Recht auf Vergessen: Datenschützer kritisieren Googles Löschformular

search 

Erst etwas mehr als einen Tag ist Googles Löschformular zur Umsetzung des Recht auf Vergessens online, aber schon gibt es massive Kritik von den Datenschützern. Googles Formular selbst verstößt nämlich gegen das Datenschutz-Gesetz und die Arbeit alle Felder auszufüllen sei den Nutzern nicht zuzumuten. Das Unternehmen sollte nun schnellstens nachbessern.


Google hat nur etwas mehr als zwei Wochen gebraucht um das Urteil umzusetzen und das Formular Online zu stellen, was bei einem solch schwerwiegenden Eingriff natürlich nur als Schnellschuss bezeichnet werden kann. Sicherlich haben Googles Justiziare das Formular vorher abgenickt, aber dennoch sehen einige europäische Datenschützer massive Probleme und Unzumutbarkeiten für den Nutzer.

Folgende Informationen verlangt das Löschformular

  • Das Land, in dem das Gesetz gilt
  • Der eigene vollständige Name
  • Der vollständige Name der betroffenen Person
  • Beziehung zu der betroffenen Person
  • E-Mail-Adresse
  • Die zu sperrende URL
  • Kopie des Reisepass bzw. einem anderen Ausweis
  • Nachweis, dass alle Angaben richtig sind
  • Aktuelles Datum
  • Unterschrift (per Name im Formular)

Als erstes stößt sich der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar daran, dass Google eine Ausweis-Kopie verlangt um das Formular entgegen zu nehmen. Dies ist in Deutschland nicht zulässig und darf nur von offiziellen Stellen verlangt werden. Natürlich ist es ohne diesen Ausweis schwer für Google, die Identität des Nutzers festzustellen und Missbrauch zu verhindern – was auch im Formular klar angegeben wird. Hier muss man schnellstens nachbessern.

Die ARGE Daten kritisiert vor allem den Umfang des Formulars und den damit verbundenen Aufwand für den Nutzer. Diesem sei es nicht zuzumuten, tausende URLs in die Datenbank inklusive Begründung dort einzutragen. Viel mehr fordert man eine komplette Löschung einer Person aus der Google-Datenbank und empfiehlt für alle Betroffenen den Postweg. Wie Google allerdings mehrere Personen mit dem gleichen Namen unterscheiden soll und „erwünschte Links“ erkennen soll, bleibt die ARGE Daten schuldig.


Als letzter wichtiger Punkt wird kritisiert, dass Google nicht transparent darstellt wie lange die im Formular eingegebenen Daten gespeichert werden, insbesondere der Personalausweis. Die europäischen Datenschützer wollen nun schon in der nächsten Woche zusammen treffen und über das weitere Vorgehen, und die Forderungen an Google, beraten. Bei diesem Punkt dürfte das Unternehmen, inklusive dem Gremium, wohl auch für jede Hilfe und Zusammenarbeit dankbar sein.

Am gestrigen Tag hat Google bereits 12.000 Löschanfragen erhalten, wobei der Löwenanteil davon aus Deutschland kam:
– 40%: Germany
– 14%: Spain
– 13%: UK
– 3%: Italy
– 2%: France

[futurezone]




Teile diesen Artikel:

Facebook twitter Pocket Pocket