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In Sachen Leistungsschutzrecht scheint sich jetzt etwas zu bewegen. Nicht aus der eigenen Branche hagelt es Kritik, sondern vor allem aus betroffenen Bereichen. So hat der Bundesverband der deutschen Industrie erklärt, warum ein Leistungsschutzrecht nicht infrage kommt.

Vom Vorhaben der Verleger gibt es nicht nur sichtbare Verlierer im Gesamtkonzept: Selbst die Medizin-Branche hat die gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Dennoch stellt man ganz klar: Wer seinen urheberrechtlich geschützten Inhalt einfach so online stellt, der braucht sich nicht wundern, dass es neben neuen Nutzern, die fleißig auf die Werbung klicken, auch neue Nutzer gibt, die sich am Inhalt bereichern. Außerdem, so der BDI, stellt ein Leistungsschutzrecht eine Gefahr für die Pressefreiheit dar.
 Jedem Anbieter im Internet ist unbenommen, den Zugang zu seinen Onlinediensten zu beschränken bzw. ausschließlich gegen entgeltliche Vereinbarung freizuschalten. Entscheidet sich ein Verlag hingegen für unbeschränkt zugängliche Presseangebote im Internet - zum Beispiel um mehr Nutzer anzusprechen und höhere Werbeeinnahmen zu erzielen, darf er nicht gleichzeitig über staatliche Regulierung durch die Hintertür hierfür eine Kostenpflicht herleiten.
so steht es in der Pressemeldung des BDI,
Um eine dauerhafte Kostenbelastung zu vermeiden, wären Unternehmen und Selbständige in Deutschland gezwungen, auf allen internetfähigen Geräten umfangreiche Zugangssperrungen für Verlagsseiten des In- und Auslands durchzuführen. Beschränkung der Informationsfreiheit im Sinne der Informationsfreiheit müssen frei zugängliche Texte oder Bilder im Internet angezeigt und allgemein betrachtet werden können.

Allgemein würde dies die Innovationsfähigkeit der Industrie stark einschränken - und die Verlage bzw. die Vielfalt der Verlage würde durch ein Leistungsschutzrecht nicht wirklich ausgebaut: "Denn soweit die Verteilung der Einnahmen reichweitenorientiert erfolgt, werden vor allem massenkompatible Formate gefördert."; am Ende würden kleinere und mittlere Verlage großräumig abgeschafft werden, da keiner für solchen Inhalt bezahlen würde. Dadurch entsteht im Grund auch ein Loch in der deutschen Wirtschaft. Das hat auch bereits BITKOM vor einigen Monaten erklärt. Ein wichtiges Faktum, damit Qualitätsjournalismus im hohen Maße erhalten bleibt. Zuletzt würden sich Verlage nur auf den Kosten Anderer ausruhen.

Die komplette Pressemeldung kann man sich hier ansehen, dort sind auch alle Unterzeichner der Erklärung aufgelistet. Das Leistungsschutzrecht würde auch Google betreffen, würde es in der geplanten Form vom Bundesministerium für Justiz veröffentlicht. Mehr dazu in vergangenen News.
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Seit Januar kann man einfach jede URL bei Google Reader einfügen und Google informiert einen über Änderungen. Doch "track changes" wird nun eingestellt. Am 30. September ist Schluss damit.

Diese Funktion wurde leider nicht von vielen genutzt und daher hat man sich entschlossen das Feature zu entfernen. Wer weiterhin Webseiten ohne RSS-Feed überwachen möchte sollte sich mal page2rss.com anschauen. Empfehlenswert ist auch die Chrome-Erweiterung Page Monitor. Diese erlaubt es auch nur einzelne Bereiche zu überwachen und stellt Änderungen deutlich dar.

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