Google hat wieder einmal Ärger mit den deutschen Verbraucherschützern: Stein des Anstoßes sind zum einen die Datenschutzbestimmungen des Unternehmens und zum anderen die Art und Weise, mit der die Nutzer um die Zustimmung zu diesen Regeln gebeten werden. Beides halten die Verbraucherschützer für nicht tragbar und haben das Unternehmen offiziell abgemahnt. Google hat nun gut drei Wochen Zeit, um auf die Abmahnung bzw. die darin enthaltenen Punkte zu reagieren, und eine bereits angekündigte Klage abzuwenden.
Nach anfänglichen Startschwierigkeiten haben sich die Chromebooks nach und nach aus der Nische heraus entwickelt und sind mittlerweile zu einer beliebten und vor allem günstigen Alternative zu Notebooks geworden. Wenig überraschend haben nun Samsung und Asus auf der CES in Las Vegas neue Chromebooks vorgestellt, die zwei ganz verschiedene Zielgruppen ansprechen. Während Samsung auf bewährtes setzt und lediglich die Leistung nach oben geschraubt hat, richtet sich das neue Gerät von Asus vor allem auch an Kinder.