Google

In den USA muss man jetzt sein Geburtsdatum bei der Registrierung angeben. Jedoch wird diese Abfrage überflüssig, wenn man versucht, sich in einem anderen Land anzumelden. Das hat Google OS am gestrigen Mittwoch herausgefunden.

Will man bei Google einen Account angelegen, sollte das eigentlich nicht das Problem sein. Man schreibt eben sein Passwort, seine bisherige E-Mail und eine visuelle Verifikation auf und ist schon drin. In den USA soll das jetzt anders sein. Denn dort muss man seit neustem sein Geburtsdatum angeben, damit man sich überhaupt registrieren kann. 

Der Google OS-Blog kommentiert: ".. das ist schon krass zu sehen, wie die Leute in den USA ihre Geburtsdaten auf einmal angeben müssen". Weiter hat der Autor herausgefunden, dass in den AGB steht, "you may not use the Services and may not accept the Terms if you are not of legal age to form a binding contract with Google", also "Sie können nicht die Services benutzen und nicht die AGB akzeptieren, wenn Sie nicht alt genug sind, um einen Vertrag mit Google einzugehen". Womöglich möchte Google damit erreichen, dass sich Minderjährige in den USA nicht anmelden, damit Google einen besseren politischen Standpunkt hat.

Birthday @ Anmeldung

In den USA gibt es seit langem ein Gesetz, welches besagt, dass persönliche Informationen im Internet von Kindern (in den USA: unter 13 Jahren) geschützt werden. Das COPPA-Gesetz regelt also die Privatsphäre von Minderjährigen in den USA.
Google

"Google" darf sich wieder einmal "wertvollste Marke der Welt" nennen. Bereits letztes Jahr schaffte es der Konzern auf Platz 1, dieses Jahr legt das Unternehmen nach, das geht aus einem Bericht hervor.

"The Winner takes it all" - so könnte man es nennen. 114 Milliarden US-Dollar ist Google mittlerweile wert und hält sich hartnäckig auf dem Podium. Aber dicht gefolgt von IBM mit einem Schätzwert von 86 Mrd. US-$, Apple auf Platz 3 und Microsoft auf Platz 4.

Herzlichen Glückwunsch.
Bildersuche

Google Bildsuche wie ein Betriebssystem benutzen? Die neue Version für mobile Android- und iPhone-Geräte macht es möglich. Jetzt kann man schneller und schöner Bilder durchforsten. 



Schnelligkeit ist beim Bildersuchen immer ein Faktor, der etwas eingrenzt. Besonders aber auf Smartphones mit Touchscreen ist diese Eigenschaft eher begrenzt vorhanden, da nicht alle Mittel ausgenutzt werden.

Google Bildersuche macht dem nun ein Ende und führt die neue Version ein. Jetzt kann man einfach durch Bilder scrollen, indem man (wie im Video) mit dem Finger nach Links oder Rechts zieht. Der schwarze Hintergrund und die speziell angepassten Bilder machen aus der Bildersuche eine Slideshow. Natürlich gibt es auch die klassischen Buttons, aber mal ehrlich, welcher Touchscreen-Telefon-Benutzer wünscht sich kein Slide und Swipe? :)
Bildersuche

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) stellt jetzt fest, dass die Bildersuche von Google nicht rechtswidrig ist. In der ursprünglichen Anklage ging es darum, dass eine Klägerin von Google verlangte, Schadensersatz zu leisten, da ihre Ölgemälde bei Google abgebildet waren.

Aufatmen für Google: Das Urheberrecht beginnt nicht beim Suchmaschinen-Riesen. Wie der Bundesgerichtshof feststellte, sind Miniaturbilder bei Google Bildersuche zulässig. "... in der Trefferliste als verkleinerte und in ihrer Pixelanzahl gegenüber den auf den Originalseiten vorgehaltenen Abbildungen reduzierte Vorschaubilder gezeigt (sog. Thumbnails). [...] In Übereinstimmung mit den Feststellungen des Berufungsgerichts ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass die Klägerin zwar nicht durch eine ausdrückliche oder stillschweigende rechtsgeschäftliche Erklärung Google ein Recht zur Nutzung ihrer Werke als Vorschaubilder im Rahmen der Bildersuche eingeräumt hat. [...] Denn die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen."

Ein sichtlicher Erfolg, denn Google weiß jetzt, dass Miniaturbilder keinem Urheber schaden. Lediglich Bilder in Originalgröße dürften ein Problem sein. Für Google ist es ganz klar: Sie verstoßen gegen keine Gesetze, da sie nur Inhalte vermitteln, nicht aber direkt anbieten: "Internetnutzer und Webseitenbetreiber in Deutschland werden weiterhin von der Google Bildersuche profitieren können. Journalistische Angebote im Netz, Anbieter von Bildern und Postern, Künstler, Fotografen, Designer und viele mehr können die Bildersuche auch weiter als eine wesentliche Plattform zur Bekanntmachung ihrer Werke einsetzen"

Der deutsche Verband Internetwirtschaft feiert auf seiner Homepage: "Bildersuche in Deutschland ist gerettet – endlich mehr Rechtssicherheit für Suchmaschinenbetreiber". Der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende von eco, Oliver Süme dazu: "Ich freue mich, dass der Bundesgerichtshof ausdrücklich feststellt, dass Suchmaschinenbetreiber die Haftungsbeschränkungen der E-Commerce-Richtlinie für ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen dürfen. Wir freuen uns besonders, weil die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs erwarten lässt, dass dieses Urteil über den Einzelfall hinaus geht und wegweisend für andere Dienste ist, nicht allein für die Bildersuche. Die deutsche Internetwirtschaft hätte damit ein wichtiges Stück Rechtssicherheit gewonnen."

(Google)
Karl Drais
Mit diesem wunderbaren Doodle gratuliert Google Karl Drais zum 225. Geburtstag, der heute wäre. Er war der Erfinder des früheren Fahrrads und gilt auch als kreativer Kopf in der Goethezeit

Karl Friedrich Christian Ludwig Freiherr Drais von Sauerbronn, wie Karl Drais mit bürgerlichen Namen heißt, kam am 29. April 1785 in Karlsruhe zur Welt. Er studierte bis 1805 nach erfolgreichem Abitur und wurde 1810 Forstmeister. Diese Stelle hielt allerdings nur ein Jahr, sodass er sich ab 1811 voll und ganz den Erfindungen widmen konnte. Als bedeutendste Erfindung gilt die Draisine, die erstmals ein Fortbewegungsmittel mit zwei Rädern darstellte. Sie wurde nach dem Erfinder benannt und konnte zumindestens mit wenig Antriebskraft eine Person in der Spur halten. Zu vergleichen mit den heutigen Fahrrädern ist dies allerdings nicht, da die Erfindung keine Pedalen hatten und man sich meist mit Schwung und Fußkraft fortbewegen musste.