Smartphone-Sperre: Google reicht Patent für Gesichts-Gesten ein

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Vor gut 2 Jahren hat Google erstmals das Face Unlock auf Android eingeführt – eine Funktion mit der der Sperrbildschirm nicht über einen Code, PIN oder Wischgeste sondern mit dem eigenen Gesicht freigeschaltet wird. Da diese Funktion aber sehr viele Kinderkrankheiten hat, hat Google das ganze nun weiter gedacht und ein interessantes Patent eingereicht.


Sobald der Nutzer das Display anschaltet, und der Sperrbildschirm erscheint, schaltet sich die Frontkamera ein und versucht den Besitzer des Smartphone zu erkennen. Das funktioniert in der Regel – ausreichende Beleuchtung vorausgesetzt – recht gut. Leider kann Android nicht zwischen Gesicht und einem einfachen Foto unterscheiden, so dass diese Funktion natürlich leicht überlistet werden kann.

Das Problem möchte Google nun über „Gesichts-Gesten“ lösen. Wird der Nutzer von der Software erkannt, muss er zusätzlich noch eine vorher definierte Bewegung ausführen mit der das Smartphone freigeschaltet wird. Als Beispiel nennt Google das runzeln der Stirn, hochziehen einer Augenbraue, lächeln mit offenem Mund oder das Zunge herausstrecken (!). Dadurch soll einerseits eine Art Sperrcode in das Gesicht eingebaut werden und andererseits auch das überlisten mithilfe eines Fotos unterbunden werden.

Was in der Theorie so schön klingt, kann aber in der Praxis aber ziemlich dämlich aussehen oder sogar peinlich werden. Wer mitten in der U-Bahn sein Handy mit einem übertriebenen Augenzwinkern oder Zunge herausstrecken entsperrt dürfte sicherlich des öfteren schief angeguckt werden. Fraglich ist natürlich auch, ob das verzerren des Gesichts wirklich einfacher ist, als eine einfache Wischgeste mit dem Finger auszuführen…

» Das Patent

[WinFuture]




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