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Word-Dokumente direkt anzeigenNun kann der Google Viewer auch Anhänge im Microsoft® Word-Format anzeigen lassen. Neben der Download-Möglichkeit steht nun für ziemlich jedes Office-Format die Möglichkeit offen, Anhänge direkt im Browser anzuzeigen. Das funktioniert auch mit .pdf, .ppt, und .tiff sowie dem Word 2007-Format .docx. Außerdem lässt sich die Datei über Google Docs bearbeiten.
Google

Noch mehr Gesetze, die die Justizminister-Konferenz an die Oberfläche spült, liegen bereits vor. Neuester Streich: Presseverlage wollen ein "Anti-Google-Gesetz", welches Google und andere "kommerzielle Nutzer" zur Kasse bitten soll. Schadhaft kann das nur für die Verleger sein.

Das Leistungsschutzrecht ist in aller Munde und kaum einer weiß damit anzufangen. Im aktuellen Vorhanden klagen die Verbände BDZV (Bundesverband der Zeitungsverleger) und VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger) nach einem Gesetz, welches Zahlungen an kommerzielle Anbieter von Inhalten Dritter festlegt. Damit ist vor allem die Sprache gemeint, denn Google News würde sich "Überschriften, Sätze, Satzteile" bedienen und damit geistiges Eigentum stehlen, so die Verleger.

Netzpolitik hat noch einige Dokumente zu Tage gefördert, die an gewisse "Mitglieder des Arbeitskreis Leistungsschutzrecht" gerichtet sind. Darin wortwörtlich:
Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen

...

Das Leistungsschutzrecht sollte gerade auch dort greifen, wo im gewerblichen Bereich die Nutzung der Onlinedienste der Verlage die Nutzung der gedruckten Presse ersetzt und zu diesem Zweck eine Vervielfältigung erfolgt. Unter Vervielfältigung ist daher auch die Vervielfältigung auf einem Gerät zur Darstellung auf dem Bildschirm zu verstehen.

Man kann also sehen, dass es auf ein "wir gegen Google" hinausläuft. Vor allem in der Vergangenheit gab es öfter von Verlegern die Meinung, dass Google nur Inhalte stehlen würde und dafür nichts gibt. Dass aber Google auch nur ein Medium ist, um Informationen weiterzugeben und auf Quellen zu verweisen, wird komplett ausgelassen.

Heute wurden BDVZ und VDZ beim Justizministerium angehört. "Ein neues Leistungsschutzrecht sollte in den bewährten Schranken des Urheberrechts stattfinden.", denn das Gesetz aus dem Jahr 1965 wäre seitdem nicht mehr angepasst wurden und müsse dringend nachgebessert werden. "Es dürfen keinerlei finanzielle Nachteile für die Urheber entstehen", sagten die Verlegerverbände. "Im Gegenteil: Angestrebt werden finanzielle Vorteile für die Autoren". Am Montag (28. Juni) soll es dann eine Entscheidung aus dem Justizministerium geben.

Immerhin bezieht der BDVZ in einer Stellungnahme, dass es "Eine Monopolisierung von Sprache" nicht geben wird, vielmehr tritt der Verband "lediglich für den legitimen Schutz der von Verlagen erbrachten organisatorischen, finanziellen und weiteren verlegerischen Leistungen ein". 

Und damit strafen die Verleger und deren Verbände sich selbst: Wo Google nicht zur Zahlung bereit ist, wird es auch kein Inhalt mehr geben. Das Fazit ist, dass sich der Traffic gen Null orientieren wird. Lediglich die RSS-Abonnenten und "zufälligen" Besucher, über Blogs oder anderen Webseiten, werden die Seiten besuchen. Um das in der Praxis zu testen, können die Verleger mal für eine Woche oder länger ausprobieren, den folgenden Code in der "robots.txt" im Hauptverzeichnis auf dem Webserver hinzuzufügen:
User-agent: *
Disallow: /

Wenn sich dann eine angebliche Besserung der Lage einstellt, können Sie es ja dabei lassen. Jedoch glaube ich nicht, dass dies der Fall sein wird, da Google schon Ressource Nummer Eins für Informationen im Web ist. Auch bei Google News.

[Update! 18:40]

Auch die BITKOM hat sich jetzt zu Wort gemeldet. Nach deren Aussage behindert ein sog. "urheberrechtliches Leistungsschutzrecht" die Informationsfreiheit: 
Das den Presseverlegern geforderte Recht wird von BITKOM abgelehnt. Der kürzlich bekannt gewordene Entwurf zeigt, dass es um weit mehr geht als nur um eine bloße Schutzrechtsangleichung im Verhältnis zu Tonträgerproduzenten und Datenbankherstellern. Stattdessen fordern die Verleger eine dem Urheberrecht bislang unbekannte Kontrolle über den Bloßen Werkgenuss in Form einer „Verlegerabgabe“ für die Nutzungen frei verfügbarer Inhalte im Internet. Der Begriff des Leistungsschutzrechts ist vor diesem Hintergrund irreführend.

Eine ausführliche Stellungnahme der BITKOM  (pdf) offenbart außerdem:
Das Verbotsrecht für die Nutzung von textlichen Kleinstbestandteilen hättegrundlegende Auswirkungen auf die Informationsfreiheit und würde den urheberrechtlichenTextschutz in die Nähe eines reinen Informationsschutzesrücken, was einem Paradigmenwechsel im dt. Urheberrecht gleichkäme.

Mehr unter BITKOM.org.
Street View

Wir berichteten vor einigen Monaten, dass Hamburg vorhat, gesetzlich bindende Regeln für den Kartendienst Google Street View zu erstellen. Für Hamburg war das Street View-Abkommen mit Ilse Aigner nur reines Gerede und der Senat möchte etwas Handfestes haben. Vor wenigen Tagen dann der Schock #2: Passwörter. In der bis gestern andauernden Justizministerkonferenz wurde dann das Gesetz einstimmig festgehalten.

Street View, oh Street View. Kein Thema sonst hat mehr Datenschützer auf den Plan geholt, als dieser 3D-Kartendienst. Aber machen wir uns nichts vor: Das was in den letzten Monaten an Informationen durchgesickert ist, war sicherlich nichts Neues. Eine Gesetzesinitiative zu starten, obwohl der Kartendienst sich schon längst eigene Restriktionen geliefert hat; eine Datenschutzministerin, die vom Hamburger Senat ausgebremst wird; und selbst der mischt gerne bei dem Spiel mit - und bringt ein überflüssiges Gesetz, welches nicht für "Lex Google" alleine gelten soll.

Vom 23. bis 24. Juni 2010 fand die Justizminister-Konferenz in Hamburg statt. Anwesende von Bund und Ländern debattierten - unter Anderem zu Street View - über neue Gesetze. Dabei stellte sich wieder Till Steffen gegen Google und gab erneut das Signal, man müsse das Abkommen Gesetzlich festhalten. Das ist soweit auch einstimmig geschehen. Das Datenschutzgesetz soll demnach auch geändert werden. Till Steffen dazu: "Es muss wirksamer Schutz der Betroffenen gewährleistet sein", "Die Persönlichkeitsrechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht länger vom Wohlwollen der Anbieter abhängen", so Steffen.
Chrome OS

Chrome OS schreitet voran und nimmt Formen an: Neben einen neuen Login-Screen ist auch im Gespräch, dass man bald ZIP-File-Unterstützung haben möchte, eine minimale Bootzeit sowie Spiele auf dem neuen Betriebssystem. All das steht neben weiteren Features, die schon implementiert wurden.

Das neue Chrome OS kann sich ja bereits sehen lassen. Die Entwürfe aus Mai sind schon einigermaßen umgesetzt wurden, langsam kann man ein Betriebssystem erkennen. Dennoch sollte man nicht zu voreilig handeln: Es könnte noch Monate dauern... 

So weit ist es

Man kann schon erkennen, worauf es hinausläuft. Beim Booten sieht man nicht all zuviel, dann kommt der Login-Screen. Dieser wurde jetzt nahezu komplett umgesetzt: Vorhandene Nutzer können via Passworteingabe auf ihren Account zugreifen und sehen ihr Foto als Vorschaubild. Neue Nutzer können sich jetzt auch lokal anmelden, allerdings können sich nicht die Chrome OS-Funktionen Kalender, E-Mail und Kontakte nutzen. Da bietet sich an, sich mit einem Google Mail-Account anzumelden. 

Chrome OS: Login-Screen Chrome OS: Login-Screen Chrome OS: Einstellungen Chrome OS: Dateibrowser Chrome OS: Panel

Was man im Chrome OS-Interface selbst sieht, ist immer noch in Entwicklung, aber schon weit voran geschritten: Die System-Icons für WLAN, Batterie-Status und Tastaturlayout sind bereits vorhanden. Auch eine Systemuhr wurde eingebaut. Was jetzt interessant ist, ist die Tatsache dass man schon auf Einstellungen zugreifen kann. Allerdings nur erstmal von Chrome. Auch ein erstes Panel lässt sich sehen, dabei handelt sich um ein Netzwerk-Panel, welches den aktuellen Status der Verbindung anzeigt.

Gespräche um neue Funktionen

In der Chromium-OS-Community wird derzeit debattiert, ob folgende Funktionen eingeführt werden sollen:
  • Chrome OS soll auf Maschinen laufen, die nur "Dogfood Device" genannt werden
  • In Diskussion ist auch, ob Chrome OS nativen ZIP-Support einbauen sollte, sowohl für das Packen als auch für das Entpacken
  • Chrome OS soll definitiv Screensaver (Bildschirmschoner) und Lock-Screen (aka "Benutzer wechseln", aber nicht abmelden) bekommen 
  • Der Boot-Up-Prozess wird wie folgt beschrieben:
    • 1. Schwarzer Bildschirm mit Cursor
    • 2. Chrome-OS "Flash", also Logo-Animation, mit kleinerem Cursor (was heißt, dass Chrome OS die Auflösung erkannt hat)
    • 3. In der Mitte des Bildschirms erscheint in einer blauen Box "CHROME OS", der Cursor geht nach Links oben
    • 4. Bildschirm wird für ein Bruchteil einer Sekunde schwarz
    • 5. Schwarzer Bildschirm geht wieder mit einem "Bild"
    • 6. Die Login-Boxen kommen von unten animiert
    • 7. User loggt sich ein
    • 8. Chrome OS startet mit dem Hintergrund-Bild des Users und die UI wandert nach links, von rechts kommt das UI vom Benutzer
  • Noch ein größeres Thema, worüber sich das Chrome OS-Team Gedanken macht, sind Spiele: Vor allem auf Netbooks kann es relativ schnell langweilig werden und so wird über ein Sortiment an Spielen auf dem Betriebssystem nachgedacht, wie etwa Solitär, Poker oder Sudoku...
Was das Betriebssystem angeht, werden also allmählich Fortschritte getan und auch erwartet. Acer und HP verschoben bereits ihre Release-Dates und auch der IT-Spezialist Dell hat angekündigt, gegen Ende des Jahres ein Chrome OS-Netbook auf den Markt zu bringen und sich von Windows 7 als Netbook-System zu verabschieden.

Chrome OS Final wurde für "die zweite Hälfte des Jahres" angekündigt, allerdings erwartet man das OS schon im Juli oder August bei den Herstellern (RTM) und im Weihnachtsgeschäft dann beim Kunden. 

»» TechCrunch, Chip
Android

Google hat damit begonnen zwei Apps für Android mithilfe von Remote Application Removal zu löschen. Diese Sicherheitsfunktion ist von Anfang an ein Teil vom Betriebssystem gewesen und wurde bisher noch nie genutzt. Bei der Löschung handelt es sich um zwei Apps von Sicherheitsforschern von TippingPoint.

Diese zeigen wie leicht man eine bösartige App auf Android und iPhone mit Jailbreak installieren kann. Die harmlose App wurde bereits aus dem Android Market entfernt, sind aber noch auf einigen Android-Handys installiert. Nun gab Google bekannt, dass man diese löschen wird. Die Nutzer erhalten eine Benachrichtigung.  

Von beiden Apps sei kein Schaden ausgegangen und seien auch nicht dafür entwickelt worden. Auch andere Anbieter haben eine solche Funktion in ihren Plattformen. Amazon hat so letztes Jahr das Buch 1984 vom Kindle entfernt. Auch bei Apple ist so eine Funktion im iOS drin.

Die Fernlöschung soll die Verbreitung von echter Malware unterbinden. 
Blogger

Google hat das Weiterempfehlen von Blogposts bei Blogger.com vereinfacht. Der Blogger kann nun über die Einstellungen Buttons für Soziale Netzwerke wie Twitter, Google Buzz und Facebook hinzufügen und es so seinen Nutzer erlauben Blogposts an andere zu schicken.

Die Einrichtung erfolgt über Design und dann Bearbeiten beim Kasten Blog Posts. Derzeit stellt Google diese zur Verfügung Mail, Blogger, Twitter, Facebook und Google Buzz. In Zukunft will man weitere Dienste hinzufügen. 

» Ankündigung mit Beispiel
Chrome

Nur einen Tag nach der Freigabe der Beta mit aktiviertem Flash-Plugin hat Google nun die Version 5.0.375.86 von Chrome für alle Nutzer veröffentlicht. Neben dem integriertem Flash-Plugin schließt Google auch gleich fünf Sicherheitslücken.

Drei von diesen hat Google als "High", die anderen beiden als Medium eingestuft. Ein Update wird sich in den nächsten Stunden bei alle Nutzer von Chrome 5 automatisch installieren. Wer das Update sofort auslösen möchte, klickt auf den Schraubenschlüssel und dann auf Info zu Google Chrome. Im Dialog wird ihm dann die Version angezeigt und er kann ggf. das Update einspielen lassen.

Dev-Update:
Außerdem wurde ein Update bei den Entwicklerversionen freigegeben. Es bessert am - seit einigen Tagen ebenfalls integriertem - PDF-Plugin nach und zeigt PDFs nun zentriert an.