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Street View: Lex oder nicht? Kritik am Gesetz *Update*

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Street View kommt ins Gesetz – denn letzte Woche hatte die Justizministerkonferenz einstimmig die neue Regelung beschlossen. Heute wird das Gesetz im Bundesrat besprochen und jetzt regt sich herber Widerstand gegen das neue Anti-Google-Gesetz, sowohl BITKOM als auch Bundesinnenminister de Maizière schlagen heftigen Alarm vor „politischem Aktionismus“.

Hamburgs Justizsenator Till Steffen hat gut Reden: Durch ihn entstand ein Gesetzentwurf und schließlich auch die Vorlage zu einem neuen Gesetz für das Bundesdatenschutzgesetz, indem Googles Dienst Street View unter Fesseln gelegt werden soll. „Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein“, sagte Steffen am 27. April und schickte einen entsprechenden Entwurf im Mai ins Rennen. Vergangene Woche beschäftigten sich die Justizminister damit und kamen zu dem Schluss, dass das Google-Gesetz erfunden gehört. Heute kommt die letzte Etappe, indem der Bundesrat entscheiden muss, ob das Gesetz den Weg in die Bücher der Justiz findet. Wird der Entwurf dann zugelassen, muss nur noch unser neuer Bundespräsident das ganze absegnen und wir haben schon ein Gesetz mehr.

Zugegeben: Wir haben schon oft genug gesagt, dass es sinnloser nicht mehr geht, da ja Google selbst schon entsprechende Richtlinien hat. So heißt es bspw. dass Personen (Gesichter) und KFZ-Zeichen von Haus aus geblurrt werden, also unkenntlich gemacht werden. Neu ist, dass Häuser und Hausnummern geblurrt werden können, wenn derjenige Einspruch einlegt. Nach Protesten hat Google auch eine entsprechende Möglichkeit eingeräumt – und hat die Möglichkeit gegeben, präventiven Einspruch zu erheben. Das geht zum Beispiel via Brief, im Netz oder im Rathaus seiner Wahl. Dort sollten – je nach Stadt – Formulare vorliegen. 

Nun bestätigt auch BITKOM erneut, das Gesetz ist rein politischer Aktionismus. So BITKOM-Chef August-Wilhelm Scheer in Berlin: „Der Gesetzesentwurf ist vor allem eines: politischer Aktionismus. Wir brauchen keine Einzelfallgesetzgebung zu populären Themen, sondern einen strategischen und in sich stimmigen Ansatz in der Netzpolitik“. Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière sieht keinen Grund, für „Lex Google“ ein Gesetz zu erfinden, wie er am 22. Juni bekannt gibt, denn der Gesetzgeber dürfe nicht den Weg einschlagen, „dass wir für jeden neuen Dienst ein neues und eigenes Gesetz schaffen. Bei einer solchen Einzelfallgesetzgebung würden wir bald hoffnungslos hinterherhinken“.

Nun bleibt die Frage, wie der Bundesrat das sieht. Wird das Gesetz jetzt schon abgelehnt, muss sich Till Steffen den Tatsachen wohl stellen. Wird das Gesetz durchgewunken, heißt es wohl in Zukunft öfters für einzelne Provider spezielle Gesetze, die unser Gesetzbuch unnötig schwerer machen.

Update von 17.15 Uhr:
Der Bundesrat hat sich für das Gesetz ausgesprochen. Laut der Pressemitteilung wollen sie einen besseren Datenschutz „im Zusammenhang mit der fotografischen oder filmischen Aufzeichnung von Straßenzügen, Gebäudeansichten und sonstigen raumbezogenen Objekten – wie zum Beispiel durch Google Street View“ und haben daher für das Gesetz gestimmt. Nun muss die Bundesregierung entscheiden, wie es mit dem Gesetz weitergeht. Im Bundestag muss das Gesetz jetzt kommentiert werden. Dafür haben sie sechs Wochen Zeit. Ist das getan findet die abschließende Versammlung des Bundesrats statt.

» via
  » ca18804
  » n-tv (Thomas de Maizière)
  » BITKOM.org (Scheer)


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