Als Webmaster wird man immer wieder einmal damit konfrontiert, bestimmte Inhalte vom eigenen Online-Auftritt nach einer Aufforderung zu löschen und somit praktisch aus dem Netz zu nehmen. Die Gründe für eine solche Aufforderung können sehr unterschiedlich sein und in den meisten Fällen kommen die Webmaster dieser auch nach um weiteren juristischen Schritten zu entgehen. Das Oberlandesgericht Celle hat nun in einem Urteil entschieden, dass sich der Webmaster im Zuge dessen auch darum kümmern muss, dass die Inhalte aus dem Google Cache entfernt werden.
Tag: 12. September 2015
Über mittlerweile zwei Jahrzehnte haben sich Suchmaschinen damit zufrieden gegeben, den Nutzern eine Reihe von Links anzuzeigen und diese dann auf die angeklickte Webseite weiterzuleiten. Doch zumindest für aktuelle Inhalte könnte sich dies in Zukunft ändern, denn Google soll derzeit an einer "Instant Article"-Funktion arbeiten. Diese soll Inhalte auf dem Google-Server hosten und dem Nutzer dann direkt innerhalb der Websuche anzeigen, ohne dass eine externe Seite aufgerufen oder die Websuche verlassen werden muss.