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Ultimatum: Google antwortet fristgerecht, Datenschützer stellt neue Forderung

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Google Deutschland hat wie erwartet fristgerecht auf das Ultimatum von Hamburgs Datenschützer Prof. Dr. Johannes Caspar geantwortet. In dem 13 Seiten langen Brief beantwortet Google die 12-Punkte von Caspar ausführlich. Doch der Datenschützer gibt sich noch nicht zufrieden.

Zwar wurde die Antwort von Google und die Zusage den Datenschutz zu wahren zwar begrüßt doch die noch fehlende Zusage, dass Gesichter sowie die Häuser von Leuten die widerspruchen haben, auch aus den Rohdaten entfernt werden, passt dem erst seit wenigen Tagen im Amt stehenden Prof. Dr. Caspar nicht.

Als Hintergrund für das Ultimatum wird nun von der hamburgischen Datenschutzbehörde eine Erkenntnis aus den Gesprächen mit Google aus der letzten Woche genannt. Es wurde bekannt, dass die Aufnahmen schon seit Monaten nicht mehr in Deutschland sind sondern zur Verpixelung und Herausnahme der Ansichten von Häusern auf Widerspruch der Eigentümer bzw. Mieter in den USA geschafft wurden.

Die Datenschützer sehen in den Rohdaten weitere „Gefahren für das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Persönlichkeitsrecht der Bürgerinnen und Bürger“. Caspar: „Damit wurden Fakten geschaffen, die eine begleitende Kontrolle des Verfahrens durch deutsche Datenschutzbehörden nicht mehr ermöglichen. Wir stehen letztlich mit leeren Händen da. Unter dem Aspekt einer Schutzpflicht für die Daten betroffener Bürgerinnen und Bürger bestand und besteht daher dringender Handlungsbedarf. Für den Fortgang der Kamerafahrten habe ich daher eine schriftliche Zusage gefordert, die auch die Garantie umfasst, dass Google die Rohdaten löscht.“

Diese Weigerung ist für den Datenschützer nicht verständlich und auch den Grund, dass man mit diesen die Software zur Gesichtserkennung verbessern könne, will er nicht gelten lassen. Ihm wäre es deutlich lieber, wenn die Daten unwiederbringlich gelöscht werden. Über die technische Frage, ob die Daten zur Verbesserung dienen können, soll nächste Woche eine Expertengespräch geführt werden.

Sollte man keine plausible Erklärung für die Weigerung der Löschung der Rohdaten liefern, kündigt Caspar indirekt an, dass man Spekulationen darüber entfachen werde, „was Google mit den personenbezogenen Daten vorhat. Es sei dann erforderlich, die Möglichkeiten des Datenschutzrechts auszuschöpfen, um Google zu einer Löschungszusage zu verpflichten. Man wolle alle zur Verfügung stehenden Instrumente des Datenschutzrechts einsetzen, um auf diesem Weg weiterzukommen“, so Caspar abschließend.

Der DPA hat eine Google-Sprecher ein Interview nur wenige Stunden nach der fristgerechtet Antwort gegeben. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen ist zugesichert. Weitere offene Fragen werde man in den kommenden Wochen in Gesprächen klären. Hauptbestandteile vom Caspars Ultimatum waren zum einen, dass Personen sowie KFZ-Kennzeichen verpixelt werden und man gegen Street View widersprechen kann. Beides gibt es bereits. Das eine bereits – damals nur als Test – seit Mai 2008 und das andere wurde Ende April bekannt gegeben. Widersprüche sind an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg oder per Mail an streetview-deutschland@google.com richten.


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