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Echte Anonymisierung von Suchanfragen gefordert

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Die Datenschützer der EU fordert Google und anderen Suchmaschinen auf, ihr Anonymisierungsverfahren von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen.

Die sogenannte Artikel 29-Gruppe moniert unter anderem, dass Google die Suchlogs erst nach neun Monaten anonymisiert, die Cookies dazu 18 Monate aufbewahrt. Durch diese Kombination könnte man innerhalb in der anderthalb Jahren den Nutzer weiterhin auch mit der gekürzten IP-Adresse wieder identifizieren. 

Auch Bing und Yahoo! wurden kritisiert


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