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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und Google

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Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geistert derzeit durch die Blogosphäre und wird heiß diskutiert. Vieles hängt davon ab, wie die Grünen in Nordrhein-Westfalen bzw. das Land Berlin abstimmen wird. Ich habe mir heute mit einem Kommilitonen einige Gedanken für SEO und die Ergebnisse bei Google und anderen gemacht, sollte der Vertrag in Kraft treten.

Vorweg eines: Die Gedanken sind möglicherweise nicht immer logisch, aber für uns machte es Sinn.

Angenommen wird folgende Situation: In einem Text gibt es einen Abschnitt, der für Kinder nicht geeinigt ist und technisch zwischen 6 und 22 Uhr ausgeblendet wird. Hierbei gibt es nun unterschiedliche Möglichkeiten. Entweder man blendet es nur für Nutzer aus, die eine deutsche IP haben oder für alle abhängig von der Serverzeit. Ich will mich hier mal auf letzteres beschränken, auf ersteres komme ich noch einmal zurück.

Der Google Bot ruft nun eine Webseite auf, crawlt sie und schon wenige Sekunden später erscheint sie in den Suchergebnissen. Ist nun ein Absatz bei ersten Crawling sichtbar, beim zweiten aber verschwunden, kann Google das als unterlaubtes SEO werten und wird die Sache beobachten. Der Text erscheint nun mal beim Google Bot und mal nicht. Langfristig kann dies zu einem schlechterem Ranking führen.

Sollte es dem Google Bot nicht auffallen, dann aber wohl einem Besucher, der die Chrome-Extension Report Webspam installiert hat und etwas meldet. Dies kann auch ein Konkurrent sein. Einer der Punkte, die mal melden kann, ist dieser: „Die Seite stimmt nicht mit der Beschreibung von Google überein“. Übersieht ein Nutzer, dass der Text wegen des JMStV nur nach 22 Uhr gezeigt wird und meldet das Google, kann es auch hier negative Folgen für die Ergebnisse geben.

Dies führt dann dazu, dass die Ergebnisse schlechter werden. SEO wird dadurch fast unmöglich. Ähnlich ist es auch bei einer Sperre, die nur IPs-Adresse aus Deutschland betrifft. Zwar hat der Google Bot eine amerikanische IP-Adresse, aber Google verwendet auch Bots, die eine normale IP und einen normalen Useragent haben. Dies ist zum Beispiel bei der Geschwindigkeitsmessung für die Webmaster Tools der Fall. Angenommen Google vergleicht nun die Daten, die sein Google Bot und der deutsche Bot mit normaler IP gesammelt hat. Gehen wir noch einen Schritt weiter und ein Text erscheint beim zeitgleichen Aufruf nur für den Google Bot, dann ist das für Google unterlaubtes SEO, da die Änderung speziell auf Google zugeschnitten ist.

Wir meiden es meistens private Meinung in ein Posting zu schreiben, aber hier möchten wir davon mal abweichen: Der Jugendschutz ist – wie der Datenschutz übrigens auch – natürlich sehr wichtig. Allerdings geht die Politik zu weit. So werden bestimmte Webseiten ausgenommen (Bspw. Nachrichten, die über Politik berichten). Für diese wäre es sicherlich kein Aufwand ein solches System zu schaffen. Für kleine Blogs und Webseite ist das aber zu viel. Wir müssten aktuell über 8000 Artikel aus 5 Jahren durchsehen und beurteilen.

Konkrete und handfeste Kriterien für eine Einstufung gibt es nicht. So wäre es möglich, dass ich es als ab 6 ansehe, ein anderer aber erst ab 12, was dann für die „Sendezeit“ folgen hat. Klar ist es wichtig, dass man gesetzliche Regelungen an das Internet anpasst, aber meiner Meinung nach darf ein Gesetz den Zugang zu Informationen nicht behindern oder sogar blockieren, was bei einer „Sendezeit“ der Fall ist.

Wer nicht genau weiß, wie es ab 2011 um seine Homepage oder seinen Blog bestellt ist, kann sich in den FAQ des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages informieren. Da steht auch noch einmal im Detail, was zu tun ist, sollte das Gesetz bestand haben. Besonders für gewerbliche Blogs würde dies redaktionellen und programmiertechnischen Mehraufwand bedeuten.


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