
Als Webmaster wird man immer wieder einmal damit konfrontiert, bestimmte Inhalte vom eigenen Online-Auftritt nach einer Aufforderung zu löschen und somit praktisch aus dem Netz zu nehmen. Die Gründe für eine solche Aufforderung können sehr unterschiedlich sein und in den meisten Fällen kommen die Webmaster dieser auch nach um weiteren juristischen Schritten zu entgehen. Das Oberlandesgericht Celle hat nun in einem Urteil entschieden, dass sich der Webmaster im Zuge dessen auch darum kümmern muss, dass die Inhalte aus dem Google Cache entfernt werden.