Im vergangenen Jahr wurde vom Europäischen Gerichtshof das Recht auf Vergessen eingeführt, mit dem sich jeder Nutzer vor Links in der Websuche schützen kann, die die Privatsphäre angreifen. Google und alle anderen in der EU aktiven Suchmaschinen mussten dieses Urteil innerhalb weniger Wochen umsetzen und ein Löschformular Online stellen, mit dem Inhalte entfernt werden können. Doch Google hat dies jeweils nur lokal getan, was dem Unternehmen nun neuen Ärger einbringen könnte.
Anfang des Jahres wurde Google vor einem französischen Gericht nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit der französischen Datenschutzbehörde CNIL zu einer Strafe von 150.000 Euro mit Auflagen verurteilt worden. Die Geldstrafe dürfte das Unternehmen mittlerweile bezahlt haben, die Auflage wird derzeit abgeleistet - in Form einer sehr auffälligen Botschaft auf der Startseite.
Seit fast 2 Jahren liegt Google auf Grund der damals neu eingeführten Datenschutzbestimmungen mit den Behörden weltweit im Clinch, und musste teilweise auch schon vergleichsweise hohe Strafen zahlen. Nun wurde das Unternehmen auch von der französischen Datenschutzbehörde CNIL zu einer Höchststrafe und einer noch sehr viel schadhafteren Auflage verdonnert.
Die vor fast einem Jahr eingeführten neuen Datenschutzbestimmungen haben Google bereits eine Reihe von Klagen eingebracht - und auch die europäischen Datenschutzbehörden haben Sanktionen angedroht wenn die Bestimmungen nicht innerhalb einer gesetzten Frist geändert werden. Diese Frist hat Google nun ungenutzt verstreichen lassen.