GoogleWatchBlog

Letzte Fragen geklärt – Street View kann in Deutschland starten

» Web-Version «

Google hat sich mit dem hamburgischen Datenschutzbeauftragen Prof. Dr. Johannes Caspar über den Start von Street View in Deutschland geeinigt. Caspar sorgte zuletzt mit einem Ultimatim für Aufsehen. Google stimmte der Löschung der Originaldaten zu.

Auch werden die Daten von Daten denjenigen, die bei dem Unternehmen Widerspruch gegen Abbildungen von Person, Grundstück oder Kfz eingelegt haben, im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist nun auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht und gelöscht. Google sicherte darüber hinaus eine zügige Umsetzung aller weitergehend geforderten Verfahrensmaßnahmen zum Widerspruchsrecht und zur Information der Öffentlichkeit schriftlich zu.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Caspar, begrüßt das Einlenken von google. in der bisher strittigen Frage der Unkenntlichmachung von Rohdaten: „Google hat rechtzeitig die Gelegenheit genutzt und ist auf unseren Kompromissvorschlag in allen Punkten eingegangen. Ursprünglich hatten wir zwar die Zusage der Unkenntlichmachung des gesamten Rohdatenbestands gefordert, können mit dem Ergebnis aber sehr zufrieden sein. Insgesamt wurde in kurzer Zeit viel für den Datenschutz erreicht: Dass die Rohdaten der Widersprechenden im Rahmen einer konkreten Frist endgültig unkenntlich gemacht werden, dass überhaupt eine Widerspruchsmöglichkeit der Betroffenen vor Veröffentlichung der Bilder im Internet eingeräumt wurde und dass das Unternehmen im Internet einen Link für Widersprüche einrichtet, schafft verfahrensmäßige Voraussetzungen für den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts für die Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die deutlich über das hinaus gehen, was Google im europäischen Kontext zugesteht.?

Weiter sagte Caspar, dass man aufgrund der Zusagen nun vom Erlass rechtlicher Maßnahmen absehen werde. Diese hätte eh nur beschränkte Wirksamkeit gehabt. Im weiteren Verlauf werde man die sachgerechte und zügige Durchführung der Zusagen genau beobachten. Auch wenn eine Überprüfung der Umsetzung der Widersprüche durch nationale Datenschutzbehörden in der Hauptniederlassung von Google in den USA nicht möglich ist, gehe man fest davon aus, dass die Verarbeitung der Daten dort wie vereinbart erfolgt. Denn künftig garantiert Google eine umfassende Dokumentation des Ablaufs des Widerspruchsverfahrens von der Einlegung bis hin zur Löschung sowie eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit den Rohdaten.

„Damit ist der Gesetzgeber künftig gefordert, effiziente und vollziehbare Regelungen zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts zu schaffen. Dies betrifft vor allem die völlig unbefriedigende Rechtslage, dass Datenschutzbehörden gegen die unzulässige Erhebung bzw. Verarbeitung von Daten keine Untersagungsverfügung erlassen können. Diese im deutschen Verwaltungsrecht wohl einmalige Situation, dass rechtswidriges Verhalten von der Fachbehörde nicht unterbunden werden kann und geduldet werden muss, bedarf dringend einer Korrektur. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist bereit, sich an der Diskussion über eine Novellierung des Datenschutzgesetzes zu beteiligen“, so Caspar abschließend.

Google hat im Google Produkt Kompass einen Beitrag zum Thema veröffentlicht. Darin heißt es: „Selbstverständlich gewährleisten wir, dass auch die deutschen Nutzer von den umfassenden Datenschutzmaßnahmen in Street View profitieren: Von unserer innovativen Technologie zur Verfremdung von Gesichtern und Autokennzeichen ebenso, wie von der Meldefunktion, um Bilder aus Street View entfernen zu lassen. Ferner sind wir gegenüber der Artikel-29-Datenschutzgruppe die Verpflichtung eingegangen, weiterhin transparente Informationen über unsere Fahrten zu liefern und klare Bestimmungen aufzusetzen, die regeln, wie wir mit den Originalen der Bilder umgehen, die wir in Street View verfügbar machen. (Mehr Informationen dazu findet ihr hier).

Unser Dialog mit den deutschen Datenschutzbehörden hat gezeigt, dass deren Auslegung hiesiger Datenschutzbestimmungen besondere Herausforderungen mit sich bringt. Deshalb sind wir zu der Überzeugung gekommen, zur Street View-Einführung in Deutschland einige neue Funktionen zu implementieren. So arbeiten wir bereits an der Entwicklung eines Tools, mit dessen Hilfe Nutzer uns eine bestimmte Örtlichkeit nennen können (z.B. den Standort ihres Hauses), den sie nicht bei Street View veröffentlicht sehen möchten. Diese Anwendung befindet sich momentan noch in einem frühen Entwicklungsstadium. Deutsche Nutzer werden aber auf jeden Fall ausreichend Zeit erhalten, dieses neue Tool noch vor der Veröffentlichung von Bildmaterial anzuwenden.“

Google Street View wird in naher Zukunft in Deutschland starten.


Keine Google-News mehr verpassen:
GoogleWatchBlog bei Google News abonnieren | Jetzt den GoogleWatchBlog-Newsletter abonnieren