Post vom Anwalt: Schlechte Bewertung in Google Maps führte zu einer angedrohten Geldstrafe

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Bewertungen auf den diversen Portalen sind eine harte Währung im Internet und können in entsprechendem Umfang ein ganzes Business ins Wanken bringen oder auch durchstarten lassen. Natürlich sind alle Unternehmen darauf bedacht, möglichst gute Bewertungen bei den großen Plattformen zu bekommen und haben an wenigen Sternen zu knabbern. In Österreich wäre ein Fall mit einer negativen Google Maps-Bewertung fast vor Gericht gelandet.


Es gibt viele spezialisierte Bewertungsplattformen im Internet, auf denen vom Hotel über den Autoverleih bis zum Arzt alles und jeder bewertet werden kann. In den Google Maps lassen sich alle öffentlichen Einträge sowohl auf einer Sternen-Skala als auch zusätzlich per Text bewerten. Diese Bewertungen wiederum können von allen anderen Nutzern gesehen werden und können somit einen erheblichen Einfluss auf das Geschäft haben.

google maps logo

Ein junger Österreicher fühlte sich in einem Sportgeschäft nicht ausreichend beraten und hatte sich so sehr über den Verkäufer geärgert, dass er dem Geschäft bei Google Maps nur einen Stern gegeben hat. Damit war die Sache für den jungen Mann rein emotional vermutlich erledigt, aber es folgte ein langer Rattenschwanz: Der Geschäftsinhaber hat den jungen Mann auf Facebook gesucht, gefunden, und per privater Nachricht angeschrieben. In der Nachricht wurde er darum gebeten, die Bewertung wieder zu löschen.

Wir sind, weil er sich nicht gemeldet hat, von Missbrauch ausgegangen. Wir haben vermutet, dass uns ein Mitbewerber mit derartigen Bewertungen schlechtmachen will. Wir versuchen mit allen Kunden, die unzufrieden sind, Kontakt aufzunehmen. Nur so können wir uns verbessern

Weil sich der Bewerter nicht innerhalb von 10 Tagen gemeldet hatte, schaltet der Geschäftsinhaber seinen Anwalt ein, der sofort aktiv geworden ist. Schriftlich wurde die Löschung der Bewertung gefordert und zusätzlich noch eine Forderung über 1.200 Euro beigelegt. Daraufhin wendete sich der Bewerter an den Österreichischen Konsumentenschutz, der die ganze Sache offenbar sehr schnell aus der Welt schaffen konnte. Die Forderung wurde umgehend fallen gelassen und natürlich muss auch das Geld nicht gezahlt werden.



Dabei handelt es sich bei weitem um keinen Einzelfall, denn sehr häufig gehen Unternehmen mit fragwürdigen Mitteln gegen solche Bewertungen vor und fordern unter Androhung von Strafen und Klagen die Löschung. Da die meisten Menschen wohl keinen Ärger wegen so einer kleinen Sache riskieren möchten, dürfte das auch in nicht wenigen Fällen funktionieren. Blöd natürlich, wenn so etwas publik wird und dann erst Recht auf das Image des Unternehmens abfährt – aber natürlich auch verdient.

Der Geschäftsführer zeigt sich wenig einsichtig und stellt eher das System in Frage:

Ich finde es Wahnsinn, dass da wild herumbewertet wird. Das System an sich ist das Problem

Erst vor wenigen Tagen hatte Google angekündigt, dass die Bewertungs-Richtlinien verschärft werden, so dass ungerechtfertigte negative (oder auch positive) Bewertungen schneller entfernt werden können. Das umfasst etwa das Verbot der Bewertungen von Mitarbeitern und Ex-Mitarbeitern oder auch von Personen aus Konkurrenz-Unternehmen. Kontrollierbar ist das zwar nicht, aber dadurch hat Google die rechtlichen Grundlagen für weitere Klagen gelegt. In Zukunft könnten sich solche Fälle also vielleicht häufen.

[Nachrichten.at]




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comment 2 Kommentare zum Thema "Post vom Anwalt: Schlechte Bewertung in Google Maps führte zu einer angedrohten Geldstrafe"

  • So ganz falsch liegt er nicht, ich weiss nur auch keine Lösung. Wer aber in Abrede stellt, dass es wilde Schlechtbewertungen ohne Anlässe oder aus schlichter Wettbewerberschlechtmacherei gibt, scheint recht wenig mit den einschlägigen Plattformen zu tun zu haben. Und mit Google ist da deutlich schwerer zu arbeiten wie meinetwegen Ekomi.

    • Ich habe einige Jahre in einem großen Konzern gearbeitet, in dem Kundenbewertungen das Maß aller Dinge waren und fast noch vor den Umsatz gestellt wurden. Daher weiß ich wie wichtig solche Bewertungen sein können, gerade wenn sie auch noch öffentlich sichtbar sind. Aus diesem Grund finde ich Googles neue Richtlinien sehr gut, aber das was der Herr Geschäftsführer da aufgeführt hat ist doch schon mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

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