EU-Wettbewerbsverfahren: Google weist die Vorwürfe zurück und rechnet sich selbst klein

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In der EU laufen mittlerweile schon drei Verfahren gegen Google, und so langsam kann man als Beobachter schon einmal den Überblick über die Rechtsstreitigkeiten zwischen Mountain View und Brüssel verlieren. Im ältesten Verfahren – dem Vorwurf des Machtmissbrauchs der Websuche – hat Google nun erneut auf einen Vorwurf geantwortet und weist die Behauptungen zurück, dass man die eigenen Dienste in der Websuche bevorzugt.


Die drei EU-Verfahren sind derzeit noch alle in der Schwebe und befinden sich in unterschiedlichen Stufen: Das erste Verfahren richtet sich gegen die Websuche und den seit Jahren im Raum stehenden Vorwurf, deren große Verbreitung zur Verdrängung der Wettbewerber ausnutzen. Das zweite Verfahren richtet sich gegen die Marktmacht von Android und den vorinstallierten Apps und das Dritte nimmt Googles Werbegeschäft ins Visier.

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Derzeit liegt der Fokus des ersten Verfahrens gegen die Websuche vor allem auf dem Bereich Online-Shopping: Die Kommission wirft Google vor, dass man die eigenen Werbekunden deutlich bevorzugt und diese prominent in den Suchergebnissen auflistet. Dadurch hätten konkurrierende Preis-Suchmaschinen keine Chance gegen diese Marktmacht und die Händler würden fast schon dazu gezwungen, Anzeigen bei Google zu schalten.

Diesen Vorwürfen widerspricht man vehement und stellt klar, dass man lediglich „auf die Nutzer hört“ und durch die eigenen Angebote verbesserte Suchergebnisse zur Verfügung stellen möchte. Durch die Ergebnisse von Google Shopping, die in der Websuche eingeblendet werden, hat der Nutzer einen schnelleren Überblick und einen leichteren Kontakt zum Händler und dessen Onlineshop. Da diese Ergebnisse auch als Werbung gekennzeichnet sind, ist das eigentlich auch kein großes Problem.

Das ist keine Bevorteilung, sondern wir hören unseren Kunden zu




Weiterhin führt man auch aus, dass Google bei der Suche nach Produkten oder Onlineshops längst keinen so großen Marktanteil hat wie in anderen Kategorien: Allein in Deutschland suchen ein Drittel aller Nutzer direkt bei Amazon nach Produkten, statt dafür die Google-Suche zu bemühen. Lediglich 14,3 Prozent aller Menschen bemühen die Google-Suche als erstes, so dass man hier seitens der EU praktisch keinen Handlungsbedarf haben dürfte. Immerhin 6,7 Prozent der Onlineshopper nutzen noch andere Preisportale.

Außerdem haben immer mehr Onlineshops auch eigene Apps, die bei Nutzern sehr populär sind und die Verwendung der Google-Suche gar nicht mehr erfordern. Auch damit möchte an die Vorwürfe der EU entkräftigen und das Verfahren in eine Sackgasse führen. Wir dürfen gespannt sein wie die Kommission auf diese Antworten reagiert und ob man die Argumente wiederum entkräften kann oder mit neuen Vorwürfen um die Ecke kommt.

[Spiegel Online]




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