Anfang Dezember wurde beim Frankfurter Landgericht eine einstweilige Verfügung eingereicht, um Arcor dazu zu zwingen Google zu sperren. Diese wurde heute abgelehnt.
In der Begründung wurde Google nicht beachtet:
Arcor stellt nur den Zugriff aufs Internet bereit und „macht die dort öffentlich angebotenen Leistungen nicht selbst zugänglich“.
[golem.de; thx to: veith]