Sowohl die Gema als auch Google sehen sich im Streit um YouTube und Musikvideos auf der Plattform als Gewinner. Das Landgericht in Hamburg urteilte: Der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube“ haftet für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt.