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In Sachen Leistungsschutzrecht scheint sich jetzt etwas zu bewegen. Nicht aus der eigenen Branche hagelt es Kritik, sondern vor allem aus betroffenen Bereichen. So hat der Bundesverband der deutschen Industrie erklärt, warum ein Leistungsschutzrecht nicht infrage kommt.

Vom Vorhaben der Verleger gibt es nicht nur sichtbare Verlierer im Gesamtkonzept: Selbst die Medizin-Branche hat die gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Dennoch stellt man ganz klar: Wer seinen urheberrechtlich geschützten Inhalt einfach so online stellt, der braucht sich nicht wundern, dass es neben neuen Nutzern, die fleißig auf die Werbung klicken, auch neue Nutzer gibt, die sich am Inhalt bereichern. Außerdem, so der BDI, stellt ein Leistungsschutzrecht eine Gefahr für die Pressefreiheit dar.
 Jedem Anbieter im Internet ist unbenommen, den Zugang zu seinen Onlinediensten zu beschränken bzw. ausschließlich gegen entgeltliche Vereinbarung freizuschalten. Entscheidet sich ein Verlag hingegen für unbeschränkt zugängliche Presseangebote im Internet - zum Beispiel um mehr Nutzer anzusprechen und höhere Werbeeinnahmen zu erzielen, darf er nicht gleichzeitig über staatliche Regulierung durch die Hintertür hierfür eine Kostenpflicht herleiten.
so steht es in der Pressemeldung des BDI,
Um eine dauerhafte Kostenbelastung zu vermeiden, wären Unternehmen und Selbständige in Deutschland gezwungen, auf allen internetfähigen Geräten umfangreiche Zugangssperrungen für Verlagsseiten des In- und Auslands durchzuführen. Beschränkung der Informationsfreiheit im Sinne der Informationsfreiheit müssen frei zugängliche Texte oder Bilder im Internet angezeigt und allgemein betrachtet werden können.

Allgemein würde dies die Innovationsfähigkeit der Industrie stark einschränken - und die Verlage bzw. die Vielfalt der Verlage würde durch ein Leistungsschutzrecht nicht wirklich ausgebaut: "Denn soweit die Verteilung der Einnahmen reichweitenorientiert erfolgt, werden vor allem massenkompatible Formate gefördert."; am Ende würden kleinere und mittlere Verlage großräumig abgeschafft werden, da keiner für solchen Inhalt bezahlen würde. Dadurch entsteht im Grund auch ein Loch in der deutschen Wirtschaft. Das hat auch bereits BITKOM vor einigen Monaten erklärt. Ein wichtiges Faktum, damit Qualitätsjournalismus im hohen Maße erhalten bleibt. Zuletzt würden sich Verlage nur auf den Kosten Anderer ausruhen.

Die komplette Pressemeldung kann man sich hier ansehen, dort sind auch alle Unterzeichner der Erklärung aufgelistet. Das Leistungsschutzrecht würde auch Google betreffen, würde es in der geplanten Form vom Bundesministerium für Justiz veröffentlicht. Mehr dazu in vergangenen News.
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Google stellt sich ganz klar gegen das Leistungsschutzrecht für Verlage. So hat Google-Chefjurist Arnd Haller bei Carta 10 Gründe gegen eine "Presse-GEZ" aufgestellt. Er beschreibt das Vorgehen als "dreist" und fordert stattdessen besseren "Qualitätsjournalismus" und mehr Rechtssicherheit. 

"Die Einführung eines solchen Leistungsschutzrechtes ist nicht gerechtfertigt", so Haller. Warum, erklärt er in 10 Thesen auf Carta. So sieht er eine Ausbeutung - Verlage laufen ja schon gut mit ihren Zahlen, so hat etwa "BILD", "Focus", "Stern" oder der "Spiegel" gute Zahlen vorgelegt. Und dass es Konkurrenz in solchen Märkten gibt, ist ganz klar. Auch sachlich findet er Argumente gegen ein solches Leistungsschutzrecht - schließlich ist Google dafür da, dass tausende am Tag sich auf diese Seiten verlaufen. Google hilft quasi dagegen, dass Zeitungen im Netz ausbluten, wie es immer heißt.

Weiter nennt er rechtliche, marktwirtschaftliche, netzpolitische und andere Gründe, warum eine solche Gebühr für Google nicht gerechtfertigt ist. Zum Abschluss zieht er das Fazit: "Die Einführung eines Leistungsschutzrechtes ist aber als Mittel einer sektoralen Strukturpolitik verfehlt, denn es ersetzt keine langfristigen Refinanzierungs-Konzepte. Es verhindert diese", schließlich müssen nun Verlage selbst zusehen, wie sie sich im Netz refinanzieren. Dass Google daran Schuld sein soll, sieht er nicht.

Darauf hat der Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) natürlich auch eine Antwort: "Es ist nicht verwunderlich, dass ausgerechnet Google einen Leistungsschutz für Verlage im Netz ablehnt, damit das Unternehmen weiter kostenlos Inhalte abgreifen kann", so Hans-Joachim Fuhrmann gegenüber der dpa. "Jeder der Google abschaltet, findet im Netz nicht mehr statt" - und damit spricht er das Thema an, welches Haller oben groß und breit erläutert hat: Google sorgt dafür, dass Verlage mehr Klicks bekommen und dass Verlage erst so erfolgreich werden. Das sieht Furhmann aber genau anders und dreht Haller die Wörter im Mund herum: "Aber wem nutzt das, wenn die Anbieter dafür nichts bekommen".

So viel es noch Unverständnis auf der Seite der Verlage und der Presse gibt, so lange wird das Katz- und Mausspiel in den Medien weitergehen. Die Verlage sehen Google als Schuldigen an ihrer Misere, dabei vermittelt Google nur zwischen Konsument und Verlage. Somit verschlafen die Verlage grundlegend ihr Chance, über andere Wege erfolgreich zu werden. Google sollte einfach mal einen Tag zeigen, was die Verlage an der Technologie haben. Vielleicht überlegen sie dann noch einmal. 
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Nachdem am Montag eine Anhörung stattfand, in der - wie erwartet - nichts neuartiges präsentiert wurde, ging es heute im Medienforum NRW um das selbe Thema. Beide Ereignisse zielen aber klar darauf ab, dass Google in Zukunft Abgaben für Text leisten soll.

Das Bundesjustizministerium hat zur Anhörung zum Thema Leistungsschutzrecht eingeladen (wir berichteten). Die vorangestellte Frage war die, ob und wie man in Zukunft neue Lizenzmodelle für Verleger schaffen sollte. Mit dabei waren (lt. Netzpolitik.org-Schätzungen) 85% Männer, 85% Juristen, 75% Lobbyisten, 15% Abgeordnete und Mitarbeiter und eine Handvoll Aktivisten bzw. Blogger, wie eben auch Markus von np.org, der live gebloggt hat. Die hatten auch diesmal nicht viel Neues zu berichten. So sollen (wir berichteten bereits) Suchmaschinen und vor allem gewerbliche Nutzer bezahlen. Also eine Google-Steuer. Der Oberhammer ist aber, dass eine Art HTML-Code die Text-Passagen schützen solle: 'Die “Unglaublich starke verlegerische technische Leistung” könne man im HTML-Code erkennen'. Nun frage ich mich - ganz ehrlich - wie soll man HTML-Code schützen? Meinen die, dass Google in der Form mitspielt? Der einzige HTML-Code, der euch vielleicht schützt, ist der Meta-Tag für die Suchmaschinen. Nun, weiter im Text erklärt man sich noch mit der GEZ ein paar Sachen. Unternehmen sollten bezahlen und irgendwie war die ganze Sache ziemlich kompliziert. Robin von Carta hat da mal eine 4-Punkte-Übersicht erstellt, was die Herren und Damen denn wollen. Warum allerdings dafür ein Gesetz hersoll, wissen sie auch noch nicht.

Auch im Medienforum NRW gab es heute Bestrebungen, die weit reichen sollten. Nach dem Motto "Google greift unsere Inhalte ab" fordert der Geschäftsführer des Zeitungsverlegerverbands NRW (ZVNRW) ein Leistungsschutzrecht. Film- und Musik-Industrie bekämen ja auch richtig Geld für ihre Werke, warum also nicht auch auf Text? Auch auf ZDF und ARD wurde nochmals der Druck verstärkt. Dort wäre der "Drei-Stufen-Test" im Rundfunkänderungsstaatsvertrag glatt ignoriert wurden. Weiter bei Onlinekosten.
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Noch mehr Gesetze, die die Justizminister-Konferenz an die Oberfläche spült, liegen bereits vor. Neuester Streich: Presseverlage wollen ein "Anti-Google-Gesetz", welches Google und andere "kommerzielle Nutzer" zur Kasse bitten soll. Schadhaft kann das nur für die Verleger sein.

Das Leistungsschutzrecht ist in aller Munde und kaum einer weiß damit anzufangen. Im aktuellen Vorhanden klagen die Verbände BDZV (Bundesverband der Zeitungsverleger) und VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger) nach einem Gesetz, welches Zahlungen an kommerzielle Anbieter von Inhalten Dritter festlegt. Damit ist vor allem die Sprache gemeint, denn Google News würde sich "Überschriften, Sätze, Satzteile" bedienen und damit geistiges Eigentum stehlen, so die Verleger.

Netzpolitik hat noch einige Dokumente zu Tage gefördert, die an gewisse "Mitglieder des Arbeitskreis Leistungsschutzrecht" gerichtet sind. Darin wortwörtlich:
Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen

...

Das Leistungsschutzrecht sollte gerade auch dort greifen, wo im gewerblichen Bereich die Nutzung der Onlinedienste der Verlage die Nutzung der gedruckten Presse ersetzt und zu diesem Zweck eine Vervielfältigung erfolgt. Unter Vervielfältigung ist daher auch die Vervielfältigung auf einem Gerät zur Darstellung auf dem Bildschirm zu verstehen.

Man kann also sehen, dass es auf ein "wir gegen Google" hinausläuft. Vor allem in der Vergangenheit gab es öfter von Verlegern die Meinung, dass Google nur Inhalte stehlen würde und dafür nichts gibt. Dass aber Google auch nur ein Medium ist, um Informationen weiterzugeben und auf Quellen zu verweisen, wird komplett ausgelassen.

Heute wurden BDVZ und VDZ beim Justizministerium angehört. "Ein neues Leistungsschutzrecht sollte in den bewährten Schranken des Urheberrechts stattfinden.", denn das Gesetz aus dem Jahr 1965 wäre seitdem nicht mehr angepasst wurden und müsse dringend nachgebessert werden. "Es dürfen keinerlei finanzielle Nachteile für die Urheber entstehen", sagten die Verlegerverbände. "Im Gegenteil: Angestrebt werden finanzielle Vorteile für die Autoren". Am Montag (28. Juni) soll es dann eine Entscheidung aus dem Justizministerium geben.

Immerhin bezieht der BDVZ in einer Stellungnahme, dass es "Eine Monopolisierung von Sprache" nicht geben wird, vielmehr tritt der Verband "lediglich für den legitimen Schutz der von Verlagen erbrachten organisatorischen, finanziellen und weiteren verlegerischen Leistungen ein". 

Und damit strafen die Verleger und deren Verbände sich selbst: Wo Google nicht zur Zahlung bereit ist, wird es auch kein Inhalt mehr geben. Das Fazit ist, dass sich der Traffic gen Null orientieren wird. Lediglich die RSS-Abonnenten und "zufälligen" Besucher, über Blogs oder anderen Webseiten, werden die Seiten besuchen. Um das in der Praxis zu testen, können die Verleger mal für eine Woche oder länger ausprobieren, den folgenden Code in der "robots.txt" im Hauptverzeichnis auf dem Webserver hinzuzufügen:
User-agent: *
Disallow: /

Wenn sich dann eine angebliche Besserung der Lage einstellt, können Sie es ja dabei lassen. Jedoch glaube ich nicht, dass dies der Fall sein wird, da Google schon Ressource Nummer Eins für Informationen im Web ist. Auch bei Google News.

[Update! 18:40]

Auch die BITKOM hat sich jetzt zu Wort gemeldet. Nach deren Aussage behindert ein sog. "urheberrechtliches Leistungsschutzrecht" die Informationsfreiheit: 
Das den Presseverlegern geforderte Recht wird von BITKOM abgelehnt. Der kürzlich bekannt gewordene Entwurf zeigt, dass es um weit mehr geht als nur um eine bloße Schutzrechtsangleichung im Verhältnis zu Tonträgerproduzenten und Datenbankherstellern. Stattdessen fordern die Verleger eine dem Urheberrecht bislang unbekannte Kontrolle über den Bloßen Werkgenuss in Form einer „Verlegerabgabe“ für die Nutzungen frei verfügbarer Inhalte im Internet. Der Begriff des Leistungsschutzrechts ist vor diesem Hintergrund irreführend.

Eine ausführliche Stellungnahme der BITKOM  (pdf) offenbart außerdem:
Das Verbotsrecht für die Nutzung von textlichen Kleinstbestandteilen hättegrundlegende Auswirkungen auf die Informationsfreiheit und würde den urheberrechtlichenTextschutz in die Nähe eines reinen Informationsschutzesrücken, was einem Paradigmenwechsel im dt. Urheberrecht gleichkäme.

Mehr unter BITKOM.org.
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Die Richter des Kartellamts prüfen derzeit die Marktposition von Google, da dem Internetkonzern vorgeworfen wird, einen wirtschaftlichen Nachteil der Microsoft-Tochter Ciao zugefügt zu haben. Dabei ging es um einen Werbevertrag zwischen Google und Ciao, der kürzlich auslaufen sollte. Google lies die Verhandlungen platzen und soll sich so einen Wettbewerbsvorteil geschaffen haben.
 
Derzeit muss sich Google vor dem Kartellamt wegen drei Beschwerden behaupten (wir berichteten), doch damit nicht genug. Eine weitere Beschwerde aus dem Hause Microsoft macht Google schwer zu schaffen. Dabei geht es um einen Wettbewerbsverstoß, den Google der Preisvergleich-Suchmaschine Ciao zugefügt haben soll. Demnach hätte Google die Verhandlungen um einen auslaufenden Werbevertrag zwischen Google und Ciao abgebrochen, nachdem Ciao Mitkläger bei der Beschwerde der Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern war.

Dies stelle aber einen wirtschaftlichen Nachteil für das betroffene Unternehmen dar, da dieses ein Einschreiten der Kartellbehörde vorgesehen hatte. Dennoch handel es sich nicht um einen kartellrechtlichen Verstoß, man müsse noch prüfen, ob Google einen Marktmissbrauch begangen hatte oder nicht.

» SpOn, SZ