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Patentverwerter klagt – Gibt es bald kein G1 mehr in Deutschland?

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Möglicherweise gibt es schon bald keine G1s mehr in Deutschland, auch das HTC Magic, dass Vodafone ab April verkaufen will, wäre vom Verkaufsstopp betroffen. Hintergrund ist eine Klage vom Patentverwerter IPCom aus München.

Am 27. Februar hätte das Landgerichts Mannheim ein Urteil (Aktenzeichen 7 O 94/08) gesprochen, das bestätigt, dass HTC diverse Patente verletzt, die für den Betrieb von UMTS-Telefonen sind, sagte der Geschäftsführer Gerhard Frohwitter dem Handelsblatt.

Desweiteren sagte er, dass man das Urteil erst vollstrecken werde, wenn HTC nicht bereit sei, sich an einen Verhandlungstisch zu setzen. Ab da wäre der Verkauf von HTC-Geräten wie dem G1, aber auch von HTC-gefertigten Geräte, d.h. Geräte die unter einem anderen Namen verkauft werden, nicht mehr gestattet.

Frohwitter sagte auch, dass man in Hamburg eine Klage gegen Google eingereicht hat. Von dieser wisse man bei Google Deutschland laut Kay Oberbeck aber noch nichts, wie er Golem sagte. IPcom ist der Meinung, dass Google für das Verhalten „technisch verantwortlich“ sei und es ohne das von Google entwickelte Android Betriebssystem gar nicht funktionieren könnte.

Auf Anfrage von IPCom habe Google nie geantwortet. IPCom sieht sich selbst als Rechteverwerter für Patentansprüche und ist daher mit der GEMA vergleichbar, schreibt Golem. Das UMTS Patent wurde 2006 von der Robert Bosch GmbH gekauft.

HTC sagte dem Handelsblatt, dass man die Sache sehr ernst nehmen würde, aber man zweifle daran, ob das Patent überhaupt gültig ist und werden daher in die Berufung gehen. Die Vollstreckung will man bis zur Klärung der vor dem Bundespatentgericht München verhandelten Nichtigkeitsklage verhindern.

Für T-Mobile wäre ein Verkaufsverbot in Deutschland zwar hart, aber deutlich härter wäre es für Vodafone, da zwar ein Handy angekündigt wurde, damit aber noch keinen Cent verdient werden konnte, da das Gerät erst im April auf den Markt kommen wird.

HTC hat indes von jedem seiner Modelle ein Gerät bei einer Polizeiwache auf der Cebit abgegeben. Es war aber keine Durchsuchung, sondern geschah auf freiwilliger Basis, wie Oberstaatsanwalt Uwe Görlich bestätigt. Die Hinterlegung sei in Zivilprozessen nicht unüblich.


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