DocVerse
Google hat soeben bekanntgeben, dass man den Office-Web-Experten DocVerse gekauft hat. Berichten zufolge soll der Preis 25 Millionen Dollar betragen.

In DocVerse werden die Vorteile von Google Docs mit Office von Microsoft verknüpft. Die Mitarbeiter können weiterhin in der gewohnten Umgebung, aber dennoch gemeinsam arbeiten. Wie bei anderen Übernahmen ist es derzeit nicht möglich sich zu registrieren. In einiger Zeit soll dies allerdings wieder möglich sein.

Dass Google Interesse an DocVerse hat, haben wir schon kurz vor Weihnachten 2009 geschrieben.
Heute in den Kurzmeldungen: YouTube Design, Umfrage, Seo-Tipps von Google, Backups und TOR.

Google hat eine weitere Änderung am Youtube Design vorgenommen. Hat man das neue Design aktiviert, so schaut der Header nun etwas anders aus als bisher.

Hier ein Vergleich
Alt:
YouTube Header
Neu:
YouTube Header

Laut einer Umfrage von Faktenkontor und Toluna haben die Befragten die größte Angst vor den Internetriesen Google, Facebook und Microsoft. (via)

Google hat einige Seo-Tipps veröffentlicht. Wirklich neues findet man nicht in dem 49 Seiten langen Report. Google hat hierfür 100 seiner Webseiten untersucht und verbessert.

Google weist daraufhin, dass Google Apps über eine integrierte Sicherung verfügt. Alle Daten werden mindestens zweimal auf den Google Servern gespeichert. Fällt ein Rechenzentrum aus, so wird auf die Kopie zurückgegriffen.

Google unterstützt das TOR Projekt, das für mehr Anonymität im Internet sorgen will. So sind schon einige Beiträge über den Google Summer of Code in das Projekt eingeflossen. Google weißt außerdem daraufhin, dass die Nutzer aus China und dem Iran in letzter Zeit gestiegen sind.
wave

Ab sofort kann man als Nutzer von Google Wave festlegen, ob man eine Benachrichtigung per Mail erhalten möchte, wenn es eine neue Wave gibt. Diese Funktion stellt Google nun zum Testen zur Verfügung.

Beim Menü bei Inbox in der Seitenleiste gibt es nun den Punkt Notifications. Hier kann man festlegen, wie oft man eine Benachrichtigung per Mail erhalten will, wenn es eine neue Wave gibt.
Wave
gesture search

Im Google Labs hat Google Gesture Search für Android-Nutzer vorgestellt. Mithilfe von Gesten kann man nun mit bestimmten Dingen suchen. Die App steht im Android Market für Android 2.0 oder höher zur Verfügung. 

Mit der Gestensuche kann man in den Kontakten, Apps, Lesezeichen, Musik und viele andere Inhalten suchen. Bei den Kontakten reicht es dann die ersten Buchstaben des Namens einzugeben.

Gesture Search

» Weitere Infos
Webmaster Tools Spam, Missbrauch von Foren und Blogs - Probleme, mit denen sich Webmaster häufig auseinandersetzen müssen. Jedoch ein viel problematischeres Problem, mit dem auch Besucher der Seite zu kämpfen haben, ist das Hacking von Webseiten. Sollte irgendwann der Fall eintreten, muss der Webmaster haften und wird aus dem Google-Index gestrichen. Damit es aber nicht soweit kommt, informieren die Webmaster-Tools jetzt, ob ein möglicher Hacking-Versuch vorliegt.
Web Search

Google hat heute Nacht eine neue Funktion für die personalisierten Ergebnisse von Google bekanntgeben. Die Funktion SuchWiki bzw. Search Wiki wird eingestellt und durch markierte Ergebnisse bzw. Starred Results ersetzt. Google integriert die Google Bookmarks in die Ergebnisse.

Was mich etwas verwundet ist, dass Google für die Synchronisierung in Google Chrome auf Google Docs zurückgreift, die markierten Ergebnisse in der Websuche allerdings auf die Google Bookmarks. Die Icons von SerachWiki werden in den kommenden Tagen bei alle eingeloggten Nutzern entfernt und durch einen Stern ersetzt.

Klickt man diesen an, speichert Google dieses quasi als Lesezeichen, allerdings nicht im Browser, sondern auf den Google Servern. Diese Lesezeichen werden auch in der Google Toolbar angezeigt.

Markierte Ergebnisse
Google Doodle Vivaldi

Google ehrt mit diesem Doodle heute Antonio Vivaldi. Antonio Lucio Vivaldi wurde am 4. März 1678 in Venedig geboren und war ein venezianischer Komponist und Violinist im Barock.

"Von den fast 500 Konzerten Vivaldis sind über 241 für Violine als Soloinstrument geschrieben. An zweiter Stelle folgen 39 Fagottkonzerte. Die anderen Concerti sind für verschiedene Holzblasinstrumente, wenige für Violoncello, aber auch für ausgefallene Instrumente wie Viola d’amore oder Mandoline. In einer Opernarie setzte er sogar ein Salterio (italienisches Barockhackbrett) ein. Der Konvention entsprechend, verlangen – bis auf die sechs Flötenkonzerte op.10 – alle veröffentlichten Konzertsammlungen eine oder mehrere Soloviolinen. Rund 70 Konzerte sind für zwei oder mehr Solisten, von denen einige mit ihren ausgefallenen Instrumentenkombinationen und der in einem Konzert (RV 555) sogar auf 16 (!) Solisten erweiterten Sologruppe den ausgeprägten Klangsinn und die Experimentierlust Vivaldis zeigen." (Wikipedia)
Google

Was sich zunächst nach einen Geniestreich anhört, könnte bald schon real werden. Die US-Stadt Topeka im Herzen der USA soll jetzt den Namen "Google" erhalten, da diese die erste Super-Internet-Stadt mit einem Glasfasernetz von Google sein möchte, welches 1 Gigabit pro Sekunde erreichen kann. Jedoch will man die Stadt nicht ernsthaft umbenennen, sondern ihr nur einen symbolischen Namen geben.

Wenn es nach dem Bürgermeister Bill Bunten geht, könnte die Stadt Topeka im Bundesstaat Kansas sofort in "Google, Kansas" umgetauft werden. Hintergrund ist der Modellversuch, eine der ersten Städte mit Super-Internet zu schaffen. Dieses Glasfasernetz kann bis zu 1 Gigabit pro Sekunde an Daten übertragen und ist somit das schnellste Internet der Welt. Topeka hat sich bereits schon beworben und will mit der Umbenennung den Wettbewerb gewinnen und das Super-Internet in ihre Stadt holen. 

Die Rund 120.000 Einwohner der Stadt wurden bereits über die örtliche Presse informiert, jedoch kann man die Umbenennung nur als Spaß sehen. Immerhin hört sich der Slogan "Google, Kansas - Hauptstadt der Glasfaseroptik" sehr entzückend an. Rechtlich aber hätte die Umbenennung keine Bestand, so die Juristen der Stadt.
Chrome
Mit der Freigabe der Beta 4.1 auf Windows hat Google eine neue Zählmethode in den Browser integriert. Bis zur Veröffentlichung einer stabilen Version wird auch weiterhin eine eindeutige ID in der Software zu finden sein. Diese wird aber nicht mit anderen Daten verknüpft.

Google hat nun einen Algorithmus entwickelt mit dem sich recht gut abschätzen lässt, wie viele Nutzer Google Chrome hat. Bisher hat Google auf eine eindeutige Nummer zurückgegriffen die beim Update übertragen wurde. Die neue Zählweise erfolgt anonym.
Apple

Apple hat Klage gegen den Handy-Hersteller HTC erhoben, der unter anderem auch das Google Handy entwickelt. Apple zeigt an, dass HTC sich an verschiedenen Patenten bedient haben soll, darunter an der Bedienung, der grundlegenden Architektur und der Hardware.

Apple hat bei der US-Handelsbehörde Klage gegen den taiwanischen Handy-Hersteller HTC eingereicht. Dieser produziert ebenfalls das Google Nexus. HTC soll gegen insgesamt 20 Patente verstoßen haben, die die Bedienung, die Optik und Architektur sowie die Hardware an sich betreffen. Steve Jobs, CEO bei Apple, sagte im Interview gegenüber der Presseagentur: "Wir können rumsitzen und der Konkurrenz dabei zusehen, wie sie unsere patentierten Erfindungen stiehlt, oder wir können etwas dagegen unternehmen. Wir haben uns für letzteres entschieden - Wir halten Konkurrenz für förderlich, aber Wettbewerber sollten eigene Techniken entwickeln, statt unsere zu stehlen". 

Sollte Apple mit der Klage vor Gericht Bestand haben, droht das kurzzeitige aus für die Google-Handys in den USA. Apple hat bereits im Dezember gegen den Handy-Hersteller Nokia geklagt, da dieser gegen ähnliche Patente verstoßen haben soll. Nokia hatte Einspruch erhoben und klagte gegen Apple, da diese mit ihrer Technologie aus nahezu allen Handys, mp3-Playern und Computern gegen Nokia-Patente verstoße.
Chrome
Google hat heute eine Beta-Version von Chrome veröffentlicht. Zum ersten Mal weicht Google von seinem bisherigen Release-Schema ab und erhöht die Hauptversionsnummer nicht. Stattdessen gibt es Chrome 4.1. Mit dieser Version bekommt der Nutzer auf Windows mehr Datenschutzmöglichkeiten und der Übersetzer wird fest in Chrome integriert.

Die Content Einstellungen machen es möglich nur bestimmte Seiten JavaScript auszuführen, Cookies zu setzen, Bilder anzuzeigen, auf Plugins zurückzugreifen oder PopUps zu laden. Die Verwaltung dieser Seiten erfolgt über die Einstellungen.

Content Settings

Neu ist auch die Funktion Übersetzer in Chrome. Erkennt der Browser, dass es zwischen der Sprache des Browsers und der besuchten Webseite einen Unterschied gibt, zeigt man eine Leiste an. Mit dieser kann man die Übersetzung auslösen.

Google Chrome 4.1.249.1021 wird sich bei Nutzern, die mal eine Beta von Chrome installiert haben, automatisch aktualisiert.

Picnic
Google hat picnik gekauft. Auf der Webseite picnik kann man Bilder online bearbeiten, ohne eine Software installieren zu müssen. Die Firma wurde 2005 gegründet und hat 20 Mitarbeiter.

Picnik wird bis auf Weiteres so weiter arbeiten wie bisher auch, wird in Zukunft neue Funktionen erhalten und in Google integriert werden. Das Team von picnic ist froh nun zu Google zu gehören und schreibt, dass es das beste Zuhause ist, was sie finden konnten.

» Ankündigung
Street View
Letztes Jahr im August hat das Justizministerium von Rheinland-Pfalz angekündigt, dass man mit einem Gutachten die Rechtmäßigkeit von Street View überprüfen wird. Das Gutachten stellt etwas anderes fest, als das von Google, welches vor einer Woche veröffentlicht wurde.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Dienst von Google Street View nur unter gewissen Einschränkungen zulässig ist. Diese Einschränkungen gehen teilweise über die dem Internetdienst Google Street View von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erteilten Auflagen hinaus.

Der Internetdienst Google Street View darf schon heute nach geltendem Recht: 
• Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten nur bis zu einer Höhe von zwei Metern anfertigen. Die Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten oberhalb der üblichen Augenhöhe (circa zwei Meter, da Passagiere in Autos und Bussen diese Augenhöhe erreichen können) sind sowohl aus persönlichkeits- als auch datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig.
• Bezüglich der Aufnahmen oder Abbildungen von Straßenansichten aus Augenhöhe wird hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit differenziert. Beim Umgang mit diesen allgemein zugänglichen Daten ist ein Ausgleich vorzunehmen zwischen den Interessen der Betroffenen und den Interessen von Google. Diese Interessensabwägung ergibt Folgendes:
• Ansichten von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern, von größeren Mehrfamilienhäusern mit individualisierenden Eigenschaften sowie von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen grundsätzlich nicht von Google Street View fotografiert und im Internet verbreitet werden. Ansichten von Mehrfamilienhäusern ohne individualisierende Eigenschaften dürfen grundsätzlich fotografiert und im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
• Personen und sonstige im Straßenbild abgebildete Objekte mit Personenbezug (zum Beispiel Kfz.-Kennzeichen) dürfen nur anonymisiert abgebildet werden. Eine Verpixelung alleine reicht nicht aus, wenn aufgrund anderer Merkmale dennoch auf eine Person geschlossen werden kann. Anonymisierung liegt nicht vor, wenn weiterhin ein unbearbeiteter Rohdatensatz existiert.
Weiteres Vorgehen der Landesregierung:
• Die Landesregierung wird das Rechtsgutachten den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Verfügung stellen, damit diese prüfen, inwieweit auf der Grundlage des Gutachtens dem Internetdienst Google Street View zusätzliche Auflagen erteilt werden müssen. 
• Das Justizministerium und das Ministerium des Innern und für Sport werden des weiteren die im Rechtsgutachten unterbreiteten Vorschläge zur Änderung einzelner bundesrechtlicher Vorschriften prüfen.