Nexus One

Google hat heute Nacht bekannt gegeben, dass man mit dem sogenannten over-the-air Software-Update begonnen hat. Die meisten Nutzer sollten bis Ende dieser Woche eine Benachrichtigung erhalten. Anschließend kann das Update ohne PC installiert werden.

Die Highlights von Android 2.2 haben wir hier zusammengefasst. Ob das Update auch Nutzern, die ihr Nexus One bei Vodafone* gekauft haben, ebenfalls das Update diese Wochen erhalten werden ist uns nicht bekannt. 

Auch andere Android-Phones werden ein Update auf Android 2.2 erhalten. Währenddessen hat das HTC ein Update für das HTC Hero veröffentlicht. Nutzer können nun ein Update von Cupcake (Android 1.5) auf Eclair (Android 2.1) vornehmen.

*Ref-Link
Google Doodle: Antoine de Saint-Exupéry

Am heutigen Tag ehrt Google dem Pilot und Autor Antoine de Saint-Exupéry, denn er wäre heute 110 Jahre alt geworden. Er war auch Autor des bekannten Werkes "Der kleine Prinz".

Antoine Marie Roger Vicomte de Saint-Exupéry, wie er mit bürgerlichem Namen heißt, wurde am 29. Juni 1900 in Lyon, Frankreich geboren. Nachdem seinem Studium wollte er unbedingt Marineoffizier werden, bekam dazu jedoch keine Chance. Danach studierte er Architektur, brach aber auch dieses Studium ohne Abschluss ab. 1921 bis 1923 machte er seinen Wehrdienst und wurde zum Piloten ausgebildet. Letztlich wollte er dort bleiben und als Pilot arbeiten, da er aber verlobt war, war dies nicht so einfach. So flog er nur, wann immer er konnte. 

Als Autor wurde de Saint-Exupéry bekannt, als er seiner Novelle "Der Flieger" 1926 veröffentlichte. Weitere wichtige Werke folgten 1931 "Nachtflug", 1939 "Wind, Sand und Sterne" sowie 1943 "Der kleine Prinz". Er selbst bekam von seinem Ruhm mehr oder weniger viel mit, immerhin 1939 wurde er für sein "Wind, Sand und Sterne" mit dem "Grand Prix du Roman" ausgezeichnet.

In der Kriegszeit war er vor allem mit der Ausbildung von Piloten beschäftigt. Danach sollte er selbst fliegen. Während des Kriegs fand er aber noch Zeit, weitere Bücher und Kurzgeschichten zu verfassen. Am 31. Juli 1944 starb er durch ein Flugzeugabsturz. Der Grund ist bis heute allerdings nicht zu finden.
China

Nachdem im Januar bekannt geworden war, dass Google in China Opfer von Hacker geworden war, zog Google sich im März aus China zurück und die Google-Domain von China - google.cn - leitete die Nutzer automatisch auf Google.com.hk (Hongkong) weiter. Aufgrund von chinesischen Bestimmungen hat Google nun seine Position geändert und die Weiterleitung eingestellt.

So heißt es heute im Google Blog, dass man bei Gesprächen mit Vertretern der chinesischen Regierung festgestellt habe, dass diese die Weiterleitung für inakzeptable halten und man daher die Internet Content Provider Lizenz von Google nicht verlängert werde. Googles Lizenz läuft am 30. Juni aus.

Google China Juni 2010

Daher hat man nun die Weiterleitung eingestellt. Nutzer, die google.cn nun aufrufen sehen lediglich ein Bild. Erst nach einem Klick gelangen sie zu Google.com.hk und können ihre Suche ausführen. Noch kann es vorkommen, dass Nutzer weitergeleitet werden. In einigen Tagen sollen dann aber alle aus China auf dieser Seite landen. Google hat heute den Antrag für die Verlängerung der Lizenz eingereicht.   
Zu einigen Suchbegriffen zeigt Google sofort weitere Informationen an, ohne dass der Nutzer ein Ergebnis anklicken muss. Einer dieser Begriffe ist zum Beispiel Wetter in Berlin oder was sind denn 167,23 Euro in Dollar. Zumindest auf Google.com gibt man nun auch Infos über den Sonnenaufgang und den Sonnenuntergang.

Sonnenuntergang Nürnberg

Obwohl es nur auf Englisch zur Verfügung steht, funktioniert es auch mit deutsch Städte. So geht laut Google in knapp einer halben Stunde in Nürnberg die Sonne unter. Sonnenaufgang ist in ein bisschen mehr als acht Stunden morgen früh um 5:12 Uhr. 

Auf Google.com gibt es deutlich mehr sogenannte Oneboxes. So liefert man auch Infos über die Uhrzeit in fast jeder Stadt, aktuelle Sportergebnisse bspw. auch zur Formel 1, Apps für das iPhone und Android, Daten der Weltbank und Erdbeben.

Sonnenuntergang
Sonnenaufgang
YouTube
Hermann Vaskes neuer Dokumentionsfilm "Beyond: A Cyberspace Odyssey" feierte am 25. Juni in Cannes Weltpremiere. Der Grimme-Preisträger, Produzent, Regisseur und Autor hat mit seinem 60-minütigen Streifen ein fulminantes Werk über die Formen, Kräfte und Dynamik von Kreativität im Internet- und Digital-Zeitalter geschaffen. Spannend ist dabei sowohl der globale Ansatz als auch die Zusammenführung unterschiedlicher Facetten, Perspektiven und Quellen:

Vaske lässt in "Beyond" die kreativen Erfahrungen, Ansätze und Perspektiven von Kreativprofis, renommierten Filmgrößen, Talenten aus Filmschulen und Nachwuchskreativen mit dem Kreativpotenzial von passionierten Amateuren aus aller Welt zusammenfließen. Der Film basiert auf den besten Einreichungen des von Vaske auf YouTube initiierten Kreativwettbewerbs "Creative Heads" (www.youtube.com/creativeheads). Bei diesem hatten YouTube-Nutzer aus 52 Ländern über 3.000 Videos eingereicht. Das Ergebnis ist beeindruckend und liefert inspirierende Einblicke in Gegenwart und Zukunft der digitalen Kreativität. Im Herbst folgen die Kinopremiere, im Anschluss die Ausstrahlung im Fernsehen. Zusätzlich wird eine Kurzversion des Films im Rahmen der "Nacht der Löwen" gezeigt. 

"YouTube ist ein neues Medium. Für Filmemacher ist es wahnsinnig spannend dabei zu sein, und neue Wege zu betreten, kreativ mit Anderen zu interagieren", betont Hermann Vaske. "Es ist eine neue Connectivity, die unsere Kultur und die Art und Weise, wie wir Filme machen, grundsätzlich verändert. It's a minute for change. Die digitale Welt ist das Aufregendste, was wir heutzutage erleben. Es ist wichtig, das Medium voran zu bringen und Kreativität in eine bessere Zukunft zu führen. Als ich am American Film Institute studierte hat man uns immer gesagt, Film sei eine ,cooperative artform'. Jetzt haben wir die Möglichkeit und wir sollten sie nutzen", so Vaske. 

"Beyond: A Cyberspace Odyssey" ist eine Achterbahnfahrt durch die Welten der Kreativität des YouTube Universums. Die amerikanische Comedienne und Internet-Celebrity Leslie Hall nimmt den Zuschauer in ihrem Raumschiff mit auf eine Cyberspace-Odyssey zu den kreativen Talenten des Internets. Mit dabei ist der Kurzfilm des Wettbewerbgewinners Noel Chanat. Der Amateurfilmer und YouTube-Nutzer aus Frankreich interpretiert in seinem Kurzfilm Rossinis "Willhelm Tell"-Ouvertüre und hatte sich damit bei dem Wettbewerb gegen zahlreiche Profis aus Digital- und Kommunikationsagenturen durchgesetzt. Im Rahmen der Premiere von "Beyond: A Cyberspace Odyssey" stellt Vaske den französischen Newcomer der Fachwelt in Cannes vor. 

Dabei unterstreicht Hermann Vaske: "Wir leben im Zeitalter der Amateure, wobei der Begriff Amateur keineswegs negativ zu verstehen ist, sondern sich über ,aimer/amor', die Liebe, definiert. Es geht um die Passion, die Leidenschaft, um den Glauben an die kreative Idee, mit der die Amateure auf YouTube arbeiten. Ich finde es gut, dass das Internet die Distribution aus den Händen einiger Weniger genommen und in die Hände Aller gegeben hat", so der Regisseur und Produzent. Für ihn sind die User die eigentlichen Schöpfer des Films. Denn mit ihren Inhalten, Ideen und der Kreativität, die sie in ihren Videos ausgedrückt und auf YouTube hochgeladen haben, bilden sie das Rückrat des Films. 

Ergänzt und narrativ verbunden hat Vaske die YouTube-Beiträge um eine Moderation mit Leslie Hall, gedreht in den Greenscreen-Studios in Los Angeles. Als Line Producer zeichnet Vincent Joliet verantwortlich, mit dem Vaske gemeinsam mit John Cleese bereits bei "The Art of Football" gearbeitet hatte. Die digitale Postproduktion stammt von SEED Frankfurt. "Wer Kubrick's Space Odyssey mag, wird die Cyberspace Odyssey von SEED lieben", freut sich SEED-Geschäftsführer Jörg Kessel. 

Unter dem Motto "Was bedeutet Kreativität für Dich?" startete Vaske im Februar 2010 "Creative Heads" auf YouTube. Der Filmemacher rief Profis und Laien auf, sich in Videobeiträgen in vielfältiger Weise mit den Formen von digitaler Kreativität auseinanderzusetzen. Das Ziel des Wettbewerbs: die innovativen Ideen von Experten aus Werbe-, Kommunikations-, Media- und Digital-Agenturen mit denen der weltweit mehr als 300 Millionen Nutzer starken YouTube-Gemeinschaft zusammen zu bringen -- und dadurch neue künstlerische Potenziale zu schaffen.
Chrome

In den neuesten Chromium Builds hat Google nun das neue Menü in den Browser integriert. Chromium ist das Open Source-Projekt hinter Google Chrome und unterscheidet sich nun in einigen Punkten vom Google Browser.

Google Chrome hat seit seiner erster Veröffentlichung im September 2008 immer zwei Menüs. Eines mit einer Seite als Icon, das andere hat einen Schraubenschlüssel. Ersteres ist nun aus Chromium verschwunden und wurde in die Liste des Schraubenschlüssels integriert.

Das alte: Links das Seitenmenü - rechts das Schraubenschlüsselmenü (in Google Chrome 6.0 Dev)
Altes Google Chrome Menü

Im neuen Menü sind einige Funktionen kompakter und einfacher zugänglich dargestellt. So ist kopieren, ausschneiden, einfügen nun eine Zeile und die Zoom-Funktionen stehen ohne weiteres Untermenü bereit. Aber andere Features wie die Übersicht der Erweiterungen sind in ein Untermenü gerückt. 

Zu beachten ist, dass die Entwicklung am Menü noch nicht ganz abgeschlossen und man sicherlich eine Änderungen vornehmen wird bevor eine Beta-Version damit veröffentlicht wird.

Das neue Menü:
Menü in Chromium

» Aktuelle Chromium-Version für Windows
» Aktuelle Chromium-Version für Mac
» Aktuelle Chromium-Version für Linux
Google Gay
An diesem Wochenende findet die San Francisco Pride statt. Wie bereits 2008 und 2009 macht Google bei der Suche nach gay auf google.com auf das Ereignis indirekt aufmerksam.

Während 2008 die Sidebar der Adwords-Anzeigen mit einem Regenbogen versehen und 2009 die Kopfleiste der Ergebnisse bunt gefärbt war, ist dieses Jahr die Suchbox mit dem Regenbogen geschmückt.

Google Gay 2010

Dieses Easter Egg wird auch bei der Suche nach lesbian angezeigt.
Google Mail

Word-Dokumente direkt anzeigenNun kann der Google Viewer auch Anhänge im Microsoft® Word-Format anzeigen lassen. Neben der Download-Möglichkeit steht nun für ziemlich jedes Office-Format die Möglichkeit offen, Anhänge direkt im Browser anzuzeigen. Das funktioniert auch mit .pdf, .ppt, und .tiff sowie dem Word 2007-Format .docx. Außerdem lässt sich die Datei über Google Docs bearbeiten.
Google

Noch mehr Gesetze, die die Justizminister-Konferenz an die Oberfläche spült, liegen bereits vor. Neuester Streich: Presseverlage wollen ein "Anti-Google-Gesetz", welches Google und andere "kommerzielle Nutzer" zur Kasse bitten soll. Schadhaft kann das nur für die Verleger sein.

Das Leistungsschutzrecht ist in aller Munde und kaum einer weiß damit anzufangen. Im aktuellen Vorhanden klagen die Verbände BDZV (Bundesverband der Zeitungsverleger) und VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger) nach einem Gesetz, welches Zahlungen an kommerzielle Anbieter von Inhalten Dritter festlegt. Damit ist vor allem die Sprache gemeint, denn Google News würde sich "Überschriften, Sätze, Satzteile" bedienen und damit geistiges Eigentum stehlen, so die Verleger.

Netzpolitik hat noch einige Dokumente zu Tage gefördert, die an gewisse "Mitglieder des Arbeitskreis Leistungsschutzrecht" gerichtet sind. Darin wortwörtlich:
Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen

...

Das Leistungsschutzrecht sollte gerade auch dort greifen, wo im gewerblichen Bereich die Nutzung der Onlinedienste der Verlage die Nutzung der gedruckten Presse ersetzt und zu diesem Zweck eine Vervielfältigung erfolgt. Unter Vervielfältigung ist daher auch die Vervielfältigung auf einem Gerät zur Darstellung auf dem Bildschirm zu verstehen.

Man kann also sehen, dass es auf ein "wir gegen Google" hinausläuft. Vor allem in der Vergangenheit gab es öfter von Verlegern die Meinung, dass Google nur Inhalte stehlen würde und dafür nichts gibt. Dass aber Google auch nur ein Medium ist, um Informationen weiterzugeben und auf Quellen zu verweisen, wird komplett ausgelassen.

Heute wurden BDVZ und VDZ beim Justizministerium angehört. "Ein neues Leistungsschutzrecht sollte in den bewährten Schranken des Urheberrechts stattfinden.", denn das Gesetz aus dem Jahr 1965 wäre seitdem nicht mehr angepasst wurden und müsse dringend nachgebessert werden. "Es dürfen keinerlei finanzielle Nachteile für die Urheber entstehen", sagten die Verlegerverbände. "Im Gegenteil: Angestrebt werden finanzielle Vorteile für die Autoren". Am Montag (28. Juni) soll es dann eine Entscheidung aus dem Justizministerium geben.

Immerhin bezieht der BDVZ in einer Stellungnahme, dass es "Eine Monopolisierung von Sprache" nicht geben wird, vielmehr tritt der Verband "lediglich für den legitimen Schutz der von Verlagen erbrachten organisatorischen, finanziellen und weiteren verlegerischen Leistungen ein". 

Und damit strafen die Verleger und deren Verbände sich selbst: Wo Google nicht zur Zahlung bereit ist, wird es auch kein Inhalt mehr geben. Das Fazit ist, dass sich der Traffic gen Null orientieren wird. Lediglich die RSS-Abonnenten und "zufälligen" Besucher, über Blogs oder anderen Webseiten, werden die Seiten besuchen. Um das in der Praxis zu testen, können die Verleger mal für eine Woche oder länger ausprobieren, den folgenden Code in der "robots.txt" im Hauptverzeichnis auf dem Webserver hinzuzufügen:
User-agent: *
Disallow: /

Wenn sich dann eine angebliche Besserung der Lage einstellt, können Sie es ja dabei lassen. Jedoch glaube ich nicht, dass dies der Fall sein wird, da Google schon Ressource Nummer Eins für Informationen im Web ist. Auch bei Google News.

[Update! 18:40]

Auch die BITKOM hat sich jetzt zu Wort gemeldet. Nach deren Aussage behindert ein sog. "urheberrechtliches Leistungsschutzrecht" die Informationsfreiheit: 
Das den Presseverlegern geforderte Recht wird von BITKOM abgelehnt. Der kürzlich bekannt gewordene Entwurf zeigt, dass es um weit mehr geht als nur um eine bloße Schutzrechtsangleichung im Verhältnis zu Tonträgerproduzenten und Datenbankherstellern. Stattdessen fordern die Verleger eine dem Urheberrecht bislang unbekannte Kontrolle über den Bloßen Werkgenuss in Form einer „Verlegerabgabe“ für die Nutzungen frei verfügbarer Inhalte im Internet. Der Begriff des Leistungsschutzrechts ist vor diesem Hintergrund irreführend.

Eine ausführliche Stellungnahme der BITKOM  (pdf) offenbart außerdem:
Das Verbotsrecht für die Nutzung von textlichen Kleinstbestandteilen hättegrundlegende Auswirkungen auf die Informationsfreiheit und würde den urheberrechtlichenTextschutz in die Nähe eines reinen Informationsschutzesrücken, was einem Paradigmenwechsel im dt. Urheberrecht gleichkäme.

Mehr unter BITKOM.org.