uns diese Informationen vor Öffnung des Tools vorgelegt werden. Nur dann ist es uns möglich, den Bürgern, die ihre persönlichen Daten zur Durchsetzung des Vorab-Widerspruchs zur Verfügung stellen müssen, zur Teilnahme an diesem Verfahren zu raten,“ so Caspar, der sich heute mit einem Schreiben an den Vorstand von Google Inc. gewandt. Darin macht er deutlich, dass die Verantwortung für die Umsetzung der Vorgaben für das Widerspruchsrecht bei Google liege.

„Nur dann, wenn wirklich alle Voraussetzungen für ein datenschutzgerechtes, transparentes und faires Verfahren umgesetzt sind, ist das von Google zur Verfügung gestellte Verfahren als Erfüllung der von Google übernommenen Verpflichtungen zu werten,“ heißt es in der Pressemitteilung.

Update:
Das Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar sagte der dpa: „Ich freue mich, dass das Unternehmen auf die Anforderungen des Datenschutzes in Europa reagiert hat.“ Das von Google eingeräumte Widerspruchsrecht „darf aber keine Einmalaktion sein.“ Die Möglichkeit müsse auf Dauer angeboten werden und nicht nur für die nächsten vier Wochen. Ein weiteres Problem sieht Schaar bei der Identifizierung der Betroffenen. Hier dürfe Google für die Bearbeitung nicht noch eine Vielzahl neuer Daten sammeln. Das Unternehmen müsse sicherstellen,dass alle Widerspruchsanfragen der Betroffenen wieder gelöscht werden.


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