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Wein & Co.: Klage um Markennamen als Adwords-Keyword

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Wieder einmal gab es ein Gerichtsurteil zu Google AdWords. Die österreichische Weinkette Wein & Co. hatte dagegen geklagt dass eine große Supermarktkette den Markennamen „Wein & co“ als AdWord bei Google gebucht hat und somit noch über den Suchergebnissen erschien und der Vinothek potenzielle Online-Kunden weggenommen hat. Gewonnen hat Wein & Co – allerdings mit einer kleinen Einschränkung.

Wein & Co. hat dagegen geklagt dass die Anzeige des Konkurrenten ÜBER dem Suchergebnis das zur eigenen Seite führt auftaucht. Ob die Anzeige weiterhin NEBEN den Suchergebnissen geschaltet werden darf wurde nicht gesagt – und wäre damit eigentlich noch zulässig. Aber wie auch immer, die Supermarktkette hat nachgegeben und die Werbekampagne bei AdWords mittlerweile gestoppt.

Google selbst hat sich aus der Klage herausgehalten und argumentiert damit dass jeder selbst darauf achten muss ob er Markenrechte verletzt oder nicht. Außerdem hat jedes Unternehmen die Möglichkeit eigene Markennamen auf eine Sperrliste bei AdWords zu setzen die dann nicht mehr verwendet werden können. Allerdings besitzt Wein & Co. nur die Bildrechte an der Marke und nicht an dem Wort selbst – da das Logo aber nur aus dem Text „Wein & Co“ besteht kommt es am Ende auf das gleiche raus 😉

P.S. Weil oft die Frage kam wo und was ich arbeite:
Ich arbeite bei der Supermarktkette die verloren hat 😀

[heise]


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