Das Leistungsschutzrecht kann man in Deutschland durchaus als gescheitert bezeichnen, denn es wird praktisch nicht umgesetzt. Google hatte von Anfang an angekündigt, dass man keine Gelder an die Verlage zur Nutzung der Snippets zahlen wird, und die Verlage mussten dem zwangsweise zustimmen um weiterhin in den Suchergebnissen zu bleiben. Eine Klage einiger Verlage gegen diese von Google aufgelegte Regelung dürfte nun vom Landgericht Berlin abgewiesen werden.
Im Normalfall arbeitet Googles Websuche in nur eine Richtung: Der Nutzer gibt eine Anfrage ein, und die Algorithmen basteln daraus ein Suchergebnis mit vielen Zusatzinformationen, die dem Nutzer dann wieder ausgeliefert werden. Eine weitere Interaktion seitens des Nutzers gibt es ab diesem Punkt nicht mehr, und dieser kann lediglich die aufbereiteten Informationen ansehen. Ein neues Patent zeigt nun, dass Google sich weitere Interaktivität für die Suchergebnisse vorstellen kann.
Seit einigen Wochen es für App-Entwickler möglich, Promo-Codes zu erstellen mit denen die Nutzer Vergünstigungen für Apps oder Spiele bekommen können, oder diese gleich komplett kostenfrei herunterladen können. Bisher gab es die Möglichkeit zur Eingabe dieser Promo-Codes allerdings nur auf dem Smartphone, was natürlich gerade bei längeren Codes wenig komfortabel ist. Ab sofort können diese nun auch in der Browser-Version eingegeben werden.