Entscheidung des Landgerichts Köln: Google soll GMail als „Telekommunikationsdienst“ anmelden

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Das Landgericht Köln hat heute eine Entscheidung bekannt gegeben, die bereits am 11. November gefallen worden ist und schwere Folgen für GMail und andere E-Mail-Anbieter in Deutschland haben könnte. In einem jahrelangen Streit mit der Bundesnetzagentur versucht Google seit mehr als drei Jahren zu beweisen, dass es sich beim eigenen Mail-Dienst um keinen „Telekommunikationsdienst“ im klassischen Sinne handelt. Sollte das Urteil bestätigt werden und Google den Streit verlieren, drohen neue Datenschutzanforderungen und Schnittstellen zur Überwachung.


Schon im Jahr 2012 hat die Bundesnetzagentur Google dazu aufgerufen, dass es den eigenen Mail-Dienst GMail offiziell als Telekommunikationsdienst anmelden solle, da es sich bei dem Angebot um einen eben solchen handelt. Doch trotz Bescheid hat Google sich bisher dagegen gewehrt und hat Klage gegen die Behörde eingereicht – und nach mehr als drei Jahren haben die deutschen Amtsmühlen nun eine erste Entscheidung getroffen – und diese ist nicht positiv für Google ausgefallen.

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Google argumentiert damit, dass es sich bei GMail um keinen Telekommunikationsdienst handelt, da das Unternehmen die Signalübertragung nicht kontrolliert und das offene Internet benutzt. Doch das wollte das Landgericht Köln nun nicht gelten lassen, da Google zwar nicht die Signale selbst überträgt, aber diese eben versendet und empfängt – und das reicht laut der Ansicht des Gerichts aus. Google wird dagegen sehr wahrscheinlich wieder in Berufung gehen und diese Wertung nicht gelten lassen. Das ganze dürfte sich also noch längere Zeit hinziehen.

Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, sei bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem Email-Dienst zuzurechnen

Doch der Bundesnetzagentur geht es dabei nicht nur um eine reine Formsache, sondern um eine völlig andere Behandlung von GMail & Co. vor dem Gesetz und vor Gericht. Bei dieser geänderten Wertung müsste Google noch andere Datenschutzbestimmungen einführen und es müssten Überwachungsschnittstellen für die Behörde eingebaut werden – und gerade das versucht Google natürlich möglichst zu verhindern. Fraglich ist dann natürlich auch wieder, ob dies dann weltweit für alle Nutzer oder nur die Deutschen gilt.



Das ganze Verfahren betrifft auch nicht nur Google, sondern kann Richtungsweisend für dei ganze Branche sein. Die Telekommunikationsunternehmen fordern schon seit langer Zeit, dass sie mit Google, Facebook, WhatsApp & Co. gleich gestellt werden – und genau dies könnte durch den Ausgang dieses Verfahrens passieren. Doch genau das gilt in der Branche, trotz der starken Unterstützer, als äußerst unwahrscheinlich und es wird wohl wieder eine deutsche Zwischenlösung geben – wie diese aussehen kann, ist aber noch völlig unklar.

Google hat sich zu dem Verfahren und der gesamten Sachlage bisher noch nicht geäußert, eine Berufung ist aber sehr wahrscheinlich.

[futurezone]




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comment 3 Kommentare zum Thema "Entscheidung des Landgerichts Köln: Google soll GMail als „Telekommunikationsdienst“ anmelden"

  • Werbeplattform mit E-Mail Dienst trifft es eher. Wer heute noch GMail nutzt, dem kann man auch nicht mehr helfen.

  • Google wäre gut beraten deutsche niederlassungen zu schließen und das ganze zu umgehen – unsere Regierung mutiert zum Überwachungsstaat

Kommentare sind geschlossen.